2.İslam dairesi içerisinde! Maneviyat, tasavvuf, tarikat ve İnsan.3

 

İslam dairesi ...

Allah(cc)a hamdü senalar olsun. Allah(cc)ın selamı bereketi üzerinize olsun. Allah(cc)ın sevgili Kulları. Binalarda kapı ve pencere alt ve üstlerinde kemerler vardır, BİNAYI AYAKDA TUTAN. "Allah(cc) muhteşem olarak yaratığı insanın korunması için", Peygamberleri vasıtası ile göndermiş olduğu din de ’aynı, bina gibidir. İnsanların rahmet, maneviyat ve adalete hazırlanıp manen ve madden korunduğu din’in beli ve omurgası maneviyat ile manevi binanın kemeri de tasavvuf ve tarikat’dır.

Devletin iki dayanağı'ndan ilki din adamları ile, tasavvufa müzük eğlence, şüpheli ve haramın girmesi ile bu kemerler aslı görevinden uzaklaşıp, hak dan batıla şeytanslı hale dönüp, köprüler tahrip edilerek 'din'in içi boşaltıldığı oranda kurum ve kuruluşlar boşalıp' bina/devlet yıkılmış. YIKILAN BİNANIN ENKAZI ALTINDA İSE DÜNYA’DAKİ MASUM ve MAĞDUR İNSANLAR KALMIŞ.

Bundan dolayı, İnsanların manen ve madden korunduğu din’in içli dışlı dört ana esasını; kemer ve köprüler ile muafaza edip, islam dairesini tahrip edenlere karşı mücadele ederek, insanları uyarmak şartdır...

Kemer,

din’i müzük, dişi ve oğlan olarak üç usul ile yaklaşan insi ve cinni şeytandan, direkleri 'haram ve şüpheliden korunmak' olan, kulluk köprüsünün bedeni abdesin, ‘zırh gibi vucuda sinmesi’ ile korunarak, insanların uyarılaması için açıklamak. ve

Köprüler,

meshepin itikatda iki amalde dört İmamın güçkaynağı Ehl’i Beyt imamları ile bedeni 'islam’ın edep ve terbiyesi' direkleri namaz olan, Ümmet köprüsünden Peygamberimizin (s.a.v) izine düşüp, islam’ın dairesini tahrip edenlere karşı, muafaza mücadele etmek.

Yani,

insi ve cinni şeytanların dürtüsü ve telkinlerini meleğin ilhamı sanıp aldanıp, aldatarak açılılan tahribat yollarından müslümanları bataklıklara çökertenlerin üzerinden; İnsanları kemer ve köprüler ile Peygamberimiz (s.a.v) izine düşüren tarikatın hak aydınlık tarafının;

>din’in içli dışlı dört ana esasını; bidatler, Aklın öne Vahy’in geri alınması ile felsefe, siyaset, menfat, esas alınıp; din’in güncel olaylara göre yorumlanması dünyaya uydurulması ile tahrib edilerek, İnsanların müsübete hazırlanıp şeytan ve yardımcılarının izine düşüren karanlık tarafına karşı;

maneviyat ve adalet alanında, manevi, fikri, ve fiziki mücadelesi ile kurumlaşmışislam dairesitarikat; Allah(cc)ın İzni, Rahmeti ve Sevdiklerinin yardımı ile İnsanların manen ve -madden korunduğu BİNA, KEMERİ ve KÖPRÜLERİ-DİR. Hacı Bayazıt  haci.bayazit@chello.at

 

İslam dairesi (din’in dört ana esası) içerisinde! Maneviyat, tasavvuf, tarikat (zikir,nimet,su) ve İnsan. BAŞLIĞI ALTINDA!

Dua (din ahlak maneviyat) ve doğruluk (adalet) ölçüleri içerisinde, manen ve zahiren, her anı yaşanarak; hak ve hukukun korunmasi için;

yaklaşık on senedir, vermiş olduğumuz mücadelenin! Anayasa Mahkemesi ve iltica dairesi tarafından kabulü ile hukuken dernekler yasası içerisinde kurumlaşmış şekli. 

