2.Im Kreise des Islam. Die Welt des Ideellen ! Der weg des Derwischordens. Der Islamische Mystik und der Mensch.3

 

Der Kreise des Islam ...

Allah sei vielmals Dank. Allahs Wohl, Segen möge über Euch sein. Geliebte Untertanen Allahs. In Gebäuden gibt es Türen und Fenster, unten und oben Bögen, die DAS GEBÄUDE AUFRECHT HALTEN. Und die Religion, die Allah zum Schutz seines prächtigen Geschöpfes, des Menschen, durch seine Propheten geschickt hat, ist genau wie ein Gebäude. Das Kreuz und das Rückgrat der Religion, durch die die Menschen auf den Segen, das Ideelle und die Gerechtigkeit vorbereitet und in ideeller und materieller Hinsicht geschützt werden, ist die Moral, und der Bogen des ideellen Gebäudes die Mystik und der (Derwisch-) Orden. Die erste der beiden Säulen des Staates, Religion die von Wissenschaftlern, dass Musik, Vergnügen, Fragwürdiges und Verbotenes in die Mystik eingedrungen sind, die Bögen von ihrer eigentlichen Aufgabe entfernt, haben sich vom rechten zum ungültigen, teuflischen Zustand gewendet die Brücken wurden zerstört, die Institutionen und Einrichtungen leerten sich in dem Verhältnis, in dem die Religion ausgehöhlt wurde und das Gebäude/staat ist eingestürzt. UNTER DEN TRÜMMERN DES EINGESTÜRZTEN GEBÄUDES BLIEBEN DIE UNSCHULDIGEN UND NOTLEIDENDEN MENSCHEN AUF DER WELT.

Deshalb ist es notwendig, die inneren und äusseren vier Grundlagen der Religion, durch die die Menschen in ideeller und materieller Hinsicht geschützt werden,  mittels den Bögen und Brücken zu bewahren und den Kampf gegen jene zu führen, die den Kreis des Islam zerstören und die Menschen warnen.

 

Die Bögen bedeuten,

dass die Brücke der Untertanen, deren Säulen der Schutz vor Unrechtmäßigem und Fragwürdigem sind, vor religiöser Musik, vor dem Teufel in Menschengestalt und dem Teufel in Geistergestalt, der sich weiblich und männlich auf drei verschiedene Arten nähert, dadurch geschützt wird, dass sich die rituelle körperliche Reinheit “wie ein Panzer auf den Körper legt” sowie Aufklärung zur Warnung der Menschen; 

  

die Brücken bedeuten, dass die Konfession mit zwei Handlungen in der Überzeugung mittels sämtlichen Familienangehörigen des Propheten Mohammed, die die Kraftquelle von vier Vorbetern darstellen, über die Brücke der Gemeinde, deren Körper der Anstand und die (gute) Erziehung und deren Säulen das Gebet sind, den Spuren unseres Propheten folgt und den Kampf gegen jene zu führen, die den Kreis des Islam zerstören.  

 

Das heisst,

der Derwischorden, der ”Kreis des Islam”, der im Bereich der Moral und der Gerechtigkeit mit seinem ideellen, gedanklichen und physischen Kampf der hellen Seite des Derwischordens, die die Menschen mittels Bögen und Brücken über jene, die den Antrieb und die Einflüsterungen des Teufels in Menschengestalt und des Teufels in Geistergestalt für die Eingebung des Engels halten, getäuscht werden und täuschen und die Moslems über die Wege der Zerstörung in den Sümpfen vergraben, auf die Spur unseres Propheten leitet,     

   gegen die dunkle Seite des Derwischordens, die die Menschen auf das Unglück vorbereitet und mittels den inneren und äusseren vier Grundlagen der Religion, der Zugrundenahme von Neuerungen, Philosophie, Politik, Interessen unter Hintanstellung der Offenbarung und Betonung des Geistes die Interpretation der Religion nach den tagesaktuellen Ereignissen, der Anpassung an die Welt zerstört, die Menschen auf das Unglück vorbereitet und auf die Spur des Teufels und seiner Helfer leitet,

institutionalisiert ist;   

es handelt sich dabei um DAS GEBÄUDE, DESSEN BÖGEN UND BRÜCKEN, in dem die Menschen mit der Erlaubnis und Gnade Allahs und der Unterstützung der von ihm Geliebten ideell und materiell geschützt werden.

