1.Im Kreise des Islam. Die Welt des Ideellen! Der weg des Derwischordens. Der Islamische Mystik und der Mensch.1
V O R W O R T
Person des Schreibers und Inhalt des Werkes. Die von den Menschen innerhalb der
geistigen und äusserlichen Werte gelebten lebenswichtigen Tatsachen, die
rechtlichen und öffentlichen Kämpfe, die der Schreiber in seinem familiären und
persönlichen Leben ausgefochten hat; dieses Werk wurde in zwei Bänden in Form
von 18 Abschnitten zusammengefasst, indem zum Zwecke der Erlangung des
Wohlgefallen Allahs und der Warnung der Menschen unter Zugrundelegung des
Ideellen und der Gerechtigkeit innerhalb der vier Grundsätze der Religion
mittels der drei zweifelsfrei erwiesenen
Wissenschaften in vier Stufen
ideell, gedanklich und
physisch der erforderliche Kampf ausgefochten und jeder Augenblick gelebt wurde!
Haci Bayazit
Der Kreis des Islam stellt die vier Hauptgrundsätze der Religion dar. Der Kampf der gerechten hellen Seite des Derwischordens, in dem die Menschen ideell und materiell geschützt sind, die die vier Hauptgrundsätze der Religion beinhaltet, im Rahmen der rechtlichen Legalität mit der dunklen, teuflischen Seite, die die vier Hauptgrundsätze der Religion zerstört.
Hacı Bayazıt
Alser Strasse 30 / 26
1090 Wien Wien, 20.04.2006
An das
Bezirksgericht Josefstadt
Florianigasse 8
1082 Wien
Betrifft: 028 1 C 131/05p – 13
Allah, der die Welten regelmäßig lenkt, überlässt nichts dem Schicksal. Die Menschen werden im Kreis der Religion, der Moral und des Ideellen entweder im Bereich der Zerstörung, der Not und der Plage ODER des Aufbaus, des Erbarmens und des Segens beschäftigt.
Jesus, Frieden über ihn, sprach: Eines Tages wird das, was Ihr Euch scheut zu denken, ans Tageslicht gelangen und Ihr werdet es über den Dächern hinausschreien.
Eisenstadt, am 20.09.1995. Der Richter des Gerichts Alfred Ellinger fragte die Dolmetscherin Nermin Dürdane folgendes:
„Schau mal, ob Du auf der Höhe seines Kopfes ein Licht siehst ?” Nermin Dürdane bejahte das. Der Richter sagte: „Dann hält er sich hier auf.” In diesem Augenblick hat sich der verfluchte Teufel genähert um dazwischen zu gehen und hat geblasen der Richter Ellinger ist zornig geworden, hat das Gesicht verzogen, das Herz verdreht und mit der Zungenspitze „tüf” gesagt. Der Staatsanwalt sagte: „Bayazıt wir werden auch Dich bestrafen, Du hast noch eine offene Strafe im Ausmaß von 5 Monaten.”
Daraus, daß der Richter dort aufgehört hat und der Staatsanwalt eine Strafe verlangte, ist folgendes zu ersehen: Die schlechten Geistlichen des Jesus, Frieden über ihn, die unser Herr Prophet als Höllenhunde verfluchte und die Imam Rabbani ankündigte, über die er sagte, dass sie Staatsmänner Fehler machen lassen, jene sind, die er Scheinheilige nennt, die den Zusammenbruch der islamischen Staaten herbeiführen; die schlechten Geistlichen des Jesus sind wie Felsen, die den Weg des Wassers verstopfen, sie versperren dem Wasser den Weg, (!) schlechte Geistliche ähneln einer Kanalisation. Wenn man sie von aussen ansieht sehen sie aus wie Kunstwerke, innen sind sie voller Schmutz...
Am 10 oder 11. 2005 veröffentlichte der Schriftsteller Herr A. Dilipak die Nachricht „die Kreatur werde sich wie eine nagende Pflanze auf der Welt ausbreiten, die aus der Erde gerissen wird”, vor den gepüften, an den Koranlesungen teilnehmenden Süleyman – Anhängern „der schwarze nagende Teufel, werde sich in der Größe eines Fußballs wie eine aus der Erde gerissene Pflanze auf der Welt ausbreiten” die dazu diente, den Teufel und seine Helfer ans „Tageslicht” zu bringen.
Im Jahre 1988 sollen sie aus Wien in der Türkei angerufen und eine Frau verlangt haben. Daraufhin haben die in der Türkei die Melek geschickt, die den M. Cemil Şahin heiratete. Die Melek ist in die Ayasofya (Hagia Sophia) Moschee in Wien 7 gekommen, hat die Einladenden kennengelernt, meine Wohnung in Wien 7 gefunden, „ist als Altwarenverkäuferin verkleidet in die Wohnung gekommen, hat sich meiner Frau und meinen Kindern angenähert und hat sie sich ins Gedächtnis eingeprägt.” Denn ihr Herz ist so wie eine Raketenstartrampe für den des Teufels. Das heißt der Teufel versammelt an Orten, die er besuchen wird, bestimmte Menschen, sammelt Kraft und startet mit offenen und versteckten gottlosen Äusserungen vom letzten Ort.
Im Oktober des Jahres 1993 bin ich mit geistlichen Gelehrten, die Süleyman – Anhänger waren, eine Teilhaberschaft in meinem Betrieb eingegangen. Daraufhin hat meine Familie darauf gedrängt, dass ich in die Türkei auf Urlaub komme. In der Silvesterwoche 1993 befand ich mich in Ankara zu Gast bei meiner Schwester. Auch meine Schwester aus Kırşehir war mit ihrem Gatten gekommen und wir saßen zusammen. Ich las gerade ein Buch. Mein Schwager lästerte über mich und wollte mit mir diskutieren. Meine Schwester griff dann ein. Sie sagte: „Du gehst zu weit, es kommt Licht, Du stehst das nicht durch, außerdem lässt der Junge die Partei schließen.”
Ich wusste von nichts. Es ist so viel Licht gekommen, dass mein Schwager es nicht ausgehalten hat und er hat das ausgesprochen, was sich in seinem Unterbewusstsein befand. Er sagte: „Gott bewahre’ Mein Prophet ist Erbakan”. Danach war er verlegen und sagte, um die Situation zu retten: „Mein geistlicher Gelehrter wird sich beim Jungen durchsetzen.” Herr Z. Kotku, der den linken Fuß, den weiblichen Teil des politischen Teils des Derwischordens, der eine teuflische Form angenommen hat, repräsentiert, soll dem sehr geehrten geistlichen Gelehrten Erbakan zugeblasen haben. Das heißt, er hat dem geistlichen Gelehrten Erbakan den weiblichen Teufel vorausgeschickt und die Zustimmung dazu erteilt, dass er Politik betreibt. Mein Schwager sagt deshalb: „Mein geistlicher Gelehrter wird sich beim Jungen durchsetzen.”
Und durch das Licht, dass in der Fortsetzung erschienen ist, wurde meiner Schwester auch aufgezeigt, dass das Wasser, aus dem die Süleyman – Anhänger, die Scheinheiligen, die den rechten Fuß des männlichen Teils des Teufels darstellen, der den Kreislauf der Zerstörung vollendet hat, genährt wurden, abgedreht worden ist und dass ihr ‘Ruhm und ihr Ansehen’ in Vergessenheit geraten ist... Weil die Scheinheiligen durch den Koran Kurs genährt werden. Aus diesem Grund hat der Staat das Alter für den Besuch des Koran Kurses hinaufgesetzt. Da man Mohammedaner und Scheinheilige nicht auseinander halten kann, wirkt sich die Plage auf die Allgemeinheit aus.
Meine Schwester hat, damit die Scheinheiligen hervorkommen, die Kaffeehausbesitzer in der Kategorie der Derwischorden (mit religiöser Musik, Verdächtigem und Unrechtmäßigem wird das Umfeld vorbereitet, der Verstand wird in den Vordergrund und die Offenbarung in den Hintergrund gesetzt und damit Philosophie und Interessen zur Grundlage genommen und in schwierigen Momenten wie die in Gasthäusern arbeitenden Damen in den Vordergrund gedrängt)
codiert und sagte, um die Aufmerksamkeit der Welt auf die Gefahr zu lenken:
„Na so etwas, dort ist eine Frau, die Frau des Metin, was für eine Osmanin.” Auf diese Weise soll der andere Fuß des Teufels die Scheinheiligen auf den einsehbaren Platz schieben, damit sie dechiffriert und die Menschen gewarnt werden.
Wie bei Tageslicht zu sehen war, hat die Direktion für Kultusangelegenheiten, nachdem am 28. Februar 1997 die Partei geschlossen und der linke Fuß beseitigt worden war, die übrig bleibenden mit den Bezeichnungen Nurcu –Anhänger und Süleyman– Anhänger auf zwei Füßen versammelt und hat die Bescheinigungen, die die Grundlage für Glaubenskrieg und den Terror vorbereiten, in Form eines Buches in allen Abteilungen des Staates verteilt.
Zu Beginn werden Plage und Not individuell vorbereitet, aber sie treffen die Allgemeinheit. Derart, dass es in der Religion möglich ist, die Menschen keine Sünden begehen, vor Sünden geschützt werden. Mit dem Kampf der 12 nächsten Angehörigen Geistlichen des Propheten Mohammed nach unserem Herrn Propheten wurde die Religion von Politik und von Interessen gereinigt und war während der Aufnahme der Glaubensrichtung in den ‘Kreis der Religion’ in der religiösen Überzeugung die Quelle der Kraft für zwei islamische Geistliche und in der Durchführung für vier islamische Geistliche. Aus diesem Grund betrachtet ein Teil der Mohammedaner die 12 nächsten Angehörigen Geistlichen des Propheten Mohammed auf der Ebene der vor der Sünde geschützten Unschuld. Und der andere Teil macht sich auch ihre Heiligkeiten Schach Nakşi Bendi und Seyyid Adulgadir Geylani zum Werkzeug und teilt die Mohammedaner, so als ob sie dies den 12 nächsten Angehörigen Geistlichen des Propheten Mohammed zum Trotz tun würden, in 12 Derwischorden Gruppen, verbirgt sich in den 12 Bedingungen des rituellen Gebets, wobei jede Gruppe eine Bedingung des rituellen Gebets verletzt und dem Teufel im ideellen Körper eine Grundlage vor, verbirgt sie durch Nationalismus und Separatismus und teilt die Mohammedaner zunächst in zwei. Ihr glaubt daran, dass man ohne Sünde sein kann, Ihr seid Schiiten. Wir glauben nicht daran, dass man ohne Sünde sein kann. Falls wir keine Sünden begehen, erschafft Allah Menschen, die Sünden begehen. Sie sagen, dass sie Sunniten seien, entzweien die Menschen und treiben die Menschen heimlich dazu, Sünden zu begehen. Anschließend teilen sie den Glauben in vier Teile und höhlen ihn heimlich aus. Während auf diese Weise der Teufel auf zwei Füßen die Menschen nach unten auf Not und Plage vorbereitet, stellen seine Helfer Interessen sicher! Während der linksgerichtete politische Teil gegen den Westen ist und seine Interessen in jenen Staaten wahrnimmt, die gegen den Westen auftreten, nähert sich der rechtsgerichtete Teil, der über die Aktivitäten des linksgerichteten Teils beunruhigt ist, dem Westen an. Während der Teufel auf diese Weise die Interessen seiner Helfer wahrt, bereitet er die Welt auf Plage und Not vor. Auch das Aussenministerium hat erklärt, dass der rechtsgerichtete Teil seine Interessen im Westen und der linksgerichtete Teil im Osten wahrnimmt. Je nach der ‘Plage’ durch die dargebotene Tätigkeit dieser Gruppen werden die regionsübergreifenden Vereinigungen und Institutionen programmiert. Die Ereignisse entwickeln sich wie Naturkatas trophen und das schwarze ‘Maß’ wandert gegen Anarchie und Terror zwischen den Regionen umher, zerstört den sozialen und gesellschaftlichen Aufbau und springt auf die Allgemeinheit über. „Es ist das Recht der unschuldigen und in Not geratenen Menschen uns gegenüber, diese Dinge über die Gerichte zur Kenntnis der Öffentlichkeit zu bringen.“ Der von uns geführte Kampf ist regionsübergreifend und stellt der Kreis des Islam den – im Rahmen der rechtlichen Legalität geführten Kampf des hellen, gerechten Teils des Derwischordens, in dem die vier Hauptgrundsätze der Religion aufbewahrt werden, die die Menschen ideell und materiell schützen, gegen den dunklen, teuflischen Teil dar, der die vier Hauptgrundsätze der Religion zerstört. Aus diesem Grund ist es mein Wunsch, dass die Sachwalterschaft aufgehoben und mein Verfahrensakt ohne die Beteiligung eines Sachwalters abgehandelt wird.
Hochachtungsvoll
Hacı Bayazıt
1.Im
Kreise des Islam. Die Welt des Ideellen! Der weg des Derwischordens. Der
Islamische Mystik und der Mensch.2
-Die Bedeutung und
Beschreibung Der Welt des Ideellen der islamischen Mystik des Weg des
Derwischordens im menschlichen Leben.
-Der Islam: ist die Lebensordnung, die Allah seinen Untertanen für die
innere Ruhe in der Welt und im jenseits ausgewählt hat.
-Die Welt des Ideellen: ist das Kreuz, die Wirbelsäule und die ideellen Ränge
des Untertänigkeitsgrades . zu Allah.