 İSLAM-İ   DERNEK   KURULUŞU

NOT: Aşağıdaki yedi şart din’in beli ve omurgası maneviyatın vasıtası, tarikatın Hak tarafı'dır. ŞÖYLEKİ, şeytan vücudun merkezi kalbin, dış ve iç aleme bakan birisi itikat, birisi keramet ve ferasetten, istitraç ve sihrin ayrıldığı, beşi duyu yolu, yedi kapıyı tahrip ederek her kapıya; din’in dört dairesinden çıkan, BİR GURUP GETİRİP İnsanları nefsi emmarenin; kendisinin istek ve arzularına bağımlı hale getirerek; maneviyatın vasıtası, tarikatı bidatlerle gelenek haline getirip batıla dönüştürüp, tahrip ederek boşaltmış! BOŞALAN MANEVİYATIN YERİNE ÜÇ USÜL İLE KENDİSİ YERLEŞİP; YILLARDIR İNSANLARI ÜÇ BATAKLIK İÇERİSİNDE DOLANDIRIP DURMUŞ. Bundan dolayı, İnsanların uyarılıp şeytan ve yardımcılarının deşifre edilerek bulundukları bataklıkların kurutulması, manevi ve içtimaı alandan bertaraf edilmesi Allah(cc)ın izni ve yardımı ile; Bizim bu çalışmamızın; hak ve hukuk ölçüleri içerisinde açık ve aleni olarak meşruiyet alanı'dır. Allah(cc) emanet olunuz. Hacı Bayazıt  25.07.2004

BUNDESPOLIZEIDIREKTION WIEN

Büro für Vereins-, Versammlung- Wien, am 28.01.2003

Und Medienrechtsangelegenheiten

1010 Wien, Schottenring 7-9          Referent: rat Mag.

E-Mail:bpdw.buerofuervvm@polizei.gv.at

DVR: 0003506                                   Zahl: IX-601

 

Betreff: Im Kreise des İslam. Die Welt des Ideellen! Der weg des Derwishordens. Die İslamische Mystik. Und der Mencsh! “İslam  dairesi  içerisinde! Maneviyat, tasavvuf, tarikat ve İnsan.”

 An den Verein w.o. Wien

Beilage:  unbeglaubigete Abschrift der Statuten

Auszug aus dem Vereinsregister Die Errichtung des im Betreff genannten Vereines wurde der Bundespolizeidirektion Wien, Buro   für Vereins-,  Versammlungs-  und  Medienrechtsangelegenheiten,  am 30.12.2002  angezeigt. Es wird mitgeteilt, dass  innerhalb der in § 13 ( 1 ) Vereinsgesetz 2002, BGBI. I Nr. 66/2002, normierten Frist von vier Wochen seitens der zustandigen  Vereinsbehörde  keine  Erklarung, dass  die  Gründung des Vereines nicht gestattet wird, ergangen ist.

Der Verein ist somit am 27.1.03 entstanden und kann seine Tatigkeit beginnen.

                                 Der Vorstand

                                 Gez.: Mag.

                                  Hinweise:

Der Verein hat alle seine  organschaftlichen  Vertreter  unter  Angabe  ihrer  statutengeMaßen Funktion, ihres   Namens,  ihres  Geburtsdatums, ihres Geburtsorts und  ich Rer für Zustellungen   maßgeblichen   Anschrift   sowie   des   Beginns   ihrer   Vertre Tungsbefugnis jeweils binnen vier Wochen nach ihrer Bestellung der Vereinsbe- hörde  (Bundespolizeidirektion  Wien,  Büro  für  Vereins-, Versammlungs  und  Medien-Rechtsangelegenheiten, 1010 Wien, Schottenring 7-9 ) bekannt zu geben.