Hacı Bayazıt

 

2. UNTER DEM TITEL "Innerhalb des Kreises des İslam (der vier Beweise der Religion) ! Das Ideelle, die islamische Mystik, der Derwischorden, (die wiederholte Rezitation religiöser Formeln, in denen die Namen Gottes begegnen, die Gottesgabe, das Wasser) und der Mensch.(!)"

 

Die rechtlich im Rahmen des Vereinsgesetzes institutionalisierte Form unseres nahezu zehn Jahre lang andauernden Kampfes, in dem jeder Augenblick gelebt wurde, um im Rahmen der Maße des Gebets (die Religion, die Moral, das Ideelle) und die Rechtschaffenheit (Gerechtigkeit).(!), ideell und äusserlich das Recht und die Gerechtigkeit zu schützen, und der vom Verfassungsgericht und der Asylbehörde akzeptiert wurde !  

 

DIE VEREINIGUNG FÜR ISLAMISCHE DIENSTE:

ANMERKUNG: Die unten angeführten siben Bedingungen stellen das das Kreuz und die Wirbelsäule der Religion, das Mittel für das Ideelle, die redliche Seite des Derwischordens dar. Das heißt, der Teufel hat, indem er die sieben Tore (von denen fünf Sinne sind) des Herzens, dem Zentrum des Körpers, die in die äussere und die innere Welt blicken, eines der feste Glaube, eines wo die Gnade und der Scharfsinn sich von der Abschweifung und der Magie trennen, zerstört und hat an jedes Tor EINE GRUPPE GEBRACHT, die jeweils aus den vier Kreisen der Religion hervorgegangen ist, und hat die Menschen in einen Zustand gebracht, in der ihre Wünsche von der das Böse gebietenden Seele abhängig waren, hat das Mittel des Ideellen zerstört und geleert, indem er den Derwischorden mit Ungerechtigkeiten zu einer Tradition gemacht, ins unrichtige verwandelt hat! AN STELLE DES ENTLEERTEN IDEELLEN HAT ER SICH AUF DREI ART UND WEISEN SELBST EINGENISTET UND HAT DIE MENSCHEN SEIT JAHREN UNUNTERBROCHEN IN DREI SÜMPFEN HERUMGEFÜHRT ! Aus diesem Grund ist mit Erlaubnis und Unterstützung Allah ’s zur Warnung der Menschen, zu Dechiffrierung des Teufels und seiner Helfer, zur Austrocknung der Sümpfe in denen sie sich befinden, ihre Beseitigung aus dem ideellen und dem gesellschaftlichen Bereich, offen und öffentlich der Legitimitätsbereich unserer Arbeit innerhalb der Masse des Rechts und der Gerechtigkeit. Mögen Sie Allah anvertraut sein. Hacı Bayazıt haci.bayazit@chello.at  25.07.04 / www.islamdairesi.com

 

BUNDESPOLIZEIDIREKTION WIEN
Büro für Vereins-,Versammlungs-                                              Wien,am 28.01.2003
Und Medienrechtsangelegenheiten
1010 Wien, Schottenring 7-9                                                   Referent: Rat Mag.
E-Mail:bpdw.buerofuervvm@polizei.gv.at
           
DVR: 0003506
                                                                                                    Zahl: IX-601
Betreff: Im Kreise des Islam. Die Welt des Ideellen ! Der weg des Derwischordens. Die islamische Mystik und der Mensch !..