-Die islamische Mystik und der Weg des Derwischordens.
2:1. sind die ideellen Institutionen des Islam und
Herz.
2:2. sind die Befreiung des Ich von den Wünschen der Böse gebietenden Seele (des
Teufels) (Ist das Erwachen des Herzen aus Sorglosigkeit)
und.
2:3. sind das Mittel und die Unterwerfung der Stufender Welt des Ideellen
innerhalb des Kreises des Islam.
2:4. ist nach einheitlicher Ansicht islamischer Gelehrter das Grundprinzip des
Islam und die Instanz, von der sie angewendet wird.
2:5. ist das ideelle Gebäude, in dem der Untertan seelisch und äußerlich
geschützt. Wird.
2:6. ist die Säuberung von allem SchädlichenundVerdächtigenzur Errichtung des
Gebäudes und zum Schutz des Untertanen ‚den Untergrund’ von Rassismus
„seelischem Separatismus“ der Verwendung der Religion als Werkzeug der Politik
und des Materiellen sowie von übertriebener Müsik übertriebenem Vergnügen sowie
‚das Innere’ von jeglichem durch religiöse Vorschriften. Verbotenem und
Verdächtigen.
2:7. Ist die Vorbereitung der Menschen mit diesen Methoden auf Situationen, die
von Allah Gnade, Fruchtbarkeit und innere Ruhe
erfordern.
ANMERKUNG: Die
angeführten siben Bedingungen stellen das das Kreuz und die Wirbelsäule der
Religion, das Mittel für das Ideelle, die redliche Seite des Derwischordens dar.
Das heißt, der Teufel hat, indem er die sieben Tore (von denen fünf Sinne sind)
des Herzens, dem Zentrum des Körpers, die in die äussere und die innere Welt
blicken, eines der feste Glaube, eines wo die Gnade und der Scharfsinn sich von
der Abschweifung und der Magie trennen, zerstört und hat an jedes Tor EINE
GRUPPE GEBRACHT, die jeweils aus den vier Kreisen der Religion hervorgegangen
ist, und hat die Menschen in einen Zustand gebracht, in der ihre Wünsche von der
das Böse gebietenden Seele abhängig waren, hat das Mittel des Ideellen zerstört
und geleert, indem er den Derwischorden mit Ungerechtigkeiten zu einer Tradition
gemacht, ins unrichtige verwandelt hat! AN STELLE DES ENTLEERTEN IDEELLEN HAT ER
SICH AUF DREI ART UND WEISEN SELBST EINGENISTET UND HAT DIE MENSCHEN SEIT JAHREN
UNUNTERBROCHEN IN DREI SÜMPFEN HERUMGEFÜHRT ! Aus diesem Grund ist mit Erlaubnis
und Unterstützung Allah ’s zur Warnung der Menschen, zu Dechiffrierung des
Teufels und seiner Helfer, zur Austrocknung der Sümpfe in denen sie sich
befinden, ihre Beseitigung aus dem ideellen und dem gesellschaftlichen Bereich,
offen und öffentlich der Legitimitätsbereich unserer Arbeit innerhalb der Masse
des Rechts und der Gerechtigkeit. Mögen Sie Allah anvertraut sein. Hacı Bayazıt
1.Im
Kreise des Islam. Die Welt des Ideellen! Der weg des Derwischordens. Der
Islamische Mystik und der Mensch.3
ANMERKUNG: ZUR VORSTELLUNG DER EREIGNISSE und DEREN TÄTER! EIN BRIEF IN ZUSAMMENHANG MIT DEM LEBENSLAUF DES SCHREIBERS.
IM NAMEN ALLAHS DES ALLERBARMERS
Lob und Preis sei Allah, der eines nachts seinen Untertan Mohammed, Frieden über ihn, aus dessen Bett holte und ihn – um ihm seine Koranverse zu zeigen - ‘Aufsteigen ließ’. Wohlergehen und Sicherheit mögen mit seinem berühmten Propheten sein. Das Wohlergehen möge mit seinen Weggefährten und Begleitern und seinen nächsten Angehörigen sein. Das Wohlergehen möge mit denen sein, die auf ihren Spuren wandeln, mit den Freunden, den Heiligen, den Erneuerern, den hohen islamischen Gelehrten, den islamischen Geistlichen Allah ’s Ehrwürdiger Herr Geistlicher Fetullah GÜLEN, Allah ’s Wohl, Segen, Gnade möge mit Euch sein.
Aufgrund einer Aussage, die Sie in den vergangenen Monaten getätigt haben, NACH DER SIE DIE WAHRHEIT ZUM AUSDRUCK GEBRACHT UND GEMEINT HABEN, DASS SICH NUR DIE TEUFEL DURCH EURE ARBEIT GESTÖRT FÜHLEN, möge Allah die Entschlossenheit, die Liebe und Barmherzigkeit in Eurem Herzen mit Eurer Feder vereinen und Euch gegenüber jenen, die von den Spuren der Geistlichen von - aus zwei Konfessionen des Glaubens und zwei Konfessionen der Andacht bestehenden - vier Konfessionen, die die Glaubens- und Lebensver-pflichtung des Moslems beinhalten und Licht in alle Richtungen der Welt des Islam verbreiten, die den vierten Hauptbestandteil des Islam und die Brücken zwischen den Jahrhunderten darstellen und ihre Kraft aus den 12 zu den Familienangehörigen des Propheten zählenden Geistlichen und dem Sufismus schöpfen, abbringen,
“DEMZUFOLGE VON DEM WEG DES OBEN ANGEFÜHRTEN ISLAM ABBRINGEN UND”
im Interesse ihrer Begierden, ihrer Herrschaft und ihrer Baronien den Spuren des verfluchten Teufels folgen lassen, überlegen und fortwährend sein lassen:
Lieber Herr Geistlicher, jeder Mensch besitzt einen Stammbaum. Meine Vorfahren hingegen wurden wahrscheinlich vom osmanischen Sultan Bayezid I aus heiligen Orten gebracht und zwischen der Türkei und Syrien angesiedelt und sind Personen, deren Abstammung auf unseren Herrn, den geheiligten Hüseyin, zurückzuführen ist. Später sind in den Jahren des ersten Weltkriegs ein Teil meiner Ahnen in den inneren Teil Anatoliens gekommen. Seit meiner Kindheit überkam mich hin und wieder eine Bedrücktheit und erfuhr dann später mit etwas, was aus dieser Richtung kam, Erleichterung. Ich habe dann erfahren, dass dies daher kommt, dass unsere Abstammung auf unseren Herrn, den geheiligten Hüseyin, zurückzuführen ist.
Ich habe das im Jahre 1995 im Gefängnis erfahren.
Bis dahin hat man es vor mir verborgen, damit ich reife, Kinder habe.
Geschätzter Herr Geistlicher, so wie es für Gläubige keine Rettung vor der göttlichen Gerechtigkeit, dem Gericht im Jenseits. So wie es an diesem Tag der Abrechnung auf einer Seite der Erhabene Koran, auf der anderen Seite das mit dem Koran in Rechnung zu stellende Buch über die Taten des Menschen zu Lebzeiten sein wird, ist der Moslem, dessen Leben mit dem Leben im Jenseits enden wird, DAZU VERPFLICHTET, in seinem irdischen Leben ZU SEINEM HORIZONT DIE RELIGION, DIE MORAL DAS IDEELLE UND ALS GRUNDLAGE DIE GERECHTIGKEIT ZU NEHMEN UND DAS RECHT DES MENSCHEN ZUWAHREN.
Aus diesem Grund muß der Moslem drei Ziele haben. Das erste Ziel, die Herzen zu erobern, und das ist nur durch die Frömmigkeit möglich. Das zweite Ziel ist es Freundschaft zu schließen, wobei man sich schützt. Falls der Moslem sich schützt und nicht vom oben erwähnten Weg abkommt und den Spuren des Teufels folgt, wird die Welt des Ideellen nicht zerstört und die Gerechtigkeit wird gewährleistet. Das dritte Ziel ist es, sich keine Feinde zu machen.
Lieber Herr Geistlicher, die Menschen besitzen keine Neigung zum Bösen, jede Art von Bösem wird den Menschen vom Teufel suggeriert. Aus diesem Grund sollen das Herz und die Feder des Moslems
-auf den Teufel und dessen Helfer gerichtet-
und es ihr Ziel sein, dessen Wege der Zerstörung aufzudecken und zu beseitigen und die Menschen zu warnen.
-Die Aufgabe dieser Archtitekten der Welt des Ideellen stellt das Gleichgewicht des gesellschaftlichen Lebens dar.
Alle Menschen wurden dem Islam empänglich erschaffen. Später ziehen ihn dann seine Familie oder seine Umgebung je nach dem Umfeld, in dem er sich befindet, als Moslem, Nicht-Moslem, Türke, Kurde, Araber, Alewit oder nach unterschiedlichen “Gruppen, Menschenansammlungen” auf.
Gemäß der Bestimmung Allah ’s im Koranvers, als Anlaß ‘für eine Prüfung’ “WIR HABEN EUCH IN FORM VON VÖLKERN ERSCHAFFEN, DAMIT IHR EUCH KENNENLERNT UND BESCHNUPPERT.”
Was aus dieser Bestimmung zu verstehen ist,
ist dass sich daraus die Bedeutung ergibt,
‘entweder einigt Euch auf meine Religion, dem Islam, indem Ihr die obenstehenden vier Hauptgrundsätze der Religion einhaltet und kommt auf den rechten Weg
oder,
verderbt nicht “meine Religion, den Islam”, indem Ihr für Eure eigenen Interessen den Islam verwendet, und werdet nicht verdorben.
Der Islam stellt die Lebensordnung dar, die Allah für seine Untertanen für den Frieden auf der Welt und im Jenseits ausgewählt hat. Die Welt des Ideellen ist deren Rückgrat und Taille. Die Mystik und der Derwischorden sind das Mittel und die Gründe der Welt des Ideellen und stehen mit sämtlichen Ereignissen im Universum in Verbindung.
RELIGIÖSE, IDEELLE und MORALISCHE MENSCHEN, SIND DIE GRÜNDE DAFÜR, DASS DIE KULTURSÄULEN und DAS WELTLICHE LEBEN UNTER DER KUPPEL Allah ’s FORTBESTAND HABEN. In den Gebieten, in denen Aufruhr und Chaos vorherrscht, liegt der Grund darin, dass sich die Menschen von der ideellen Welt entfernen, sich hinsichtlich ihres Ergeizes und ihrer eigenen Interessen einigen und die Säulen der ideellen Welt und der Gerechtigkeit nachgeben. AUFGRUND DESSEN IST ES SO, DASS DIE ANDERE SEITE UNWILLKÜRLICH AUF DIE NACHGEBENDE SEITE RUTSCHT UND DAS GLEIGEWICHT GESTÖRT IST.
Lieber Herr Geistlicher, Menschen, die einen Glauben besitzen, sich vor Allah schämen, Angst vor dem Tag der Abrechnung haben, sind die Beauftragten des Jahrhunderts, um die aussergewöhnlichen Zustände und die Zauber des Teufels zu dechiffrieren und seine Helfer zu beseitigen.
Diese Menschen sind die geliebten Untertanen und Soldaten Allah ’s, die der Dunkelheit der Grausamkeit entronnen sind, die das Licht der ideellen Welt und der Gerechtigkeit des Islam, die Farbe und das Gleichgewicht des gesellschaftlichen Lebens sind...
-Am Tag der Abrechnung der Menschen werden sie wie im Koranvers Allah ’s angeführt, die werden zum letzten Gericht mit den Treibern (Teufeln) vor sich getrieben werden. Mit dieser Warnung ist ‘die Befreiung von dieser Bestimmung’ möglich, indem die Ausrichtung zu Wundertaten und Scharfsinn stattfindet.
Seit meiner Kindheit lese ich islamische Zeitungen und Bücher und bewahre diese wegen den darin befindlichen Namen Allah ’s und den Koranversen auf. Zu keiner Zeit habe ich mich in einem Raum, in dem diese offen waren hingelegt. Falls sie sich an einem Ort befanden, an dem ich zu Besuch war, habe ich sie stets mit etwas zugedeckt, wenn ich mich hinlegen wollte. Im Jahre 1990 hatte der Geistliche Musab, der eine zeitlang als Mieter in unserem Haus war, Koranverse an die Wohnungswand geschrieben. Der Geistliche ist dann weggezogen, wir haben dort gewohnt, haben die Wohnung neu ausgemalt, konnten aber die Stelle, an der sich der Koranvers befand, nicht ausmalen. Immer wenn wir uns hinlegen wollten, legten wir unseren Kopf in diese Richtung und verdeckten die Stelle mit einem kleinen Teppich. Solange meine Erinnerung reicht, bin ich niemals in einer Moschee mit ausgestreckten Beinen gesessen. Ich liebe es sehr, zu schreiben und schreibe sehr oft die Namen Allah ’s, das geschieht von selbst. Wenn ich die Schriften, die ich schrieb, zerreissen muß, nehme ich die Namen Allah ’s und unseres Herrn Propheten aus den Schriften heraus und bewahre sie auf. DIE OFFENEN STELLEN WERDEN DANN GLEICHSAM ZU VOGELNESTERN.