Der   Verein   hat   der   Vereinsbehörde   auch    jede   Anderung  seine  für  Zustellung Maßgeblichen   Anschrift  binnen  vier  Wochen  mitzuteilen.

Satutenanderungen  sind der Vereinsbehörde unter Anderung seiner für Zustellungen Statuten  in  der  geanderten  Fasşung   anzuzeigen.

Ein  Verstoß  gegen  diese  genannten  Verpflichtungen  hat  die  Einleitung  eines  Verwaltungsstrafverfahrens  gegen  den  zur  Vertretung  des  Vereins  berufenen  Organwalter zur Folge. Dieser ist mit Geldstrafe bis zu 218 Euro, im Wiederholungsfall mit Geldstrafe bis zu 726 Euro zu bestrafen.

Achtung! Hat ein Verein nicht innerhalb eines Jahres  ab  seiner  Entstehung  organschaftliche Vertreter bestellt, ist er von der  Vereinsbehörde  aufzul Ösen.

 

            Statuten. Wien, 27.12. 2002

                 des Vereines

1:Name, Sitz und Tatigkeitsbereich des Vereines:

1:1  Der Verein Führt den Namen

Im Kreise des İslam. Die Welt des Ideellen! Der Weg des Derwischordens. Die Islamische Mystik. Und der Mensch! “İslam  dairesi  içerisinde! Maneviyat, tasavvuf, tarikat ve İnsan.”

1:2 2  Der Verein hat seinen Sitz in Wien 

Internet: www.islamdairesi.com    

1:3  Der Verein erstreckt seine Tatigkeit auf Die Welt

2:  Zweck des Vereins

 

a)Allgemeine Grundsatze

Die Bedeutung und die Beschreibung Der Welt des Ideellen der İslamischen Mystik des Weg des Derwischordens im menschlichen Leben! “Maneviyat tasavvuf ve tarikat’ın İnsan hayatındaki önemi ve tarifi!”

Der İslam: ist die Lebensordnung, die Allah seinen Untertanen für die innere Ruhe in der  Welt und im   Jenseits ausgewahlt hat. “İslam: Allah(cc)ın kullarına dünya ve ahiret huzuru için seçtiği hayat nizamı’dır.”

Die Welt des ideellen: ist das Kreuz,die Wirbelsaule und die ideellen Range des Untertanigkeits-grades.zu Allah.

“Maneviyat: Bu hayat nizamının beli, omurgası ve Allah(cc)a kulluk derecesindeki manevi mertebeleri’dir.”

Die İslamische Mystik und der Weg des Derwischordens   

 

“Tasavvuf ve Tarikat:”

2:1.sind die ideellen Institutionen des İslam und sein Herz. 2.1.İslam’ın manevi müesseseleri ve kalbi’dir.”

2:2.sind die Befreiung des Ich von den Wünschen der das Böse gebietenden Seele.(des  Teufels)  (Ist das Erwachen des Herzen aus der Sorglosigkeit) und.“2:2.Nefs’in nefs’i emmarenin (şeytanın) isteklerinden kurtulup kalbin gafletten uyanması’dır.”

2:3.sind das Mittel und die Unterwerfung der Stufender  Welt des Ideellen innerhalb des Kreises des İslam. “2:3.İslam dairesi içerisinde ki maneviyat derecelerinin vasıtası ve teslimiyettir.”

2:4.ist nach einheitlicher Ansicht İslamischer Gelehrter das Grundprinzip des İslam     und die Instanz, von der sie  angewendet  wird. “2:4.İslam’ın ana esası İcmai Ümmet ve uygulandığı makam’dır.”

2:5. ist das ideelle Gebaude,in dem der Untertan seelisch und außerlich geschützt.wird. “2:5.Kulun manen ve zahiren korunduğu manevi bina’dır.”

2:6.ist die Sauberung von allem Schadlichen und Verdachtigen zur Errichtung des    Gebaudes und zum Schutz des Untertanen (den Untergrund von Rassismus “seelischem Separatismus” der Verwendung der Religion als Werkzeug der Politik und des Materiellen sowie von   übertriebener      Musik übertriebenem Vergnügen sowie das Innere von jeglichem    durch religiöse Vorschriften. Verbotenem und Verdachtigen).