 

An den Verein w.o.
Wien

Beilage: unbeglaubigete Abschrift der Statuten
               Auszug aus dem Vereinsregister

 

Die Errichtung des im Betreff genannten Vereines wurde der Bundespolizeidirektion Wien, Buro für Vereins-, Versammlungs- und Medienrechtsangelegenheiten, am 30.12.2002 angezeigt. Es wird mitgeteilt, dass innerhalb der in § 13 ( 1 ) Vereinsge setz 2002, BGBI. I Nr. 66/2002, normierten Frist von vier Wochen seitens der zustän digen Vereinsbehörde keine Erklärung, dass die Gründung des Vereines nicht ge stattet wird, ergangen ist.
Der Verein ist somit am 27.1.03 entstanden und kann seine Tätigkeit beginnen.

                                            Der Vorstand
                                            gez.: Mag.

 

                                            Hinweise:

Der Verein hat alle seine organschaftlichen Vertreter unter Angabe ihrer statutenge- Mäßen Funktion, ihres Namens, ihres Geburtsdatums, ihres Geburtsorts und ich rer für Zustellungen maßgeblichen Anschrift sowie des Beginns ihrer Vertre tungsbefugnis jeweils binnen vier Wochen nach ihrer Bestellung der Vereinsbe hörde (Bundespolizeidirektion Wien, Büro für Vereins-, Versammlungs- und Medien rechtsangelegenheiten, 1010 Wien, Schottenring 7-9 ) bekannt zu geben.  Der Verein hat der Vereinsbehörde auch jede Änderung seine für Zustellung Maßgeblichen Anschrift binnen vier Wochen mitzuteilen.

Satutenänderungen sind der Vereinsbehörde unter Änderung seiner für Zustellungen Statuten in der geänderten Fassung anzuzeigen.  Ein Verstoß gegen diese genannten Verpflichtungen hat die Einleitung eines Ver waltungsstrafverfahrens gegen den zur Vertretung des Vereins berufenen Organ walter zur Folge. Dieser ist mit Geldstrafe bis zu 218 Euro, im Wiederholungsfall mit Geldstrafe bis zu 726 Euro zu bestrafen.
Achtung! Hat ein Verein nicht innerhalb eines Jahres ab seiner Entstehung organschaftliche Vertreter bestellt, ist er von der Vereinsbehörde aufzulösen.


                       Statuten                                         Wien, 27.12. 2002

des Vereines_____________

1. Name, Sitz und Tätigkeitsbereich des Vereines:
1.1. Der Verein Führt den Namen
 

Im Kreise des Islam. Die Welt des Ideellen ! Der weg des Derwischordens. Die islamische Mystik und der Mensch !..

 

1.2. Der Verein hat seinen Sitz in Wien  Internet.www.islamdairesi.com
1.3. Der Verein erstreckt seine Tätigkeit auf Die Welt

2:
Zweck des Vereins

a) Allgemeine Grundsätze
Die Bedeutung und Beschreibung Der Welt des Ideellen der islamischen Mystik des Weg des Derwischordens im menschlichen Leben!..

Der Islam:
ist die Lebensordnung, die Allah seinen Untertanen für die innere Ruhe in der Welt und im jenseits ausgewählt hat.

Die Welt des Ideellen:
ist das Kreuz, die Wirbelsäule und die ideellen Ränge des Untertänigkeitsgrades . zu Allah.