In meinem Gefängnisleben hat Allah aus diesem Grund geschützt und offenbart, von wo die Teufel kamen, die von den Herzen ihrer Helfer, ihrer Soldaten losflogen und ‘kamen um anzugreifen’. GENAU AUF DIE WEISE, WIE SIE EINEN GEGENSTAND AUF DER ERDE VOM WELTALL AUS FESTSTELLEN, GENAU SO.
Im Gefängnis warfen vier Jahre und vier Monate lang die Menschen, mit denen ich ununternbrochen zusammen war, die Brote in das WC. “Ich habe diese stets von dort herausgenommen und dorthin gebracht, die für das Brot vorgesehen war.”
Am 27.01.1995 habe ich erfahren, dass ich von unserem Herrn, dem geheiligten Hüseyin abstamme...
Seit damals habe ich mich niemals mit gekreuzten Beinen hingesetzt, selbst im Bett habe ich mich nie so hingelegt, dass ich meine Beine voneinander getrennt ausgestreckt habe.
Die Zeitung Türkiye war sehr nützlich, in der Zeitung Hürriyet schrieb Herr Mehmet Nuri Yılmaz, dass im rituellen Gebet (DASS SICH DAS HERZ MIT DEM RITUELLEN GEBET BESCHÄFTIGT) die Wahrheit, die Gotteserkenntnis mittels der Sinne, der Derwischorden, die Scharia enthalten sind. Und dessen Zigarettenurteilsspruch. Und ich glaube die Empfehlungen des Herrn Yalçın Bayer “Bruder hör mit dieser Raucherei auf.... Sie haben mich gleichsam dem Vogel, der in seinem Mund Wasser mitbrachte, um vor dem Feuer des Nemrut zu schützen und sagte “damit klar ist, in welchen Reihen wir stehen” moralisch unterstützt und meine Ausrichtung zum Horizont, zu der ideellen Welt und der guten Moral gefestigt und meinen Willen geschärft...
Im Sommermonat des Jahres 1999 habe ich in Ankara und in Kırşehir zahlreiche Menschen unter den Nur – Schülern kennengelernt. Ich lernte sie erst kennen aber bei ihnen war es so, als ob sie mich von früher kannten: Allah möge es dem geheiligten Saidi Nursi vergelten. Allah möge uns zur Seite stehen und uns helfen. Hacı Bayazıt 26.10.2003
DIE HUD-SURE. Koranvers 118, Falls es Dein Gott gewünscht hätte, hätte er aus allen Menschen eine einzige Nation geschaffen, (aber) die werden weiter fortsetzen, in Konflikte zu geraten. Koranvers 119, Lediglich jene sind ausgenommen, denen gegenüber Dein Gott barmherzig ist. Dein Gott hat die ohnehin dafür geschaffen. Das Wort Gottes (Ich schwöre, dass ich die Hölle zur Gänze mit Menschen und Geistern füllen) hat sein Ziel erreicht:
1.Im Kreise des Islam. Die Welt des
Ideellen! Der weg des Derwischordens. Der Islamische Mystik und der Mensch.4
G e r i c h t e
Haci BAYAZIT Garsten,
25.01.1999
Justizanstalt
4451 GARSTEN
Landesgericht GERICHT
BEZIRKSGERICHT
STEYR
Tag und Uhrzeit des Beginns der Einvernahme
10.03.1999, 13.00 Uhr Aktenzeichen: 27b Vr 1824/99 Aktenzeichen: 16 Hs 19/99g
Klage: Gegen Osman Cemil ŞAHIN
TEILNEHMENDE
Richter: Dr. Brigitte WALLMANN
Schriftführer: VB Nussdorfer
Dolmetscher: Olcay KARADENIZ
„In dem in türkischer Sprache zu Papier
gebrachten und in der Beilage meiner Aussage befindlichen Schreiben sind
sämtliche Anschuldigungen angeführt, die ich gegen Osman ŞAHIN erhebe.”
Betrifft: Anzeige gegen Osman
Cemil SAHIN und dessen Familie.
Am 28.11.1994 mittags hielt ich mich in
meinem Betrieb an der Anschrift 1020 Wien, Rembrandtstr. 24 auf, an dem ich mit
meinen sechs Teilhabern beteiligt war und wo ich über dem Betrieb meine Wohnung
hatte. Ich war mit meinem kleinen Sohn und meiner Tochter zusammen, als ein
Anruf vom Bezirkspolizeikommissariat kam. Man sagte mir, daß bei ihnen eine
mich betreffende Anzeige eingegangen sei und ich zum Kommissariat kommen möge,
um mit ihnen zu sprechen. Ich habe daraufhin gesagt, daß ich im Augenblick auf
die Kinder aufpassen müsse und meine Frau in die Schule gegangen sei, um meinen
Sohn und meine Tochter abzuholen. Der Beamte meinte, daß ich kommen solle,
sobald meine Frau nach Hause kommen würde. Ich erwiderte, daß wir die Kinder
zum Arzt zur Kontrolle bringen würden, daß ich aber nach dem Arzt kommen könne.
Darauf hin sagte der Beamte: „Gut, dann
werde ich kommen. Sei um 12 Uhr zu Hause.“ Ich habe dem zugestimmt. Es sind
aber sehr viele Beamte erschienen und ich wußte nicht, was passiert. Sie haben
gesagt, daß sie eine Hausdurchsuchung durchführen und nach Heroin suchen
würden. Ich hatte das Wort Heroin zum ersten Mal gehört. Ich fragte, was das
sei. Auch sie waren verwundert. Einer hat die Bewegung des Rauchens nachgemacht
und gesagt: „Haschisch, Haschisch.“ Daraufhin habe ich gesagt: Bitte, dann
suchen Sie. Sie haben überall gesucht. Einer der Beamten durchsuchte die
Tasche, die mit meiner früheren Textilfirma zusammenhing. Plötzlich hat er sich
zu mir umgedreht und hat mir eine Karte gezeigt. In diesem Augenblick dachte
ich, daß er die Karte aus meiner Tasche genommen hatte. Er fragte mich, ob ich
den Namen auf der Karte kenne oder nicht und ob dies ein Türke oder ein Kurde
sei. Als ich hingesehen habe, sah ich, daß Baybasin darauf stand. Ich habe
gesagt, daß das wahrscheinlich ein Türke ist.
Er sagte. Kennst Du ihn ? Ich habe geantwortet: Wenn er im Textilbereich
tätig ist, dann kenne ich ihn sicher. Denn ich hatte zwischen den Jahren 1987
und 1990 Textilgeschäfte gemacht. Der Beamte sagte daraufhin: Dann bist Du
festgenommen. Während der 2 3 Monate,
die ich mich in Haft befand, haben sie diesen Namen nicht mehr erwähnt. An die
3 Monate später habe ich erfahren, daß dieser Mann laut dem Akt mein Komplize
war.
Am 28.11.1994 fragte man mich im Sicherheitsbüro nach den Italienern und
nach dem Mehmet DEMIRBILEK. Ich habe gesagt, daß ich die Italiener über den
Mehmet DEMIRBILEK kennengelernt habe. Sie fragten mich, wie ich den Mehmet
DEMIRBILEK kenne. Ich sagte: „Ich weiß es auch nicht. Er soll Geschäftsmann
sein. Die Italiener sollen ihm Geld schulden.“ Der Herr Beamte hat gelacht. Er
hat mich über die Italiener befragt. Daraufhin habe ich gesagt, daß wir wegen
der Forderung des Mehmet Kaffee im ersten Bezirk getrunken haben, die Italiener
mich eingeladen haben, mich aber, als später ein Mann mit einer Tasche in der
Hand gekommen ist, ein ungutes Gefühl gegenüber den Männern befallen hat und
ich mich sofort aus ihrer Nähe entfernt habe, und habe ihnen die Karte der
Italiener gegeben. Die Beamten haben gesagt, daß sie wüßten, wann sie mir diese
Karte gegeben hätten. All das hat der Dolmetscher übersetzt. Der Beamtehat
gefragt, ob ich mit den Italienern über ein Heroingeschäft gesprochen hätte
oder nicht und ich habe gesagt, daß ich nicht über etwas derartiges gesprochen
hätte. Der Beamte hat gesagt er würde fragen, ist in das andere Zimmer gegangen
und wieder zurück gekommen. Er hat
gesagt: „Du sollst gesprochen haben.“ Als ich darauf beharrt habe, daß ich
nicht gesprochen hätte, hat er es wieder aus dem Computer herausgenommen und
ich habe das in Anwesen heit des
Dolmetschers Serdar Bilge auch unterschrieben.
Ich war mit derartigen Dingen zum ersten Mal konfrontiert. An diesem
Abend hat mich ein junger Beamte in das andere Gebäude gebracht. Es war ein
guter Beamte. Er hat auf Wunsch meines Gottes meinem Herzen Ruhe und meiner
Seele Frische gegeben. Er hat gesagt: Wir wissen, daß Du unschuldig bist. Der
Richter wird Dich bei der Verhandlung freilassen. Er hat gesagt, daß ich
eigentlich auch an diesem Abend freigelassen werden sollte, daß aber etwas
passiert sei. Im nachhinein hat sich herausgestellt, daß ein Rechtsanwalt
beauftragt und damit begonnen worden war, Einfluß auf die Angele genheit zu nehmen.
Denn die Polizeibeamten hatten aus der Wohnung zwei Taschen mitgenommen.
Sie haben gefragt, wo diese Taschen erworben wurden. Ich antwortete, daß meine
Frau und eine Freundin meiner Frau namens Melek diese Taschen in Wien in einem
Billiggeschäft gekauft haben und teilte ihre Adresse mit. Die Beamten müssen
sofort Kontakt mit Osman und seiner Frau aufgenommen haben.
29.11.1994. Sie haben mich nicht freigelassen. Sie haben gesagt, daß mich nach 3 Tagen der Richter rufen und mich der Richter frei lassen werde. Aber da ich nichts wußte, habe ich keine Aussage gemacht, die meine Haft erforderlich machen würde. Und es war auch nicht möglich, daß ich etwas wußte. Aber im Zuge meiner Einver nahmen bemerkte ich, daß es Dinge gab, von denen ich nichts wußte.
Gott hat uns die Italiener geschickt. Ich glaube an
die Korrektheit der Beamten. Da kein Verhalten meinerseits vorlag, das meine
Haft erfor derlich machen würde, haben
sie als Begründung für meinen Haft
zustand ein am 24.10.1994 von draußen eingegangenes Telefonat, von dem
ich nichts wußte, die Gespräche und Scherze meiner beiden Neffen sowie eine
wirtschaftliche Angelegenheit in Zusammenhang mit dem Urlaub angeführt.
Am 9.1.1995 habe ich vom Rechtsanwalt
erfahren, daß aus den später eingegangenen Telefonaten hervorgeht, daß ich
nichts von diesen Telefonaten wußte, aber es der Wunsch der Beamten war, daß
ich während der Voruntersuchungen in Haft bleibe und sie Beweise in
Zusammenhang mit diesen Geschäften suchen würden. Er hat gesagt, daß sie, weil
ich diese Männer im Gefängnis kennengelernt habe, wollen, daß ich bis zur
Gerichtsverhandlung in Haft bleibe, da unter Umständen die Männer draußen
Kontakt mit mir aufnehmen und die Beweise vernichten könnten.
9.2.1995 gab es eine Haftprüfungsverhandlung. Der Richter hat nichts wichtiges gefragt. Ich wollte meine zuvor von mir vorberei teten Aussagen in Zusammenhang mit dem Italiener und Mehmet DEMIRBILEK vorlegen, doch der Richter hat sie nicht entgegenge nommen. Er sagte: „Jetzt würde es zu lange dauern, diese zu lesen. Wir glauben nicht, daß die etwas gemacht haben. Wenn in diesem Monat die Voruntersuchungen abgeschlossen sind, werden wir im nächsten Monat die Gerichtsverhandlung durchführen. Dann kannst Du sie vorlegen.“ Er hat mich nur gefragt, wer den Rechtsanwalt des Mehmet DEMIRBILEK beauftragt hat und ich sagte, daß ich das nicht weiß. Und noch, daß der Sinan den Mehmet DEMIRBILEK und die Italiener von hinten verfolgt hat, aber nicht zu ihnen gegangen ist. Ob ich etwas zum Sinan gesagt habe oder nicht. Er hat gefragt, warum er sie verfolgt hat und sich dann von ihnen entfernt hat. Ich habe gesagt, daß ich das nicht weiß. Und er hat die Haftdauer bis zum 9.4.1995 verlängert. Aber einen Tag später habe ich einen Brief erhalten, der fast den Charakter einer Anzeige hatte. Ich habe erst später begriffen, daß dies der Osman Cemil SAHIN und seine Frau geschrieben hatten und daß die Ayse nichts davon wußte.
Am 4.4.1995 habe ich meine Schreiben in Zusammenhang mit den Italienern
und Mehmet DEMIRBILEK vorgelegt, die ich schon zuvor dem Richter geben wollte
und habe darum ersucht, daß meine Haft aufgehoben wird und angeführt, daß ich
mit diesen Geschäften und diesen Personen nichts zu tun habe.
Am 18.04.1995 hat man mir die Anklageschrift überreicht, die sich von der vorhergehenden Anklage unterschied. Sie haben uns nicht freigelassen, aber ich war etwas erleichtert, als ich die Anklage gesehen habe. Denn am Anfang der Anklage stand: Haci BAYAZIT hat zu Beginn des Monats August mit Personen, die er nicht kannte, über Suchtgift gesprochen. „ Aber nach diesem Datum wurde mein Name überhaupt nicht mehr erwähnt. Danach soll Mehmet DEMIRBI LEK gekommen sein und ein Mal die Bäckerei angerufen und verlangt haben, telefonisch mit Sinan zu sprechen, nicht mit mir. Diese Anklage hat man bei der Verhandlung vom 20.9.1995 überhaupt nicht berücksichtigt.