“2:6.Binanın oluşup kulun korunması için hertürlü zararlı ve şüpheliden, 'ırkçılık ‘manevi bölücülük’ din’in politika ve maddeye aleti ile aşırı müzik ve eğlenceden 'tabanı', Her türlü haram ve şüpheliden de 'içeriyi' temizlemektir.”

2:7.ist die Vorbereitung der Menschen mit diesen Methoden auf Situationen, die von Allah Gnade, Fruchtbarkeit und innere Ruhe erfordern. 2:7.Bu usullerle İnsanların Allah(cc)dan Rahmet, bereket ve huzur gerektirecek haller için hazırlanması’dır.”

 

 b) Arbeitsinhalt

2:1.Schriftverkehr (Die İslamische Mystik und Derwischorden)“Yazışmalar,İslami tasavvuf ve tarikatı.”

2:2.Bildungs- und Gesprachsveranstaltungen. “Egitim ve sohbet programları.”

2:3.Kindererziehung. “Çocuk Eğitimleri.”

2:4.İslamische Sendeanstalten. “İslami yayın kuruluşu.”

2:5.Die Schaffung von Grundlagen für Schüler- und  Studentenstipendien. “Ögrenci bursları için zemin hazırlanması.”

 

3. Tätigkeiten, die zur Verwirklichung Vereinszweckes vorgesehen sind: Der beabsichtigte Vereinszweck soll durch folgende Tätigkeiten verwirklicht werden:

3. 1. Ideelle Tätigkeiten:
Vortrage, Versammlungen, Zusammenkünfte, Herausgabe eines Mitteilungsblattes, Einrichtung einer Bibliothek, gemeinsames Beten und Vorwort, Information.
3:2.Aufbringung der erfor derlichen finanziellen Mittel: Mitgliedsbeitrage / Spenden
4:Arten der Mitgliedschaft: Die Mitglieder des Vereines gliedern sich in Ausschließlichin ordenliche Mitglieder, das sind solche, die sich voll an der Vereinsarbeit beteiligen________________ ________________________ ________________________
5:Erwerb der Mitgliedschaft: Mitglieder des Vereines können alle physischen ____________ Personen werden. Über die Aufnahme von ordentlichen______________Mitgliedern entscheidet der Vorstand Endgültig. Die Aufnahme/kann/ohne Angabe von Gründen verweigert werden.________________ Vor der Konstituierung erfolgt die vorläufige Aufnahme durch die (den) Proponenten. Diese Mitgliedschaft wird erst mit der konstituierung wirksam.
6:Beendigung der mitgliedschaft: Die Mitgliedschaft erlischt durch Tod ________________, durch freiwilligen Austritt, durch Streichung und durch ausschluß._________________                                 
6:1. Die Streichung eines Mitgliedes kann der Vorstand vornehmen, wenn dieses trotz ________________ Mahnung länger als Ein jahr mit der Zahlung der Mitgliedsbeiträge im Rückstand ist. Die Verpflichtung zur Zahlung der fällig gewordenen Mitgliedsbeiträge bleibt hievon unberührt.                                 
6.2. Der Ausschluß eines Mitgliedes aus dem Verein kann vom Vorstand wegen grober Verletzu- ng. der Mitgliedspflichten und wegen unehrenhaften Verhaltens verfügt werden. Gegen den Ausschuß ist jedoch binnen 2 wochen nach erhalt des schriftlichen Ausschlußbeschlusses die berufung an die Generalversammlung zulässig. Bis zur Entscheidung der Generalversammlung ruhen die Mitgliedsrechte und Mitgliedspflichten.______________                               
7. Rechte und Pflichten der Mitglieder: Die Mitglieder sind berechtigt, an allen veranstaltungen des Vereines teilzunehmen und die Einrichtungen des Vereines zu beanspruchen.Das Stimmrecht in der Generalversammlung sowie Das aktive und passive wahlrecht steht allen zu. Die Mitglieder haben das Recht,in jeder generalversammlung vom Vorstand über die tätigkeit des Vereines und über die finanzielle Gebarung informiert zu werden. Wenn es jedoch mindestens ein Zehntel der Mitglieder unter angabe von Gründen verlangt, so ist der Vorstand verplichtet, jedes dieser mitglieder auch außerhalb der Generalversammlung und zwar binnen vier Wochen ab dem Einlangen des Verlangens entsprechend zu informieren.  Die Mitglieder sind verplichtet, die interessen des Vereines nach kräften zu fördern und alles zu Unterlassen, worunter das Ansehen und der Zweck des Vereines leiden könnten. Sie haben die Vereinsstatuten und die Beschlüsse der Vereinsorgane zu beachten. Sie sind zur pünktlichen Zahlung der beitrittsgebühr und der Mitgliedsbeiträge in der von der Generalversammlung Beschlossenen Höhe verpflichtet._______________
8. Die Generalversammlung.                          
8.1. Die ordentliche Generalversammlung findet Eine x jahrlich Statt.                                               
8.2. Eine außerordentliche Generalversammlung hat auf Beschluß des Vorstandes oder der Ordentlichen Generalversammlung oder auf schriftlich begründeten Antrag von mindestens . 10 % der Mitglieder oder auf Verlangen der Rechnungsprüfer / innen stattzufinden.                             .
8.3. Sowohl zu den ordentlichen wie auch zu den außerordentlichen Generalversammlungen sind alle Mitglieder mindestens 6 Wochen vor dem Termin schriftlich einzuladen. Die Anberaumung der Generalversammlung hat unter Angabe der Tagesordnung zu erfolgen.Die Einberufung erfolgt durch den Vorstand.