Die islamische Mystik und der Weg des Derwischordens.                                    
2:1. sind die ideellen Institutionen des Islam und Herz.                                       
2:2. sind die Befreiung des Ich von den Wünschen der Böse gebietenden Seele (des Teufels) (Ist das Erwachen des Herzen aus Sorglosigkeit) und.                              
2:3. sind das Mittel und die Unterwerfung der Stufender Welt des Ideellen innerhalb des Kreises des Islam.
2:4. ist nach einheitlicher Ansicht islamischer Gelehrter das Grundprinzip des Islam und die Instanz, von der sie angewendet wird.                           
2:5. ist das ideelle Gebäude, in dem der Untertan seelisch und äußerlich geschützt. Wird.
2:6. ist die Säuberung von allem SchädlichenundVerdächtigenzur Errichtung des Gebäudes und zum Schutz des Untertanen ‚den Untergrund’ von Rassismus "seelischem Separatismus" der Verwendung der Religion als Werkzeug der Politik und des Materiellen sowie von übertriebener Müsik übertriebenem Vergnügen sowie ‚das Innere’ von jeglichem durch religiöse Vorschriften. Verbotenem und Verdächtigen.                          
2:7. Ist die Vorbereitung der Menschen mit diesen Methoden auf Situationen, die von Allah Gnade, Fruchtbarkeit und innere Ruhe erfordern.                                

b) Arbeitsinhalt                                         .
2.1. Schriftverkehr ( Die islamische Mystik und Derwischorden).                                                
2.2. Bildungs- und Gesprächsveranstaltungen.                                                      
2.3. Kindererziehung.                                                               
2.4. Islamische Sendeanstalten.                                                       
2.5. Die Schaffung von Grundlagen für Schüler- und Studentenstipendien.                                                                

3. Tätigkeiten, die zur Verwirklichung Vereinszweckes vorgesehen sind: Der beabsichtigte Vereinszweck soll durch folgende Tätigkeiten verwirklicht werden:

 

3. 1. Ideelle Tätigkeiten:
Vortrage, Versammlungen, Zusammenkünfte, Herausgabe eines Mitteilungsblattes, Einrichtung einer Bibliothek, gemeinsames Beten und Vorwort, Information.
 

3:2.Aufbringung der erfor derlichen finanziellen Mittel: Mitgliedsbeitrage / Spenden
4:Arten der Mitgliedschaft: Die Mitglieder des Vereines gliedern sich in Ausschließlichin ordenliche Mitglieder, das sind solche, die sich voll an der Vereinsarbeit beteiligen________________ ________________________ ________________________
5:Erwerb der Mitgliedschaft: Mitglieder des Vereines können alle physischen ____________ Personen werden. Über die Aufnahme von ordentlichen______________Mitgliedern entscheidet der Vorstand Endgültig. Die Aufnahme/kann/ohne Angabe von Gründen verweigert werden.________________ Vor der Konstituierung erfolgt die vorläufige Aufnahme durch die (den) Proponenten. Diese Mitgliedschaft wird erst mit der konstituierung wirksam.
6:Beendigung der mitgliedschaft: Die Mitgliedschaft erlischt durch Tod ________________, durch freiwilligen Austritt, durch Streichung und durch ausschluß._________________                                 
6:1. Die Streichung eines Mitgliedes kann der Vorstand vornehmen, wenn dieses trotz ________________ Mahnung länger als Ein jahr mit der Zahlung der Mitgliedsbeiträge im Rückstand ist. Die Verpflichtung zur Zahlung der fällig gewordenen Mitgliedsbeiträge bleibt hievon unberührt.                                 
6.2. Der Ausschluß eines Mitgliedes aus dem Verein kann vom Vorstand wegen grober Verletzu- ng. der Mitgliedspflichten und wegen unehrenhaften Verhaltens verfügt werden. Gegen den Ausschuß ist jedoch binnen 2 wochen nach erhalt des schriftlichen Ausschlußbeschlusses die berufung an die Generalversammlung zulässig. Bis zur Entscheidung der Generalversammlung ruhen die Mitgliedsrechte und Mitgliedspflichten.______________                               
7. Rechte und Pflichten der Mitglieder: Die Mitglieder sind berechtigt, an allen veranstaltungen des Vereines teilzunehmen und die Einrichtungen des Vereines zu beanspruchen.Das Stimmrecht in der Generalversammlung sowie Das aktive und passive wahlrecht steht allen zu. Die Mitglieder haben das Recht,in jeder generalversammlung vom Vorstand über die tätigkeit des Vereines und über die finanzielle Gebarung informiert zu werden. Wenn es jedoch mindestens ein Zehntel der Mitglieder unter angabe von Gründen verlangt, so ist der Vorstand verplichtet, jedes dieser mitglieder auch außerhalb der Generalversammlung und zwar binnen vier Wochen ab dem Einlangen des Verlangens entsprechend zu informieren.  Die Mitglieder sind verplichtet, die interessen des Vereines nach kräften zu fördern und alles zu Unterlassen, worunter das Ansehen und der Zweck des Vereines leiden könnten. Sie haben die Vereinsstatuten und die Beschlüsse der Vereinsorgane zu beachten. Sie sind zur pünktlichen Zahlung der beitrittsgebühr und der Mitgliedsbeiträge in der von der Generalversammlung Beschlossenen Höhe verpflichtet._______________
8. Die Generalversammlung.                          
8.1. Die ordentliche Generalversammlung findet Eine x jahrlich Statt.
                                               