Erstens hätte ich, wenn ich so etwas gesprochen hätte, mich in der
darauffolgenden Zeit darum gekümmert.
Zweitens habe ich erst vor Gericht erfahren, mit wem der Mehmet
DEMIRBILEK gesprochen hat. Ich hatte den Mehmet DEMIRBILEK im September am
ersten Abend, an dem er gekommen ist, nicht in die Bäckerei hineingelassen und
aus der Umgebung entfernt. All ' das wußten die Polizeibeamten. Denn ich hatte
später begriffen, daß der Mehmet verfolgt wurde. Danach habe ich am ersten Tag,
in der Phase der Voruntersuchungen und vor Gericht einige mir bekannte Personen
gesehen.
Der zweite in der Anklage vorkommende
Grund ist, daß sich am 24.11.1994 zusammen mit mir 6 Personen in Nickelsdorf
getroffen haben und am Zoll Suchtgift gekommen ist und zu diesem Zweck eine
Gruppe gebildet worden ist. In dieser Beschreibung war ich in der Früh, zu
Mittag zusammen mit den Kindern in der Schule. Danach bin ich zur Bank gegangen
und habe Geld eingezahlt und ich hatte die anderen 4 Personen nicht gesehen. Wo
war Nickelsdorf ? Ich hatte es nie gesehen. Wahrscheinlich haben sie aus diesem
Grund in der Verhandlung diese Dinge nicht erwähnt. Sie haben überhaupt nichts
gesagt. Die Verhandlung hat 3 Tage gedauert. Während ich damit rechnete
entlassen zu werden und mit meiner Frau und meinen Kindern zusammen zu sein,
hat man mir eine 4 jährige Strafe
gege ben. Daraufhin habe ich sofort
Berufung gegen die Strafe erhoben und habe begonnen zu untersuchen, warum diese
Strafe verhängt worden war.
Im Jahre 1993 war ich auf Urlaub in die Türkei gefahren. In Ankara haben
meine Mutter und meine Schwestern meine Tasche durchsucht haben, als ich
geschlafen habe. Sie haben die Telefonnummern genommen, die ich bei mir hatte.
Danach haben sie aus der Türkei angerufen und haben die in Wien befindlichen
Kollegen namens Yusuf YALCIN und in deren 3 Familien befindlichen
Freundesgruppen ken nengelernt. Da
meine Schwestern Heilige sind und heilige Untertanen Allah's sind, haben sie
festgestellt, daß die Arbeit dieser Kollegen aufrichtig und redlich ist und
haben ihnen einige Umstände mitgeteilt und haben sie vor manchen Personen und
möglichen Ereignissen gewarnt und haben in Wien viele, viele an anderen Orten befindliche
Personen verständigt. Von allen diesen Ereignissen wußte ich nichts. Manchmal
sagten meine Kollegen aus meiner Umgebung irgendetwas aber ich verstand nicht
was sie meinten. Meistens war ich ganz in mich gekehrt und merkte nichts von
meiner Umgebung. Auf mir lastete meist eine gewisse Schüchternheit.
Am 25.1.1995 fand vor dem Landesgericht Wien das wirtschaftliche
Verfahren gegen mich statt. Gegenstand des Verfahrens war die Aufnahme eines
Bankkredits in der Höhe von 600.000, Im Verhand lungssaal befanden sich
meine Frau Ayse BAYAZIT und Osman Cemil SAHIN. Danach stand ich in Eisenstadt
am 25.4.1996 in einem anderen wirtschaftlichen Verfahren als Zeuge vor Gericht.
In diesem Verfahren waren auch ein Herr und eine Dame, die für mich als Dolmetscher
tätig waren.
Der Staatsanwalt verlangte für mich
eine 5 monatige bedingte Strafe. Ich
wollte Berufung dagegen einlegen, als der Osman aus dem Hintergrund für mich
hörbar gesagt hat: „Erhebe um Himmels Willen keinen Einspruch, andernfalls
haben deine Kinder ein Problem mit dem Visum.“ Auch der Dolmetscher hat mich in
dieser Richtung ermahnt. Daraufhin habe ich keine Berufung eingelegt. Der
Richter hat gesagt: „ Bayazit, derzeit bist Du im Gefängnis. Deshalb geben wir
Dir diese Strafe, damit die Strafe, die Du abgesessen hast, davon abgezogen
wird. Ich habe darauf nichts gesagt. Aber später am 26.6.1995 habe ich von der
Ayse gehört, daß das Obergericht diese Strafe nicht bestätigt hat, da sich zum
gegenständlichen Zeitpunkt kein derartiger Vorfall ereignet hat.
Der Osman sagte, als er im
Verhandlungssaal hörte, daß ich bestraft wurde, voller Freude: „Jetzt passt es.
Wir werden nun sofort eine Aussage machen und Briefe schreiben, aus denen
hervorgeht, daß er schuldig ist und wenn der Bruder Emin auf Häftlingsbesuch
kommt, wird auch er zu einer Strafe verhelfen.“ Diese Gespräche haben alle dort
befindlichen, Damen und Herren, Hasan AYTEKIN gehört. Ich habe von diesen
Gesprächen nichts verstanden. Ich habe mich vor der dort befindlichen Dame und
dem Herrn geschämt und ich war nicht in der Lage, die Dinge, die zu die sich zu
diesem Zeitpunkt dort ereigneten, zu verstehen. Es war mir auch nicht möglich,
meine Frau zu verdächtigen.
Am 27.1.1995 sind sie erneut zu Besuch nach Eisenstadt gekommen. Sie
hatten auch einen Notar mitgebracht. Zur Verfolgung der Firmen angelegenheiten und zur Eintreibung meiner
bei meinen Teilhabern befindlichen Gelder in der Höhe von ÖS 700.000, .
Der Osman hat gesagt: „In der Türkei
haben sie gehört, daß Du im Gefängnis bist. Alle feiern. Wenn Du die Vollmacht
gibst, werden wir Deine Angelegenheiten in Zusammenhang mit der Bäckerei und
dem Rechtsanwalt erledigen.“
Er hat gesagt: „Eigentlich wissen wir,
daß Dich keine Schuld trifft, Du wirst bald herauskommen. Wir waren die Ursache
dafür, daß Du drinnen bist. -Er sagte- daß seine Frau über unsere familiäre
Situation bescheid wisse.“ Seine Frau kam laufend zu uns und war eine sehr gute
Freundin der Ayse. Sie war eine so gute Freundin, daß sie in den letzten Tagen in
unserer Wohnung sogar badete und sie war mit der Ayse so gut, daÿ sie das
Angebot machen konnte, mir den Koran beizubringen. Da ihr äußerlicher Zustand
mit ihrem inneren Zustand nicht übereinstimmte und Allah alles über diese Leute
wußte, hat er alles von ihnen abscheulich gezeigt. Wie sich herausstellte,
haben sich die in der Türkei und die in Wien gefreut.
Osman sagte: „Was ist schon dabei, wir wollten hierher kommen und schon
sind wir gekommen. Aber dieses Mal werden sie uns nicht festnehmen. Wir haben
auch eine Schwäche von denen gefunden. Zuerst werden wir durch den Rechtsanwalt
die Cassette in die Hände bekommen. Wir bauen mit ihnen eine Freundschaft auf,
wir werden diese Freundschaft für den geschlossenen Verein nutzen und mit
dieser Angelegenheit werden wir die andere Seite belasten.“ Die Cassette von
der er redete, war folgendermaßen zustande gekommen: Da er und seine Frau
Teufel waren, haben sich ihre Teufeleien und die durch die Teufelei seiner Frau
veranlassten Verbrechen zugespitzt und sie wurden bei der Polizei angezeigt. Um
ihre Bewegungen und Teufeleien zu verhindern, haben die Beamten sie ab den
ersten Wochen des Monats August des Jahres 1994 unter Beobachtung genommen und
haben alles, was sie gesprochen haben, auf Cassette aufgezeichnet. Das wird
wohl die Cassette sein, die der Osman erwähnte.
Was der Osman meint ist klar: Da er
weiß, daß ich unschuldig bin, nutzt er durch die Cassette und seine Frau die
Beweise aus und wirkt in der Phase der
Voruntersuchungen indirekt auf die Vorbereitung des Akts ein und sucht
anschließend selbst mit seiner Frau und seinem Bruder dort Zuflucht.
Seine Aussage „Dieses Mal werden sie nicht festnehmen“ hat seine Ursache
darin, daß die im August 1994 der Polizei gemachte Anzeige darauf ausgerichtet war,
den Einfluß der Frau des Osman auf die Ayse zu brechen und ihre Teufeleien zu
verhindern. Diese Frau ist im Jahre 1988 nach Wien gekommen, hat unsere Adresse
in 1070 Wien herausbekommen, hat sich als Altwarenverkäuferin ausgegeben, hat
sich so bis zu unserer Wohnung genähert und hat so die Ayse kennengelernt, hat
ihr einige Sachen verkauft, konnte sich aber nicht weiter heranwagen, da mein
Sohn Mehmet da war. Wegen ihrer Eifersucht, ihrem Haß sind sie nach der
Eheschließung mit Osman völlig außer Kontrolle geraten. Die Frau des Osman
kannte unsere Situation, erfuhr, daß meine Schwestern Heilige und mein
Geschlecht zu den barmherzigen Untergebenen Allah 's gehören und kam nach Wien.
Der zweite Grund dafür, daß der Osman
sagte, daß sie dieses Mal nicht festnehmen würden, ist der, daß als am ersten
Tag die Beamten uns festgenommen haben, die Kollegen, die uns zunächst
angezeigt haben, mit den Herren Beamten
in Kontakt getreten sein sollen, vermutlich in der Richtung, daß sie mich gut
behandeln. Wahrschein lich haben auch
die Beamten gefragt, warum sie sich darum kümmern. Der Kollege hat daraufhin
gesagt: „Dieser Mann ist ein Freund Allah 's. Während er im Gefängnis sitzt,
werden wir ihm eine Mitteilung zukommen lassen.“ Als die dann gesagt haben „Wie
wollt ihr das einem Mann mitteilen, der im Gefängnis sitzt ?“ haben
sie gesagt „Es gibt einen moslemischen Teufel, durch diesen.“
Kann es denn einen moslemischen Teufel geben ? Allah hat den Teufel
fortgejagt. Auf dem Teufel und jenen, die dem Teufel folgen, liegt der Fluch
Allah 's und jener, die an Allah glauben. Deshalb gibt es für diese sowohl auf
der Welt, als auch im Jenseits die Pein. Die Kollegen haben so gesprochen. Der,
der ihnen das sagen läßt, ist Allah. Denn es war erforderlich, daß sich die anderen
Teufel zeigen. Deshalb sind kurze Zeit später Osman Cemil SAHIN, seine Frau
Melek und sein Bruder Emin aufgetaucht und sind auf Häftlingsbe such gekommen. Deshalb hat der Osman gesagt:
„Dieses Mal können sie nicht ergreifen.“ Dabei ist es Allah, der die Zeit
vorgibt und vorgeben läßt. Aber die haben geglaubt, daß alles vom Ober teufel stammt und haben versucht, ihre
Strafe zu erhöhen, Wege gesucht, um sich davor zu befreien, laufend vor Gericht
zu stehen, vor Gericht Rechenschaft abzulegen und haben so ihre Grausam keiten fortgesetzt.
Die Gründe dafür, daß Allah den Kollegen dies sagen läßt sind die, daß
ihre äußerlichen Eigenschaften denen von Moslems gleichen, sie aber innerlich
Teufel sind, innerhalb der Familie Zwietracht säen und im Haushalt Unfrieden
stiften und daß vieles von dem, das Allah nicht will, bei ihnen vorliegt. Und
das alles haben in Wien viele, viele
Men schen gewußt und seit
längerem verfolgt. Aus diesen Gründen werden wohl die Herrn Beamten ihnen freie
Fahrt gelassen haben, um festzustellen was sie wohl machen werden.
Wie könnte der Oberteufel dem Menschen
mitteilen, daß er ein Freund Allah 's sei. Seine Aufgabe ist es, die Menschen
vom rechten Weg abzubringen. Warum hingegen der Kollege dies gesagt hat: Ich
war im Jahre 1994 in den zehnten Bezirk in die Moschee gegangen, um das Geld
für Brot zu kassieren. Wir sind uns dort begegnet und wir haben über diese
Dinge geplaudert. Und meine Schwester und mein Schwager plauderten zusammen mit
meiner anderen Schwester und meiner Mutter in meiner Anwesenheit darüber,
während ich ein Buch las und ihnen nicht zuhörte. Von Zeit zu Zeit fragten sie
auch mich manche Dinge in dieser Richtung. In der Zeit, in der ich mich im
Gefängnis befand, habe ich immer an diese Dinge gedacht und mich daran
erinnert. Und danach habe ich mich an die Reden der Geistli chen namens Remzi und Fikret und von anderen
Geistlichen erinnert. Die Teufel billigen keinen Menschen, den Allah liebt. Und
Allah schützt ihn vor allem Bösen und den Fallen der Teufel und kehrt sie ins
Gegenteil um. Allah gibt den von ihm geliebten Menschen die Liebe seiner
geliebten Untertanen und gibt seinen geliebten Unter tanen die Liebe des von ihm geliebten
Menschen und bereitet sie so vor.