8.4. Anträge zu Tagesordnungspunkten sind mindestens 24 Stunden vor dem Termin der Generalversammlung beim Vorstand schriftlich einzureichen.                            
8.5. Gültige Beschlüsse - ausgenommen solche über einen Antrag auf Einberufung einer außerordentlichen Generalversammlung - können nur zu Tagesordnungspunkten geßaßt werden.                                       
8.6. Bei der Generalversammlung sind alle Mitglieder teilnahmsberechtigt. Das Stimm - bzw Wahlrecht richtet sich nach Punkt 7 der Statuten. Jedes stimmberechtigte Mitglied hat eine Stimme.
_________________ __________________
Die Generalversammlung ist bei statutengemäßer Einberufung ohne Rücksicht auf die Anza- hl der anwesenden stimmberechtigten Mitglieder beschlußfähig.                               
8.7. Die Wahlen und Beschlußfassungen in der Generalversammlung erfolgen in der Regel mit einfacher Stimmenmehrheit. Beschlüsse, mit denen die Statuten des Vereines geändert oder der Verein aufgelöst werden soll, bedürfen jedoch einer qualifizierten Mehrheit von. 70 % der abgegebenen gültigen Stimmen. Bei Stimmengleichheit gibt die Stimme des Vorsitzenden den Ausschlag.
  Eine Änderung der Punkte 2.a und 2.b und 3.1 Bedarf einer Stimmenmehrheit von 100 %.