8.2. Eine außerordentliche Generalversammlung hat auf Beschluß des Vorstandes oder der Ordentlichen Generalversammlung oder auf schriftlich begründeten Antrag von mindestens . 10 % der Mitglieder oder auf Verlangen der Rechnungsprüfer / innen stattzufinden.                             .
8.3. Sowohl zu den ordentlichen wie auch zu den außerordentlichen Generalversammlungen sind alle Mitglieder mindestens 6 Wochen vor dem Termin schriftlich einzuladen. Die Anberaumung der Generalversammlung hat unter Angabe der Tagesordnung zu erfolgen.Die Einberufung erfolgt durch den Vorstand.                                 
8.4. Anträge zu Tagesordnungspunkten sind mindestens 24 Stunden vor dem Termin der Generalversammlung beim Vorstand schriftlich einzureichen.                            
8.5. Gültige Beschlüsse - ausgenommen solche über einen Antrag auf Einberufung einer außerordentlichen Generalversammlung - können nur zu Tagesordnungspunkten geßaßt werden.
                                       
8.6. Bei der Generalversammlung sind alle Mitglieder teilnahmsberechtigt. Das Stimm - bzw Wahlrecht richtet sich nach Punkt 7 der Statuten. Jedes stimmberechtigte Mitglied hat eine Stimme. _________________ __________________
Die Generalversammlung ist bei statutengemäßer Einberufung ohne Rücksicht auf die Anza- hl der anwesenden stimmberechtigten Mitglieder beschlußfähig.                               
8.7. Die Wahlen und Beschlußfassungen in der Generalversammlung erfolgen in der Regel mit einfacher Stimmenmehrheit. Beschlüsse, mit denen die Statuten des Vereines geändert oder der Verein aufgelöst werden soll, bedürfen jedoch einer qualifizierten Mehrheit von. 70 % der abgegebenen gültigen Stimmen. Bei Stimmengleichheit gibt die Stimme des Vorsitzenden den Ausschlag. 
Eine Änderung der Punkte 2.a und 2.b und 3.1 Bedarf einer Stimmenmehrheit von 100 %.
8:8. Den Vorsitz in der Generalversammlung führt der Obmann / die Obfrau, in dessen / deren Verhinderung sein / ihre Stellvertreter / in. Wenn auch diese/r verhindert ist, so führt das an Jahren älteste anwesende Vorstandsmitglied den Vorsitz.
9:Aufgabenkreis der Generalversammlung:
Der Generalversammlung sind folgende Aufgaben vorbehalten:
a) Entgegennahme und Genehmigung des Rechenschaftsberichtes und des Rechnungsabschlusses,
b) Beschlußfassung über den Voranschlag,
c) Bestellung und Enthebung der Mitglieder des Vorstandes und der Rechnungsprüfer,
d) Festsetzung der Höhe der Beitrittsgebühr und der Mitgliedsbeiträge,
e) Verleihung und Aberkennung der Ehrenmitgliedschaft,
F) Entscheidung über Berufungen gegen Ausschlüsse von der Mitgliedschaft,
g) Beschlußfassung über statutenänderungen und die freiwillige Auflösung des Vereines,
h) Beratung und Beschlußfassung über sonstige auf der Tagesordnung stehende Fragen.
10. Der Vorstand:
10.1. Der Vorstand besteht aus
a) der Obmann / der Obfrau,
b) dem Schriftführer / der Scriftführerin,
c) dem Kassier / der Kassierin,
d) deren Stellvertreter / innen
10:2. Die Funktionsdauer des Vorstandes beträgt Eine x Jahrlich Statt. Auf jeden Fall währt sie zur Wahl eines neuen Vorstandes. Ausgeschiedene Vorstandsmitglieder sind wieder wählbar.                                