Ein anderer Grund dafür, daß die Frau des Osman über unsere Situation
bescheid weiß ist der, daß der Osman in Anwesenheit des Hasan AYTEKIN und der
Ayse gesagt hat: „Er hat Allah und unseren Propheten beschimpft, indem er
gesagt hat, daß Du von diesem Geschlecht abstammst. Wir werden sehen, wie Du
aus unserer Hand entkommst.“
Der erste Grund ist der, daß er selbst gesagt hat, daß ich wegen ihnen
im Gefängnis saß.
Der zweite Grund ist der, daß es ohnehin ausreicht, daß er auf
Häftlingsbesuch kommt. Denn der Untersu
chungsrichter hat in der Haftprüfung vom 9.2.1995 gesagt. Seine Frau ist
mit jemandem gekommen, der von sich sagte, daß er der Vorsitzende des
Österreichisch Türkischen Kulturvereins
sei. Dieser (Osman) habe gesagt: „Bis jetzt haben andere von ihnen profitiert.
Ab jetzt werden wir von ihnen profitieren.“ Es genügt ohnehin, daß zu Besuch
von jemand, den Allah liebt, jemand erscheint, den Allah nicht liebt und auch
noch davor auf Häftlingsbesuch kommt und dies mitteilt. Denn Allah schützt uns
zu dieser Zeit, indem er uns drinnen behält. Und die bringt er zum Vorschein,
bedeckt sie in beiden Welten mit Schande, bereitet ihre Strafen vor und nähert
sie ihrer Pein, prüft sie zu diesem Zweck.
Drittens ging seine Frau in unserer Wohnung immer ein und aus. Dadurch,
daß sie ein Teufel ist, war sie jederzeit darüber informiert, was bei uns vor
sich ging. Wie ? Denn der Teufel kommt in der Gestalt des Teufels und erfährt
die Gedanken dessen, der bei ihm ist und gibt ihm mit Gewalt seine
abscheulichen Gedanken ein, nimmt ihn unter seinen Einfluß. Aber der Mensch
kann dies nicht bemerken. Deshalb hat der Untersuchungsrichter
dankenswerterweise gesagt. „Wir haben auch seine Frau gesehen. Ein Mädchen aus
dem Dorf. Vor dem Bösen des Teufels können sich nur gewisse Menschen schützen.
Der, der diese beschützt, ist ihr Besitzer. Und Menschen können sich schützen,
die bestimmte Stufen erreicht und bestimmte Phasen durchgemacht haben. Auch
deren Schutz ist von bestimmten Umständen abhängig. Gott behüte, wenn er mit
Menschen wie Osman und ähnlichen Menschen Freundschaften pflegt, ist er
verloren. Obwohl ich zuvor diese
Menschen gekannt habe, habe ich an keiner ihrer Versammlungen teilgenommen. Ich
wurde immer daran gehin dert. Ich wurde
geschützt.
Viertens ist der Bruder des Osman am 19.7.1995 zu meinem Häft lingsbesuch gekommen. Wie der Osman schon
zuvor gesagt hat, ist er mit einem bestimmten Komplott erschienen. Er ist hin
und wieder in meine Nähe gekommen und
hat den Namen Halil ADIVAR erwähnt. Indem er Halil aga sagte und er war, so als
ob ich diesen Menschen kennen würde und mit dieser Sache zu tun hätte,
unverschämt und hat meinen Sohn und meine Kinder und meine Frau beleidigt. Da
ich die Kinder lange Zeit nicht gesehen habe und Sehnsucht nach ihnen hatte,
übermannten mich in solchen Situationen die Gefühle. Die Frau, die Teufelin ist
neben die Ayse getreten. Als mich die Gefühle überwältigt haben, hat sie den
Kindern andere Fotos vor die Gesich ter
gehalten. Sie hat versucht, die Kinder so zu zeigen, als ob es andere Kinder wären.
Nun, können die das nun für sich nutzen oder nicht ? Sie können es nicht. Denn
der Teufel schadet nur dem, der ihm folgt. Die Haft dieser wird von nun an bis
zum jüngsten Tag dauern. Allah hat geschlossen und dechiffriert. Emin sagte im
Besuchsbereich: „Gut, daß wir die Cassette in die Hand bekommen haben. Wir
sichern uns damit ab.“ Das heißt, sie
hatten damit etwas zu tun. Danach hat er gemerkt, daß er alles ausgeplaudert
hatte und daß im Ergebnis alles herauskommen wird, was er getan hat, und hat gesagt:
„Sie sollen eine Strafe in beliebiger Höhe geben.“ Wie auch daraus zu ersehen
ist, schadet der Teufel dem, der ihm folgt. Die Frau des Osman ist zur Ayse
gekommen, aber die wußte von nichts. Über ihr lag der Rocksaum der Engelsfrau.
Fünftens sagte der Osman: „Wir werden auch von dem(der) ein blanko
unterschriebenes Blatt Papier holen, daß wir ausfüllen und Dir als
Hinrichtungserlaß schicken werden.“ Dies hat er in Gegenwart des Hasan AYTEKIN
gesagt und ich glaube, die Gespräche wurden auf Cassette aufgenommen. Er hat
gesagt, daß sie auch für die Briefe sorgen würden. Es sind laufend Briefe
gekommen, aus denen hervorging, daß ich hohe Schulden hatte. Ich habe erst
später gemerkt, daß die Ayse nicht einmal etwas von diesen Briefen gewußt hat.
Als wir uns wechselseitig näher mit den Briefen beschäftigten, hat die Ayse
gesagt, daß sie die Briefe nicht selbst eingeworfen habe und mich gebeten, ihr
die Kuverts zu schicken. Bei der Verhandlung vom 28.6.1995 hat der Rechtsanwalt
dies dem Richter gesagt. er hat gesagt: „Herr Rat, wir haben gesehen, daß sie
in den Briefen gestritten haben. Bitte scheiden wir den Akt des Bayazit aus.“
Der letzte Brief, der vom Osman am 19.7.1995 gekommen ist, enthielt zwei Stück.
In einem befanden sich Gebete und auf der anderen Seite schilderte der Osman
gleichsam die Situation der Ayse. Er erzählte, daß sie krank sei, sie sich in
keiner guten Lage befinde. Es war, als würde er irgendetwas vorbereiten.
Während ich das Gebet auf der anderen Seite las, spürte ich fast die Stimme der
Teufelsfrau neben mir. Aber das alles war nichts anderes als ihr Wehgeschrei.
Diese unverschämten Leute. Um dieser Frau einen Platz in meinem Herzen zu
bereiten, haben sie sich in einer Art und Weise, die sogar Pornofilmen
nahekommt bis zum Mai 1997 bemüht und ein unmora lisches Verhalten an den Tag gelegt. Als im
Mai 1997 offenbart wurde, wie sie arbeiten, haben sie gemerkt, daß alle ihre
Türen verschlossen waren.
Sechstens. Osman hat, als sich herausgestellt hat, daß die Strafe aus
diesem Grund und wegen den Briefen verhängt worden war, geglaubt, daß er die
ganze Schuld auf Ayse abwälzen kann. Aber als er seine Frau nicht ins Gefängnis
bringen konnte, haben alle seine Pläne einen Rückstoß erlitten. Aber
währenddessen hat er die Ayse eingeschüchtert und hat um seine Frau zu retten ihr sagen lassen, daß sie die Briefe
geschrieben habe, obwohl das nicht wahr war. Im Juli des Jahres 1997 hatte die
Gendarmerie gesagt, daß genug Beweise vorliegen würden, damit sie festgenommen
und vor Gericht gestellt werden könnten. Der Grund für die Einflußnahme des
Osman auf die Ayse war folgender: Der Osman und seine Frau hatten wegen dieser
Angelegenheit mit den Beamten Kontakt hergestellt. Als ich im Monat Mai des
Jahres 1996 ein Schreiben wegen der Scheidungs klage erhalten habe, war darin angeführt,
daß die Ayse nicht in der Lage sei, für die Kinder zu sorgen, jemand, der für
die Kinder sorgt, diese doch nicht mit Schlaftabletten zum schlafen bringen
dürfe und dergleichen. Ich hatte ihnen geschrieben, daß sie mir zusammen mit
den Kindern auch die Vollmacht der Ayse schicken sollen. Osman soll daraufhin
die Ayse bedrängt haben, sie solle sagen, daß sie die Briefe geschrieben habe
und sie für den Fall, daß sie das nicht tue damit bedroht haben, er würde sie einsperren
lassen und ihr die Kinder wegnehmen. Ich bin am 16. und 17. September 1996
wegen der Verhandlung nach Wien gekommen. Da sie gewußt haben, daß ich die
Briefe in der Verhandlung gegenüber dem Richter erwähnen würde, haben sie die
Verhandlung verschieben lassen, indem sie mich nicht zur Verhandlung haben
laden lassen oder sie selbst nicht zur Verhandlung erschienen sind. Danach
haben sie diese Dinge geregelt. Wenn ich hingegen in dieser Verhandlung vor dem
Richter hätte protokollieren lassen, daß die Ayse nichts von den Briefen wußte,
so wäre der Teufel von Osman schon damals zusammen mit dem Osman und seinem
Bruder hinter Gitter gekommen.
Siebentens. Nachdem der Osman später die Beweise in die Hand bekommen
hat, hat er gesagt, er würde in einer ganz bestimmten Art und Weise Stellung
beziehen. Die Beweise, von denen er sprach, waren Fotos in Zusammenhang mit
unseren Bekannten. Er hat mit diesen Fotos im Wasser gespielt und hat (im
Schlaf) laufend Qualen bereitet, so als ob sich das Ganze in den Träumen
abspielen würde. Seine Frau hat (ebenfalls im Schlaf) über das männliche
Geschlechtsteil Einfluß ausgeübt und sein Bruder hat aus dem WC und aus
Zigarettenrauch bzw. Resten Töne
erklingen lassen. Auf diese Weise haben sie Teufeleien getrieben und
Einflüsterungen vor genommen und haben
dann die von ihnen vorgenommenen Einflüster
ungen selbst da und dort verlauten lassen. Am 24.10.1995 habe ich erfahren, daß er wegen diesen Dingen bestraft
worden ist.
Am 30.10.1995 habe ich in der Wohnung
des Osman angerufen.Seine Frau hat mir gesagt, daß sie die Briefe geschrieben
hat, die ich erhalten habe.
Achtens. Osman hat gesagt: „Im nachhinein wird alles klar, doch wir haben noch
unsere Feuerkraft.“
1.:Er redet von seiner Banden schaft. Er würde dann die Polizei vor sich
finden.
2.:Er redete über Zigaretten. Er konnte
nichts ausrichten. Er glaubte nur, daß er schreckliche Träume vermitteln würde
und das hat er überall hinge schrieben.
In diesem Zusammenhang hat der Richter am 19.11.1996 gefragt, ob sie diese
Träume vermittelt hätten, hat mich einver
nommen und hat gesagt, daß sie festgenommen werden würden.
3.:Er hat über seine Frau geredet. Das
hat überhaupt nichts gebracht, wovon sie einen Nutzen gehabt hätten. 4.:Er
erwähnt die Hölle in Zusammenhang mit den Dingen, die er getan hat und das ist
wahr.
Der Herrgott möge alle Menschen
auf der Welt vor dem Bösen, der Pein, dem Unruhestiften, der Zwietracht dieser
Leute schützen.
Im Mai 1996 habe ich mich beim Richter über diese Leute beschwert. Er
sagte, daß sie Ladungen verschicken würden und hat hinter dem
Sozialdienstzettel ihre Telefonnummern vermerkt. Als ich im Mai 1996 auf dem
Weg nach Wien war, habe ich in Wiener Neustadt von Mehmet DEMIRBILEK erfahren,
daß Osman auch dessen Rechtsan walt
beauftragt hat. Ich habe im Oktober 1996 Anzeige bei der Staatsanwaltschaft
erstattet. Am 19.11.1996 hat der Richter gesagt, daß sie verhaftet werden
würden. Im Februar 1997 habe ich Anzeige bei den Gerichten erstattet. Am
21.4.1997 habe ich dies dem Rechts
anwalt mitgeteilt, im Juli 1997 ist die Gendarmerie gekommen und hat
meine Aussage protokolliert und gesagt, daß genug Beweise für ihre Verhaftung
vorliegen würden. Im August 1997 oder im September hat jemand, der von sich
sagte, daß er Staatsanwalt sei, nach der Beschreibung des Osman gefragt.
Wahrscheinlich für seine Verhaf tung.
Aber bis jetzt weiß ich nichts. Am 3.11.1998 ist die Gendar merie neuerlich gekommen und hat mich über
diese Leute einver nommen. Ich glaube
daran, daß genug Gründe dafür vorliegen, daß der Osman, seine Frau und sein
Bruder festgenommen und vor Gericht gestellt werden und Rechenschaft ablegen.