8:8. Den Vorsitz in der Generalversammlung führt der Obmann / die Obfrau, in dessen / deren Verhinderung sein / ihre Stellvertreter / in. Wenn auch diese/r verhindert ist, so führt das an Jahren älteste anwesende Vorstandsmitglied den Vorsitz.
9:Aufgabenkreis der Generalversammlung:
Der Generalversammlung sind folgende Aufgaben vorbehalten:
a) Entgegennahme und Genehmigung des Rechenschaftsberichtes und des Rechnungsabschlusses,
b) Beschlußfassung über den Voranschlag,
c) Bestellung und Enthebung der Mitglieder des Vorstandes und der Rechnungsprüfer,
d) Festsetzung der Höhe der Beitrittsgebühr und der Mitgliedsbeiträge,
e) Verleihung und Aberkennung der Ehrenmitgliedschaft,
F) Entscheidung über Berufungen gegen Ausschlüsse von der Mitgliedschaft,
g) Beschlußfassung über statutenänderungen und die freiwillige Auflösung des Vereines,
h) Beratung und Beschlußfassung über sonstige auf der Tagesordnung stehende Fragen.
10. Der Vorstand:
10.1. Der Vorstand besteht aus
a) der Obmann / der Obfrau,
b) dem Schriftführer / der Scriftführerin,
c) dem Kassier / der Kassierin,
d) deren Stellvertreter / innen
10:2. Die Funktionsdauer des Vorstandes beträgt Eine x Jahrlich Statt. Auf jeden Fall währt sie zur Wahl eines neuen Vorstandes. Ausgeschiedene Vorstandsmitglieder sind wieder wählbar.                                
10:3. Der Vorstand hat das Recht,bei Ausscheiden eines gewählten Vorstandsmitgliedes an seine Stelle ein anderes wählbares Mitglied zu kooptieren,wozu die nacchträgliche Genehmigung In der nächstfolgenden Generalversammlung einzuholen ist.                                        
10:5. Der Vorstand ist beschlußfahig, wenn alle seine Mitglieder eingeladen wurden und Mindestens die Hälfte von ihnen anwesend ist.                                   
10:6. Der Vorstand faßt seine Beschlüsse mit einfacher Mehrheit. Bei Stimmengleichheit gibt die Stimme des Vorsitzenden den Ausschlag.                                
10:7. den Vorsitz führt der Obmann/die Obfrau, bei Verhinderung sein/e Stellvertreter/in.ist auch dies/r verhindert, obliegt der Vorsitz dem an jahren ältesten anwesenden Vorstandsmitglied.                                            
10:8. Außer durch Tot und Ablauf der Funktionsperiode erlischt die Funktion eines Vorstandsmitgliedes durch enthebung und Rücktritt.                                      
10:9. Die generalversammlung kann jederzeit schriftlich ihren rücktritt erklären. Die Vorstandes seiner Funktion entheben.
10:10. Die Vorstandsmitglieder können jederzeit schriftlich ihren Rücktritt erklären. Die Rücktrittserklärung ist an den Vorstand, im Falle des Rücktrittes des gasamten Vorstandes An die Generalversammlung zu richten. Der Rückrittes des gesamten Vorstandes wird erst Mit der Wahl des neuen Vorstandes wirksam.                                           
11. Aufgabenkreis des Vorstandes: Dem Vorstand obliegt die Leitung des Vereines. Ihm kommen alle Aufgaben zu, die nicht durch die Statuten einem anderen Vereinsorgan zugewiesen sind. In seinen Wirkungsbereich fallen insbesondere folgende Angelegenheiten:                                
a) Erstellung des jahresvoranschlages sowie Abfassung des Rechenschaftsberichtes und des Rechnungsabschlusses,
b) Vorbereitung und Einberufung der ordentlich und außerordentlichen Generalversammlungen,                                          
c) Vewaltung des Vereinsvermögens,                                     
d) Aufnahme, Ausschluß und Streichung von Vereinsmitgliedern,                                         
e) Aufnahme und Kündigung von Angestellten des Vereines.                                                
12. Besondere Obliegenheiten einzelner Vorstandsmitglieder:                                             
12:1. Der Obmann/Die Obfrau oder sein/ihre Stellvertreter/in vertritt den Verein nach außen.Der Vorstand kann aber Einem beliebigen die Besorgung der laufenden Geschäfte * übertragen. Mitglied * mittels Schriftlicher Vollmacht
12:2. Im Innenverhältnis gilt folgendes:      
                                     