10:3. Der Vorstand hat das Recht,bei Ausscheiden eines gewählten Vorstandsmitgliedes an seine Stelle ein anderes wählbares Mitglied zu kooptieren,wozu die nacchträgliche Genehmigung In der nächstfolgenden Generalversammlung einzuholen ist.                                        
10:5. Der Vorstand ist beschlußfahig, wenn alle seine Mitglieder eingeladen wurden und Mindestens die Hälfte von ihnen anwesend ist.                                   
10:6. Der Vorstand faßt seine Beschlüsse mit einfacher Mehrheit. Bei Stimmengleichheit gibt die Stimme des Vorsitzenden den Ausschlag.                                
10:7. den Vorsitz führt der Obmann/die Obfrau, bei Verhinderung sein/e Stellvertreter/in.ist auch dies/r verhindert, obliegt der Vorsitz dem an jahren ältesten anwesenden Vorstandsmitglied.                                            
10:8. Außer durch Tot und Ablauf der Funktionsperiode erlischt die Funktion eines Vorstandsmitgliedes durch enthebung und Rücktritt.                                      
10:9. Die generalversammlung kann jederzeit schriftlich ihren rücktritt erklären. Die Vorstandes seiner Funktion entheben.
10:10. Die Vorstandsmitglieder können jederzeit schriftlich ihren Rücktritt erklären. Die Rücktrittserklärung ist an den  Vorstand, im Falle des Rücktrittes des gasamten Vorstandes An die Generalversammlung zu richten. Der Rückrittes des gesamten Vorstandes wird erst Mit der Wahl des neuen Vorstandes wirksam.                                           
11. Aufgabenkreis des Vorstandes: Dem Vorstand obliegt die Leitung des Vereines. Ihm kommen alle Aufgaben zu, die nicht durch die Statuten einem anderen Vereinsorgan zugewiesen sind. In seinen Wirkungsbereich fallen insbesondere folgende Angelegenheiten:                                
a) Erstellung des jahresvoranschlages sowie Abfassung des Rechenschaftsberichtes und des Rechnungsabschlusses,
b) Vorbereitung und Einberufung der ordentlich und außerordentlichen Generalversammlungen,                                          
c) Vewaltung des Vereinsvermögens,                                     
d) Aufnahme, Ausschluß und Streichung von Vereinsmitgliedern,                                         
e) Aufnahme und Kündigung von Angestellten des Vereines.                                                
12. Besondere Obliegenheiten einzelner Vorstandsmitglieder:                                             
12:1. Der Obmann/Die Obfrau oder sein/ihre Stellvertreter/in vertritt den Verein nach außen.Der Vorstand kann aber Einem beliebigen die Besorgung der laufenden Geschäfte * übertragen. Mitglied * mittels Schriftlicher Vollmacht
12:2. Im Innenverhältnis gilt folgendes:                                           
a) Der Obmann / Die Obfrau führt den Vorsitz in der Generalversammlung und in den Vorstandssitzungen. Bei Gefahr im Verzug ist er / sie berechtigt, auch in Angelegenheiten, die in den Wirkungsbereich der Generalversammlung oder des Vorstandes fallen, unter eigener Verantwortung selbständig Anordnungen zu treffen: Diese bedürfen jedoch der nachträglichen Genehmigung durc das zuständige Vereinsorgan.                                           