Mein Firmenteilhaber Salahattin CELEBI an der Anschrift Pelzgasse 9,
1150 Wien, wurde am 30.10.1995 für die Einhebung meiner bei ihnen befindlichen
ÖS 700.000, bedrängt und bedroht. Aber
die könnten sich untereinander wegen des Geldes einigen. Wenn ich aber über
ihre Lage und darüber informiert werde, was sie bei der Staats anwaltschaft ausgesagt haben, ist es nicht möglich,
daß sie sich einigen. Denn in den Jahren 1993 und 1994 machte ich die
Buchhaltung der Firma und schrieb alles auf und informierte sowohl die
Buchhaltung, als auch meine Teilhaber, sowohl den Remzi, als auch die anderen
Kollegen darüber. Es war so, als ob Allah dafür sorgte, daß ich mich gegenüber
gewissen Dingen vorbereite.
2:Der Osman sagte: „Ich werde auch von diesem leere Papiere besorgen,
wir werden diese dann ausfüllen und Dir als Hinrichtungs erlaß schicken.“ Dieser Brief, den er
meinte, ist am 27.11.1995 eingelangt. Osman hat mit diesem Brief und mit den
Fotos, die er in die Hand bekommen hatte, unsere Scheidungsklage vorbereitet.
Denn er hat mich ununterbrochen gestört. Immer wenn ich schlafen wollte, habe
ich sonderbare Dinge gesehen. Er wollte unsere Scheidungs angelegenheit, die er schrieb und schickte,
die in türkischer Sprache geschriebenen Anzeigen, die ich am 18.7.1995 beim
Rechtsanwalt gesehen habe und jene Schreiben, die mit der gleichen Handschrift
und dem gleichen Stil geschriebenen Schreiben, nach denen mich der
Verfahrenshilfeanwalt im Gefängnis in Wien gefragt hatte, im Oktober 1997
selbst sowie über sein Umfeld gewissen Stellen so publik machen, als würden
diese von Ayse stammen und wollte sämtliche von ihm durchgeführten und
veranlassten Dinge auf die Ayse abwäl
zen. Und das, da Osman, seine Frau und sein Bruder gefälschte
Schriftstücke angefertigt haben, sie die Ayse, die nichts wußte, mit Druck und
Drohungen für ihre Zwecke ausgenutzt haben, sie unsere Notlage verursacht und
meinen Kindern Leid zugefügt haben, das von ihnen Vorbereitete der Ayse mit
Gewalt aufgezwungen haben.
3:Daß der Osman und sein Umfeld meinen Kindern Furcht einjagt, hat auch
die Frau Dolmetscherin Nermin Dürdane am 19.11.1996 gesagt.
4:Dadurch, daß Osman und sein Umfeld dies verursacht haben, bin ich zum
Mittäter für Personen geworden, die ich nicht einmal kenne. Auch die anderen
Menschen werden erfahren haben, daß wir eine Strafe wegen der Aussage erhalten
haben. Da Osman in einer bestimmten Richtung Stellung bezogen hat, kann er aber
nicht mehr zurück. Deshalb wird auch die Situation der Ayse nicht gut sein.
Denn alles wird von den anderen geregelt. Aber sie versuchen die Schuld auf
jemand anderen abzuwälzen. Es ist nicht zu glauben, daß jene Personen, die die
Straftat begangen haben, die Richtung vorgeben. Jene, die die Straftat begangen
haben, werden früher oder später ihre Strafe verbüßen. Wir glauben fest daran.
Ich weiß, daß geöffnete Akten nicht geschlossen werden, bevor sie nicht beendet
sind. Von daher stammt die Hochachtung der Menschen gegenüber der Recht sprechung.
Unser Wunsch ist es, daß auch diese Menschen vor Gericht gestellt werden
und gemäß den Gesetzen und dem Gewissen der Öffent lichkeit Rechenschaft für jene Dinge ablegen,
die sie getan haben und tun wollten. Als Beschwerdeführer bitte ich ergebenst
darum, meine Anzeigen gegen Osman Cemil SAHIN, seine Frau „Melek“, seinen
Bruder Emin SAHIN sowie Remzi TURAN zu prüfen und die gesetzlichen Schritte
einzuleiten.
Ich entbiete meine Hochachtung, warte mit großer Geduld auf den Tag, an
dem ich diesen Menschen vor Gericht begegnen werde und freue mich darauf.
HOCHACHTUNGSVOLL
Haci Bayazit
1.Im Kreise des Islam. Die Welt des
Ideellen! Der weg des Derwischordens. Der Islamische Mystik und der Mensch.5
Haci BAYAZIT
geboren am 20.03.1957
Hernalser Str. 8-2
1080 WIEN Wien,am
01.03.2000
An das
Österreichische Innenministerium
Herrengasse 7
1010 WIEN
Sehr geehrte Damen und Herren !
Geschätztes, zuständiges Amt. Ich habe Ihrem Ministerium aus Ankara /
Türkei am 09.08.1999 meinen Akt übermittelt und habe am 25.01.2000 aus Wien
meine zuvor bei der Staatsanwaltschaft in Wien und in Eisenstadt gemachten
türkischen Anzeigen in deutscher Sprache übermittelt.
Die Gründe für mein nunmehr erneut an Ihre Person gerichtetes Ansuchen
liegen, wie ich aufrichtig beteuere, in meinen Zweifeln, die ich in
Zusammenhang mit der Bande, der Organisation des Osman Cemil ŞAHIN hege,
die aus ihm, seiner Frau und seinem Bruder besteht. Darin, daß das wahre
Gesicht dieser Menschen nicht in ausreichendem Maße zur Kenntnis der
Gerichtsbehörden gelangt ist. Ich hege nicht den geringsten Zweifel an den
hiesigen Behörden und ihren Vollzugskräften.
In meinem früheren Akt, den ich Ihrem Ministerium geschickt hatte, hatte
ich angeführt, daß diese Menschen Teufel sind und teuflische Aktivitäten
setzen. Ich erbitte von Ihnen, daß Sie die erfor derlichen gesetzlichen Schritte gegen diese
Personen einleiten und sie in Haft nehmen lassen. Ich befinde mich mit meiner
Familie und meinen Freunden seit nunmehr annähernd 5 Jahren unter dem
psychischem, körperlichem und materiellem Druck und bin der Bedrohung durch
diese Menschen ausgesetzt.
Ich bitte Sie meine Herrschaften, sogar jetzt, wo ich zu Papier bringe,
was diese Menschen uns angetan haben, spüre ich wie meine Hodenwände zittern.
Aber wenn ich dies alles, was sie getan haben, nicht mitteile, würden mich
vielleicht in Zukunft meine Kinder, meine Frau und meine Freunde anklagen.
Als mich am 19.07.1995 Emin und meine Kinder in der Haft besuchten, war
der Dolmetscher Serdar BILGE anwesend. Im Besuchsraum war der großgewachsene
Herr Beamte anwesend. Emin hat dort all' das Böse der Teufelei ausgeführt. Als
die Besuchszeit zu Ende ging, hat der Herr Beamte gesagt, daß die Teufelei auf
der Seite des Emin ist. Eigentlich ist die Frau des Osman der Teufel, aber die
haben das ganze Spiel auf meine Frau aufgebaut. Die wollten die Ayse erledigen
und wollten die Schuld auf ihre Kurden schieben. Denn sie hielten die Kurden
für unsere Feinde und lancier ten sie
so. Bitte meine Herrschaften. Dies alles wurde mir schon im Alter von 7-8
Jahren gesagt. Indem ich mich im Gefängnis an diese Dinge erinnert habe, hat
Allah die Ayse und meine Kinder vor diesen wahren Feinden geschützt.
Am 19.07.1995 abends sind noch zwei Häftlinge in mein Zimmer gekommen.
Diese Teufel sind mit ihnen gekommen und haben mich bis in den frühen Morgen in
Furcht versetzt, haben mich in verschie
denster Weise gefoltert. Einmal wäre ich fast hingefallen. Ich konnte
mit Mühe und Not die rituelle Waschung von neuem vornehmen. Ich habe an der Türglocke
geläutet um den Beamten zu holen. Ich habe ihm mitgeteilt, daß ich in mein
früheres Zimmer gehen möchte. Es war sogar ein kleiner Beamter. Er hat den
Häftling namens Gurubbaw gefragt, ob ich hingefallen bin oder nicht. Der hat
ihm daraufhin seine (bzw. meine) Gesichtsfarbe gesagt. Es war also zu dieser
Zeit so, daß jene, die draußen in das Wasser schauten, alles mitteilten, was
drinnen geschah.
Als die Schwiegermutter der älteren Tochter des in 1200 Wien wohnhaften Hüseyin ASLAN im Wasser das Foto der Frau des Osman mit völlig nacktem Oberkörper tanzen ließ, beschimpfte sie mich aufs schwerste, sobald sie merkte, daß ich bemerkt hatte, daß es sich um ein Foto, handelte, daß im Wasser tanzte und ich die Finger der Frau gesehen hatte.
Und in diesen Tagen wurde ich, immer wenn ich aufs WC gegangen bin,
durch aufreizendes erotisches Gerede der Frau des Hüseyin ASLAN über die Frau
des Osman gestört. Wobei der Osman seinen Hintern in das Wasser hielt.
Zu den Essenzeiten hat Osman stets versucht, mich am essen zu hindern,
indem er geschimpft hat. Sein Ziel war es, mich auf diese Weise zu entkräften
und mich später mit den schrecklichen Träumen, die er mir zeigen wollte,
körperlich zum Krüppel zu machen oder eine Krise hervorzurufen.
Im Juli 1996 haben mich der Emin und der Osman im Gefängnis des
Landesgerichts Wien auf dem WC erschreckt. Seine Frau hat mich 2 Monate lang in
meiner Freiheit auf Verrichtung der Andacht behindert, indem sie immer dann,
wenn ich die rituelle Waschung vornehmen wollte, schreckliche Geräusche machte
und mich so an der rituellen Waschung hinderte.
Im September 1996 hat mir der Emin im Gefängnis des Landesgerichts Wien
einen Alptraum gezeigt. Als ich in der Verwirrung über den Traum aufwachte,
schlug er mir auf die Niere und dies führte dazu, daß sie mir tagelang
schmerzte. An einem anderen Abend hielt seine Frau meinen linken Arm fest und
rief dadurch hervor, daß er betäubt wurde und mir tagelang schmerzte. Der
Grund, warum ihre Einflußnahmen dort Wirkung zeigten war der, daß sich im
Zimmer noch 3 Personen befanden, diese andauernd rauchten und ich durch ihren
Zigarettenrauch gestört wurde. Das heißt, ich wurde durch den Rauch betäubt.
Im Oktober 1996 stieg Osman in Eisenstadt kräftig auf meine Brust und
versuchte in diesen Tagen durch Träume eine Krise hervor zurufen. Der Grund dafür, daß ihre
Grausamkeit derartig heftig war, war der, daß sie mich nicht in dem Sumpf
fixieren konnten, in dem sie sich befanden und mein Herrgott mich mit Wasser
über diesen Sumpf führte.
BIS ZUM
MAI 1997
HAT DIE FRAU DES OSMAN MEINE ZIMMERKOLLEGEN
LAUFEND GEGEN MICH AUFGEHETZT
Zum Beispiel hat sie den Kollegen namens Ramazan BOGATEKIN mittels teuflischer Einflüs terung schweren Sport betreiben lassen, hat sichergestellt, daß er Schmerzen in seinem linken Arm hatte. Danach hat er durch seinen Vater ein Armband bringen und an seinem linken Handgelenk anbrin gen lassen. Und immer wenn der Kollege in das WC ging und die rituelle Reinigung nach dem Stuhlgang vornahm, wurde die Teufels frau stärker, ging im Zimmer umher, indem sie ihren Rock herum wirbelte. „Danach, während ich mein Mittagsgebet versah, hat sie sich splitternackt auf meinen Gebetsteppich gelegt. Sie befand sich in einer weißen Badewanne und vor ihr befanden sich frisch rasiert 3 schwarze Punkte. 2 Punkte waren nebeneinander, ein Punkt befand sich etwas höher. Vor ihr Gesicht hielt sie ein Bild der Ayse.“ (Die Teufelin hat sich in auffälliger Art betrachtet, um in das Blut und das Herz einzudringen und die Nervenzellen zu zerstören, sobald sie dort, wo sie sich hinbegibt, mit ihren feindlichen Empfindungen über andere Faktoren Kraft schöpft, wiederholen sich die gleichen Dinge. Wenn keine offene Tür vorhanden ist und man keine Schwäche zeigt, bleibt es wirkungslos und wird offenkundig.)
Durch den Ernst dieses Vorfalls wankte in diesem Augenblick das Gebäude.
Diesen Vorfall habe ich im Jahre 1995 als Zeichentrickfilm im Fernsehen
gesehen.
In einem der darauffolgenden Monate ist an den Ort an dem ich lag und
der in der Nähe des WC's liegt, aus der Richtung der WC's auf dem Luftweg etwas
gekommen. Ich habe es in meinem Magen gespürt und es hat tagelang weh getan.
Und ich wurde laufend durch den Osman über meine Zimmerkollegen belästigt.
Bitte meine Herrschaften. In diesen Tagen ist ein Kollege namens Nedim
GÜLTEKIN wütend auf den Osman geworden. Er hat gesagt, daß er dauernd stören
würde. Osman hat seinen Zorn so an ihm ausgelassen, daß er die Ehe der Tochter
des Nedim zerstört hat. Wenn man neugierig ist, wie sich das zugetragen hat, so
hat der Osman seine Tochter mit einer seiner Mitglieder konfrontiert oder es
wurde durch den Kollegen namens Zafer CANKAYA verwirklicht. Zafer CANKAYA hat
mir gestanden, daß er für Geld Mitglied der Teufels organisation des Osman geworden sei. So geht
überallhin, wo der Zafer hingeht, auch der Teufel hin. Der Teufel wird von
Osman, seiner Frau und seinem Bruder gelenkt. Meist weiß der Zafer nichts von
diesen Dingen. Alles woran er denkt, ist Geld. Der Osman hat diese Schwäche des
Zafer ausgenutzt.