a) Der Obmann / Die Obfrau führt den Vorsitz in der Generalversammlung und in den Vorstandssitzungen. Bei Gefahr im Verzug ist er / sie berechtigt, auch in Angelegenheiten, die in den Wirkungsbereich der Generalversammlung oder des Vorstandes fallen, unter eigener Verantwortung selbständig Anordnungen zu treffen: Diese bedürfen jedoch der nachträglichen Genehmigung durc das zuständige Vereinsorgan.                                           
b) Der Schriftführer / Die Schriftführerin hat den Obmann/ die Obfrau bei der Führung der Vereinsgeschäfte zu unterstützen. Ihm / Ihr obliegt die Führung der Protokolle der Generalversammlung und des Vorstandes.
c) Der Kassier/Die Kassierin ist für die ordnungsgemäße Geldgebarung des Vereines Verantwortlich.
d) Die Stellvetreter / innen des Obmannes/ der Obfrau, des Schriftführers/ der Schriftführerin oder des Kassiers/der Kassierin dürfen nur tätig werden, wenn der Obmann/die Obfrau, der Schriftführer/die Schriftführerin oder Kassier/die Kassierin Verhindert sind; DIE Wirksamkeit von Vertretungshandlungen wird dadurch aber nicht Berührt.
13: Die Rechnungsprüfer/innen:                                    
13:1. Die beiden Rechnungsprüfer/innen von der Generalversammlung für die Funktionsdauer des Vorstandes gewählt. Eine Wiederwahl ist möglich. 13:2. Den Rechnungsprüfern/innen obliegt die laufende Geschäftskontrolle und die Überprüfung Des Rechnungsabschlusses. Sie haben der Generalversammlung über das Ergebnis der Überprüfung zu berichten.
13.3. Im übrigen gelten für die Rechnungsprüfer/innen die Bestimmungen der Punkte 10.2, 10.8, 10.9 und 10 sinngemäß
14:Das Schiedsgericht:                                    
14:1. In allen aus dem Vereinsverhältnis entstehenden Streitigketen entscheidet das Schiedsgericht.
14:2. Das Schiedsgericht setz sich aus fünf ordentlichen Mitgliedern zusammen. Es wird derart gebildet, daß jeder Streitteil innerhalb von zwei Wochen dem Vorstand zwei ordentliche Mitglieder als Schiedsrichter namhaft macht. Die so namhaft gemachten Schiedsrichter Wählen mit Stimmenmehrheit ein füftes ordentliches Mitglied zum Vorsitzenden des Schiedsgerichtes. Bei Stimmengleichheit entscheidet unter den Vorgeschlagenen das los.
14:3. Das Schiedsgericht fällt seine Entscheidungen bei Anwesenheit aller seiner Mitglieder mit Einfacher Stimmenmehrheit. Es entscheidet nach bestem Wissen und Gewissen. Seine Entscheidungen sind vereinsintern endgültig.
15:Auflösung des Vereines:                                      
15:1. Die freiwillige Auflösung des Vereines kann nur in einer zu diesem Zweck einberufenen Außerordentlichen Generalversammlung und nur mit der im Punkt 8 . 7 der Statuten Festgehaltenen stimmenmehrheit beschlossen werden.
15:2. Der letzte Vereinsvorstand muß die freiwillige Auflösung                                         
- der Vereinsbehörde schriftlich anzeigen Auflösung                                                       
- in einer für amtliche Verlautbarungen bestimmten Zeitung veröffentlichn.       
                               
15:3. Das im Falle der freiwilligen Auflösung oder bei Wegfall des Vereinszweckes allenfalls vorhandene Vermögen darf i keiner wie auch immer gearteten Form den Vereinsmitgliedern zugute kommen.  Es ist vom abtretenden Vereinsvorstand (vom Liquigator) einem Rechtsträger zu Übergeben, der als gemeinnützig, miltätig oder kirchlich tätig im Sinne der § § 34 ff der Bundesabgabenordnung anerkannt ist und in der Generalversammlung bestimmt wurde.