b) Der Schriftführer / Die Schriftführerin hat den Obmann/ die Obfrau bei der Führung der Vereinsgeschäfte zu unterstützen. Ihm / Ihr obliegt die Führung der Protokolle der Generalversammlung und des Vorstandes.
c) Der Kassier/Die Kassierin ist für die ordnungsgemäße Geldgebarung des Vereines Verantwortlich.
d) Die Stellvetreter / innen des Obmannes/ der Obfrau, des Schriftführers/ der Schriftführerin oder des Kassiers/der Kassierin dürfen nur tätig werden, wenn der Obmann/die Obfrau, der Schriftführer/die Schriftführerin oder Kassier/die Kassierin Verhindert sind; DIE Wirksamkeit von Vertretungshandlungen wird dadurch aber nicht Berührt.
13: Die Rechnungsprüfer/innen:                                    
13:1. Die beiden Rechnungsprüfer/innen von der Generalversammlung für die Funktionsdauer des Vorstandes gewählt. Eine Wiederwahl ist möglich.  
13:2. Den Rechnungsprüfern/innen obliegt die laufende Geschäftskontrolle und die Überprüfung Des Rechnungsabschlusses. Sie haben der Generalversammlung über das Ergebnis der Überprüfung zu berichten.
13.3. Im übrigen gelten für die Rechnungsprüfer/innen die Bestimmungen der Punkte 10.2, 10.8, 10.9 und 10 sinngemäß
14:Das Schiedsgericht:                                    
14:1. In allen aus dem Vereinsverhältnis entstehenden Streitigketen entscheidet das Schiedsgericht.
14:2. Das Schiedsgericht setz sich aus fünf ordentlichen Mitgliedern zusammen. Es wird derart gebildet, daß jeder Streitteil innerhalb von zwei Wochen dem Vorstand zwei ordentliche Mitglieder als Schiedsrichter namhaft macht. Die so namhaft gemachten Schiedsrichter Wählen mit Stimmenmehrheit ein füftes ordentliches Mitglied zum Vorsitzenden des Schiedsgerichtes. Bei Stimmengleichheit entscheidet unter den Vorgeschlagenen das los.
14:3. Das Schiedsgericht fällt seine Entscheidungen bei Anwesenheit aller seiner Mitglieder mit Einfacher Stimmenmehrheit. Es entscheidet nach bestem Wissen und Gewissen. Seine Entscheidungen sind vereinsintern endgültig.
15:Auflösung des Vereines:                                      
15:1. Die freiwillige Auflösung des Vereines kann nur in einer zu diesem Zweck einberufenen Außerordentlichen Generalversammlung und nur mit der im Punkt 8 . 7 der Statuten Festgehaltenen stimmenmehrheit beschlossen werden.
15:2. Der letzte Vereinsvorstand muß die freiwillige Auflösung                                         
- der Vereinsbehörde schriftlich anzeigen Auflösung
                                                       
- in einer für amtliche Verlautbarungen bestimmten Zeitung veröffentlichn.                                      
15:3. Das im Falle der freiwilligen Auflösung oder bei Wegfall des Vereinszweckes allenfalls vorhandene Vermögen darf i keiner wie auch immer gearteten Form den Vereinsmitgliedern zugute kommen.  Es ist vom abtretenden Vereinsvorstand

(vom Liquigator) einem Rechtsträger zu Übergeben, der als gemeinnützig, miltätig oder kirchlich tätig im Sinne der § § 34 ff der Bundesabgabenordnung anerkannt ist und in der Generalversammlung bestimmt wurde.