Ich habe auch erfahren, daß auf die Frau, die im 3. Bezirk in Wien ihre
Kinder umgebracht hat, auch diese Teufel eingewirkt haben. Von Zafer.
Am rechten Arm meines jüngeren Sohnes Bugra sind diese Teufel schuld.
Diese Teufel dringen durch alles was zu essen, zu trinken, zu sehen und zu
hören ist in das Blut des Menschen oder in die Nervenzellen ein, zerstören und
nehmen Einfluß. Als ich im Juni oder im Juli 1999 aus der Türkei telefonisch
mit meiner Frau gesprochen habe, hat sie geweint und gesagt, daß der Osman und
seine Angehörigen sie krank machen. Auch Sahin TEKINEL hat das gesagt.
Die haben Fotos in der Hand. Sie legen diese Fotos in das Wasser.
Annähernd 20 35 Minuten später sehen
sie im Wasser, wo sich die Person auf dem Foto gerade befindet und was sie
macht. Indem sie den Teufel dorthin schicken oder mit jemandem hinschicken, der
zu ihnen gehört, beeinflussen sie jede von ihnen gewünschte Person mittels dem
unsichtbaren Teufel. All' das was die machen, sehen und spüren gewisse
Menschen. Die können eine geistige Krankheit durch den Teufel auf eine andere
Person über tragen. So hat auch meine
Gattin Ayse BAYAZIT gesagt, daß die sie krank gemacht haben und hat geweint.
Das hat im Jahre 1996 auch der Kollege namens Sahin TEKINEL gesagt.
Meinen älteren Sohn Mehmet haben sie sehr gequält. Bei meinem jüngeren
Sohn Bugra haben sie die Nervenzellen zerstört und haben die Schwäche, die
Taubheit im rechten Arm verursacht. Sie haben die Frau im 3. Bezirk in eine
Depression versetzt und zur Mörderin gemacht. Sie haben den familiären
Zusammenbruch der Tochter des Nedim GÜLTEKIN verursacht und sie quälen mich
seit Jahren.
Wenn es Suchtgiftabhängige gibt und diese Schaden durch Suchtgift
erleiden, sind sehr hohe Strafen vorgesehen. Denn der Konsument ist krank, der
Verkäufer ist grausam und der Teufel ist es, der sich durch die Not der
Menschen, durch ihr Leiden, durch Blut und Tränen ernährt. Die Aufgabe des
Teufels ist es, die Menschen ins Unglück zu treiben. Die Aufgabe dieser
Menschen ist die Gleiche. Das sind die zu Teufeln gewordenen Menschen, die in
der Gesell schaft den Platz der Teufel einnehmen.
Diese werden zu Teufeln, indem sie alle heiligen Dinge, auf die gläubige,
moralische Menschen Wert legen und die sie schützen, quälen, beschimpfen und
zerstören. Sie sichern sich materielle Vorteile, indem sie mit den Teufeln
Kontakt herstellen, ihnen durch Taten ihre Verbundenheit zeigen, indem sie
zusammen mit den Teufeln das Unglück der Menschen vorbereiten. Nach meiner
Entlassung aus dem Gefängnis wurde ich in der Türkei von denen und ihren
parteilich organisierten Sympa
thisanten durch verbale Angriffe und Drohungen belästigt. Und auch meine
Angehörigen und Freunde in der Türkei fühlen sich gestört durch die Drohungen
von denen. Die gleichen wie die, die Organi
sation der Teufelsanbeter, wurden vergangenes Jahr in Istanbul wegen
Mordes festgenommen. Ich erbitte von allen Institutionen, die die Ruhe,
Stabilität und Sicherheit der Gesellschaft sicherstellen, daß sie dringend
Vorkehrungen gegen die treffen.
Die Amerikaner informieren das Volk gegen die Teufel, indem sie dies
seit Jahren wissenschaftlich untersuchen.
Die Organisation der Teufelsanbeter, die sich unter der Führung des
Osman Cemil SAHIN, dessen Frau Melek und dessen Bruder Emin gebildet hat, hat
sich im Vertrauen auf die Teufel und auf den Sumpf, in dem sie sich befindet,
wie ein Pharao angemaßt, ein Gott zu sein. Und Allah hat sie wie den Pharao und
sein Heer in dem Wasser ertränkt, in das sie geblickt haben.
Bitte meine Herrschaften. Gegen diese bekannte Organisation liegen der veranlasste und durchgeführte
Mord, die Schwäche im Arm meines Sohnes, die Krankheit meiner Frau, der
Umstand, daß ich wiederholte Male durch ihre Angriffe belästigt wurde und die
Qualen vor, die sie meinem älteren Sohn verursacht haben. Alle diese Umstände
stellen wohl ausreichende Gründe dafür dar, daß die Sicherheitskräfte aktiv werden.
Falls Zeugen von mir erforderlich sind, so gibt es in der Türkei
Menschen in großer Anzahl. Da gibt es: Yusuf YALCIN, Tel.: 06642809962. Dieser
Kollege wird als heiliger Mann angesehen.
Wie ich in meiner vorhergehenden Anzeige angeführt habe, hat Allah
diesem Kollegen die Teufel aussprechen lassen. Danach tauchen Osman, seine Frau
und sein Bruder auf. All' ihr Bestreben ist darauf ausgerichtet, den Teufel zu
retten. Der Teufel hingegen war zuerst die Frau des Osman und danach auch der
Osman und dessen Bruder. In Anbetracht all' der Qualen, die sie bereitet haben.
Zafer CANKAYA: Tel.: 06645205812. Dieser Kollege hat erklärt, daß er
gegen Geld ihr Mitglied geworden ist. Nedim GÜLTEKIN: Da er 1997 über Osman
gesprochen hat, ist ihm die Grausamkeit des Osman zuteil geworden. Tel.:
7893605. Özcan EKIZ Reisebüro Kervan. Hat erklärt, daß er in die se Dinge hineingeraten ist, um denen Tickets
zu verkaufen. Ein Kollege namens Sahin TEKINEL hat gesagt, daß sie die Ayse
krank gemacht haben, um der eigenen Frau des Osman Platz zu schaffen (So
wollten sie alle betrügen und den Teufel retten).
Ich habe eine Frau namens Necla Tel.: 4948231 gehört, wie sie in meiner
Gegenwart mit Zafer CANKAYA gesprochen und gesagt hat, daß der Osman und die
auch sie zu ihrem Werkzeug gemacht und auch die Fotos dieser Dame ins Wasser
gelegt hätten.
Eine Dame namens Gül Tel.: 2140859). Auch diese Dame wollten sie
ausnutzen. Auch ihre Fotos haben sie zerstört, sicherge stellt, daß viele Menschen diese ansehen und
haben diese Frau psychologisch belästigt. Diese Dame hat mir gesagt, daß der
Zafer mit diesen Hetzern zusammenarbeitet. Und eine große Anzahl von Zeugen,
die der Yusuf YALCIN nennen wird.
Meine Frau Ayse BAYAZIT, mein Sohn Mehmet und alle meine Kinder, sogar
mein kleiner Sohn Bugra (Denn ihre Einflußnahme auf Kinder erfolgt in erster
Linie auf dem Wege der Träume. Und Bugra weiß und sagt auch, daß sie sie
erschrecken und stören). Um diese Leute Menschen zu nennen, müßte der Mensch
zuerst das Mensch sein vergessen.
Falls es Menschen in der Religionsgemeinschaft „Nationale Anschauung“
gibt, die nicht wie die Menschen in der Türkei in den Sumpf der Politik geraten
sind, so ist der Zweck der Politik nicht das parlamentarische System. Der Kern
des parlamentarischen Systems, des aktiven und passiven Wahlrechts, die
Übergabe des Anzuver trauenden an den
Kompetenten, liegt im Islam. Die Quelle liegt im Islam.
Und die Dame und der Herr, die am 25.4.1996 in Eisenstadt für mich
gedolmetscht haben. Und der Richter Huber. Der Richter sprach mit dem
Dolmetscher, aber sie blickten zu mir. Einmal sagte der Richter Huber über
Osman und die: „Die werden wegen dem Geld daran glauben.“ Aber der Osman und
meine Teilhaber, die Hocas, einigten sich was das Geld anbelangte und zeigten
die nicht an oder sie wurden ihres Druckes überdrüssig und wollten den Teufel
entkommen lassen. Oder der Teufel hat ihnen die Materie zufrieden stellend erscheinen lassen und sie vergessen
lassen, vor dem Richter Rechenschaft abzulegen.
Jedem wirtschaftlichen Zusammenbruch liegt eine große Verant wortlichkeit der Geistlichen zugrunde, denn
die Geistlichen sehen meist wegen persönlicher Begierden schweigend darüber
hinweg, daß die moralischen Institutionen zerstört und vernichtet werden,
wodurch sämtliche soziale Systeme
zusammenbrechen. Daraufhin entsteht durch die Zerstörung des sozialen Systems,
welches das Gleichge wicht in der
Gesellschaft gewährleistet, ein Chaos. Zunächst zer stören die moralische Anarchie und Inflation
und danach die anderen Anarchien die gesamte innere und äussere Ruhe. Dies
beeinflußt die Welt. Letzten Endes werden die grenzüberschreitenden
Aufwendun gen von allen Menschen
bezahlt.
Bitte meine Herrschaften. Diese Menschen haben eine ideelle, familiäre
und materielle Seite. Wegen allen diesen Gründen erwarte ich von Ihrem Amt und
Ihrer Person Aufmerksamkeit und bitte darum, diese Menschen in Haft zu nehmen,
um ihren Druck und ihre Drohungen auf bzw. gegen meine Kinder, meine Frau und meine
Freunde zu verhindern. Damit ich zusammen mit diesen Personen vor Gericht
erscheinen kann, ersuche ich im Namen meiner Kinder, meiner Frau und im Namen
der Menschlichkeit höflichst darum, das erforderliche Entgegenkommen
aufzubringen und mein Aufenthalts
verbot ’wenn auch nur für einige Zeit’ aufzuheben, bis die Verfahren
beendet sind.
Weiters möge bitte für den Fall, daß ich in meinem Brief einen Satz
geschrieben habe, der unverschämt ist, dies meiner Unwissenheit zugeschrieben
werden.
Haci
BAYAZIT
Anmerkung:Ich kann mich daran erinnern,
daß ich bei der Bespre chung am
19.07.1995 gesagt habe, daß zwei fünftel der Gerechtigkeit auf Barmherzigkeit
erbaut sind. Auch in dem Film des Amerikaners „Macmael“ war auf 2 fünftel aufgebaut.
Der Zweck dieser Aussage ist: Zu dieser Zeit wurden zwei von fünf Personen, die
teuflische Dinge trieben, von Allah errettet. Der Remzi TURAN und der Adnan
TURAN. Denn ich hatte im November 1994 oder gegen Ende des Monats dem Remzi
TURAN gesagt, daß mein Telefon wegen den Italienern abgehört wird. Ab diesem
Vorfall haben der Remzi und der Adnan ihren Kontakt mit dem M. DEMIRBILEK und
dieser Gruppe abgebrochen. Allah rettete in diesem Augenblick den Remzi und den
Adnan. Denn als später in dem Telefon unserer Bäckerei die Telefonnummer des
Osman auftauchte, schickte der Osman seine Leute, um die Kinder zu quälen. Da
warf sich der Remzi vor die Männer des Osman und sagte:
„Ohne mich umzubringen, kommt Ihr nicht
vorbei.“ Deshalb hat Allah die errettet und den Osman, dessen Frau und dessen
Bruder zurück gelassen, damit sie
bestraft werden mögen.
1.Im Kreise des Islam. Die Welt des
Ideellen! Der weg des Derwischordens. Der Islamische Mystik und der Mensch.8
An
das Wien,09.03.2001
Landesgericht für Zivilrechtssachen Wien
Museumstraße 12
1010 Wien
GZ:20.Cg.19/1p
Klagende Partei/en:
Hacı BAYAZIT
Marien
Gasse 8/1/6,1170 Wien
Beklagte
Partei/en:
Mehmet Cemil Şahin taborstraße 108,1020 Wien
Wegen S 700.000,00s.A.2 fach
KLAGSRUBRIK
FÜR VERSÄUMUNGS UND
ANERKENNTNISURTEIL
Die beklagte/n Partei/en ist zur ungeteilten Hand
schuldig,der/n klagenden Partei/en S700.000,00 samt %4 Zinsen seit 1.3.1995;
sowie die Prozeßkosten binnen 14 Tagen bei Exekution zu bezahlen. (%4 Enflasyon
farki, faiz degil 2SZAFVU / SV /56/ 5SGRKVU/O BayaHa/Sahin
Diese Ausfertigung ist rechtskräftig und vollstreckbar
Landesgericht für ZRS WIEN 1016 wien Museumstraße 12
abt 20.tarih,19.4.2001
Dr.Hans Spern
1.Im Kreise des Islam. Die Welt des
Ideellen! Der weg des Derwischordens. Der Islamische Mystik und der Mensch.9
1170 WIEN Wien,am 31.12.2001
AN DAS
Betrifft:Rechtssache
gegen Mehmet Cemil SAHIN wegen ÖS 700.000,
Eu 50.870,98 Urteil des LG für ZRS Wien vom 19.4.2001
Ich habe am 23.10.1993 den Selahattin CELEBI, den Necati GENC, den
Kenan GAYE, den Bayram ALTAS und den Ali ERASLAN an der an der Anschrift 1020 Wien, Rembrandtstraße
24 tätigen BAYAZIT BACKWAREN
Ges.m.b.H. unter der Bedin gung
Teilhaber als aufgenommen, dass sie gegen Erhalt von 80% der Geschäftsanteile
der Gesellschaft ÖS 1.680.000, bezahlen
sollten. Von diesem Betrag sollten die Raten der Maschinen im Betrag von ÖS
600.000, , die Raten der Baufirma im
Betrag von ÖS 80.000, in Abzug gebracht
werden. Der Rest sollte in Form von ÖS 150.000, in bar und der dann verbleibende Rest in der
Höhe von ÖS 850.000, bis Ende des
Jahres 1994 an mich in der Weise zurückbezahlt werden, dass monatlich 70% des
auf die Anteile meiner Teilhaber entfallenden Gewinns an mich bezahlt werden
sollten und der verbleibende Rest Ende des Jahres 1994 an mich ausbezahlt
werden sollte.
Nachdem ich die oben namentlich angeführten Personen als Teilhaber
aufgenommen hatte, haben die Geschäfte der Bäckerei zugenommen. Dies deshalb,
da meine Teilhaber an die Betriebe, die sich aufgrund ihrer Berufe unter ihrer
Aufsicht befanden, nahezu die gesamten Erzeugnisse der Bäckerei verkauften und
die Bäckerei wöchentlich und monatlich prüften und unter ihrer Kontrolle hielten. Bis zum
28.11.1994 hatten sich unter der Kontrolle und der Kenntnis meiner Teilhaber
bei den Kunden ÖS 850.000, angesammelt.
Bis
zum 28.11.1994 wurden an mich aufgrund unseres Vertrags mit meinen Teilhabern
von den auf sie entfallenden Gewinn
anteilen zu verschiedenen Zeitpunkten als Gegenleistung für ihre
Verbindlichkeiten insgesamt ÖS 150.000,
an mich ausbezahlt. Als Rest sind ÖS 700.000, verblieben.
Mehmet Cemil SAHIN ist am 27.1.1995 in das Gefängnis des Landesgerichts
Eisenstadt gekommen, um mich zu besuchen. Bei ihm waren Ayse BAYAZIT und Hasan
AYTEKIN. Er versprach mir, mir
behilflich zu sein, sich um die Rechtsanwalts
und die Bäckerei Angelegenheiten
zu kümmern, die ÖS 700.000, , die ich
von den Teilhabern zu bekommen hatte, zu kassieren und aufzu bewahren. Zum Ende der Besuchszeit sagte er,
dass er auch einen Notar mitgebracht habe und verlangte von mir eine Vollmacht.
Der Notar wartete im anderen Raum. Ich habe den Worten des SAHIN vertraut und
habe, da auch meine Gattin diese Dinge nicht hätte alleine erledigen können,
die Vollmacht unter schrieben, die der
Notar übergeben hat.
Mehmet Cemil SAHIN kassierte mittels dieser am
27.01.1995 erteilten Vollmacht von den 80%, die ich von meinen Teilhabern zu
bekommen hatte, den Rest im Betrag von ÖS 700.000,, erlangte auch mißbräuchlich und räuberisch
meinen restlichen Anteil von 20% und ließ am 25.10.1995 meinen Betrieb und
meine Wohnung auf sich selbst überschreiben. Er setzte meine Kinder auf die
Straße und brachte so meine Kinder und mich in eine Notlage.
Mehmet Cemil SAHIN hat mit Hilfe der von ihm erlangten Voll macht die ÖS 700.000, die sich bei Selahattin CELEBI, Necati GENC,
Kenan GAYE, Bayram ALTAS und Ali ERASLAN befanden sowie meine 20% im Wert von
ÖS 600.000, und somit meine materiellen
und ideellen Rechte missbräuchlich geraubt.
Außerdem haben sie mit der Vollmacht, die sie am 15.12.1994 von Ayse BAYAZIT erlangt haben, die Familienbeihilfe meiner Kinder im Betrag von ÖS 285.000, , die sich auf den Namen meiner Frau auf der Bank angesammelt hatte, zu ihrem eigenen Nutzen verwendet.
Die
Aussagen der Ayse BAYAZIT und des Mehmet Cemil SAHIN im Rahmen dieses Verfahrens
sind unrichtig. Ayse BAYAZIT hat in Zusammenhang mit der Vollmacht, die sie dem
Ali ERASLAN erteilt hat, in ihrer polizeilichen Aussage vom 22. Dezember 2000
erklärt, dass sie dem Ali ERASLAN nie eine Vollmacht erteilt habe und dass es
kein Sparbuch gegeben habe. Diese Menschen haben unrechtmäßiges als rechtmäßig
ange sehen, haben den Teufeln vertraut
und haben vergessen, dass sie vor Gericht zur Rechenschaft gezogen werden. Denn
der Teufel entleert die seelische Kraft der Menschen und diese Leute die
Taschen der Menschen.
Der
Teufel, dem sie vertraut haben, ist gekommen um das Gerichtsprotokoll des
Handelsgerichts Wien vom 11.09.2000 zur Geschäftszahl 15 Nc 6/00 zu verhindern.
Da er aber mit Erlaubnis Allahs den Richter und die Gerechtigkeit nicht überwinden
konnte, hat Mehmet Cemil SAHIN die Ladungen nicht abgeholt.
Ich ersuche das hohe Gericht um die Sicherung
und Wahrung meiner Rechte und Ansprüche.
Haci BAYAZIT
1.Im
Kreise des Islam. Die Welt des Ideellen! Der weg des Derwischordens. Der
Islamische Mystik und der Mensch.10
1170 WIEN Wien, am 19.03.2002
Betrifft: Ergänzung der
Klage gegen Mehmet Cemil SAHIN wegen ÖS 700.000, Eu 50.870,98 Urteil des LG für ZRS Wien vom 19.4.2001.
Ich habe in oben bezeichneter Rechtssache dem
Landesgericht für Zivilrechtssachen mitgeteilt, dass die von Rechtsanwalt Dr.
Ilse DÖLTL vorbereitete KLAGE unvollständig ist und die richtigerweise
erforderliche KLAGE der von mir dem Gericht übergebenen Form vom 31.12.2001 mit
dem Gerichtsstempel G:20 Cg 19/01p 7.JAN.2002 entsprechen müsse. Ich übermittle
ihnen davon eine Ablichtung. Der Richter hat gesagt, dass der Rechtsanwalt die
Klage in dieser Form zu schreiben müsse. Bitte teilen Sie dem Gericht den
Inhalt des Geschriebenen vollständig mit.
1.Mehmet Cemil SAHIN hat mir unter Missbrauch
der am 27.1.1995 erlangten Vollmacht mein Geld und meine sonstigen Rechte und
Ansprüche, die aus dem Verkauf von Anteilen der Bäckerei im Ausmaß von 80%
entstanden sind, geraubt.
2.Er
hat unter Verwendung der Vollmacht am 25.10.1995 meine an der Bäckerei
verbliebenen restlichen Anteile im Ausmaß von 10% sowie meine über der Bäckerei
befindliche Wohnung auf sich selbst umschreiben lassen und hat meine Kinder und
meine Ehefrau in eine Notsituation gestürzt.
3.Die Gelder, die die Bäckerei
von den Kunden zu bekommen hatte (Forderungen), befanden sich unter der
Kontrolle meiner Teilhaber und Mehmet Cemil SAHIN. MEHMET CEMİL SAHIN STELT DAS
WERKZEUG DER ANDEREN DAR UND IST DIE MASKE IN DEREN GESICHT.
Bitte
errichten Sie die Klage vollständig auf diesen Gründen.
HOCHACHTUNGSVOLL
Haci BAYAZIT
1.Im Kreise des Islam. Die Welt des
Ideellen! Der weg des Derwischordens. Der Islamische Mystik und der Mensch.11
Haci BAYAZIT
Geboren am 20.03.1957
Gefangenenhaus
Hernalser Gürtel Wien, am 27.11.2000
An das
Bezirksgericht Hernals
Zu Handen Herrn Dr. Michael STICH
Kalvarienberggasse 31
Betrifft: Sachwalterschaftssache.
Sehr geehrter Herr Rat !
In meinen Schreiben vom 25. Januar
2000, vom 01.03.2000 und vom 25.02.2000 habe ich bei den Justizbehörden Anzeige
erstattet. Ich fühle mich wegen meiner Kinder und meiner Frau dazu gezwungen,
Ihrem Gericht Informationen in Zusammenhang mit diesen Leuten zu geben, die ich
angezeigt habe, damit ihre Aktivitäten besser erkannt werden, unsere Rechte und
unser Rechtswesen geschützt werden und die Öffentliche Ordnung hergestellt
wird.
Die Aussage, die meine Frau Ayse beim Bezirksgericht im 15. Bezirk
getätigt hat, ist nicht richtig. Der Grund für den Umstand, daß meine Kinder
mich nicht sehen wollen und Angst haben und daß Ayse so aussagt, ist der, daß
sie Angst vor der Organisation des Osman SAHIN und der Melek haben, die
teuflische Aktivitäten setzt. Ein Teil der Gruppe des Osman, der unter dem Volk
aktiv ist, versucht mittels Personen, die sich mir und der Ayse und den Kindern
nähern können, der Ayse und den Kindern Angst einzujagen und die Ereignisse in
die von ihnen gewünschte Richtung zu lenken.
Ich habe im 15. Bezirk im Park auf dem Henriettenplatz die Kinder und
die Ayse gesehen. Die Kinder haben mich gesehen und wollten zu mir laufen. Ayse
hat die Kinder zurückgehalten. Sie hat gemeint, wir sollten keinen Kontakt
haben, bis ich vom Gericht eine Besuchs
erlaubnis habe und hat die Kinder nach Hause geschickt. Yusuf YALCIN und
seine Familie sind im August 2000 zu Besuch zu den Kindern in die Wohnung gegangen. Sie soll
auch zu der Frau des Yusuf gesagt haben, daß ich dann kommen und Kontakt zu den
Kindern haben soll, nachdem ich vom Gericht eine Erlaubnis be kommen habe.
Während Osman und Melek den Menschen beibringen, wie sie Kontakt mit den
Teufeln herstellen (Wie sie den Kontakt herstellen, wurde bereits in den
vorherigen Schreiben beschrieben), holen sie sich von ihnen die Sicherheit, daß
sie den Teufel und sie selbst beschützen, denn sie holen durch den Teufel
Informationen ein, geben Verhaltensmaßregeln und sichern so ihre Organisation
mit ihren Mitgliedern. Und auf diese Weise verstärkt sich das Vertrauen ihrer
Mitglieder gegenüber dem Teufel.
Zu der Zeit, als der Osman
Vereinsobmann war, übergab er der Polizei eine Liste seiner politischen
Opponenten und sagte „habt ein Auge auf die“. So sicherte er seinen anderen
Mitgliedern im Volk Bewegungsfreiheit und verschleierte auch seine politische
Organi sation. Und mit seiner in
Wahrheit illegalen Organisation erschreckt er die harmlosen und aufrichtigen
Menschen.
Im Mai 2000 habe ich mit einem zivilen
Beamten des Innenministe riums im
Aida Restaurant im 17. Bezirk
gesprochen. Wie ich auch in meinen Schreiben angeführt habe, ist nach 20 bis 25
Minuten der Teufel gekommen. Aus dem Wunsch des Beamten nach einer
Ziga rette, da der Herr Beamte den
Brief gelesen hat, hat er verstanden und ist aufgestanden um zu telefonieren.
Als er zurückgekommen ist, habe ich ihm gesagt, daß die auf mich, auf meine
Kinder und meine Frau Druck ausüben. Damit ich diese Menschen nicht anzeige,
hat der Herr Beamte gesagt, daß er den Ernst der Situation erfasst habe und daß
die kontrolliert und eingesammelt werden würden.
Einen Tag später habe ich mit Adnan TURAN gesprochen, um auf dem
Flohmarkt spazierenzugehen. Bevor ich irgendetwas gesagt hatte, hat er mich
gefragt, ob ich mit der Polizei zusammenarbeite. Von wem hat er das erfahren ?
Der Teufel hat den Vorfall vom Vortag gehört und hat seine Informationen seinen
Mitgliedern mitgeteilt. Und hat ihn die Worte „Arbeitest Du mit der Polizei
zusammen ?“ sprechen lassen und so sichergestellt, daß seine Mitglieder eine
Feindschaft gegen mich hegen und ihnen Verhaltensmaßregeln gegeben.
Am 20.7.2000 der Vorfall mit dem Kollegen namens Kenan ÖZTÜRK. Der Bruder des Kenan ÖZTÜRK, Sinan soll
aufgrund der Zerstörun gen durch den
Teufel im AKH 3 4 Monate lang seelisch
und nervlich behandelt worden sein. Ich und der Kenan haben im 2. Bezirk den
Geschäften Kartoffeln und Zwiebeln verkauft. Der Teufel hat dem Kenan, indem er
über die Zigarette gekommen ist und auf dem Wege der Einflüsterung dahingehend
zugeredet, daß ich die Frau des Osman, Melek, nicht anzeige. Daraufhin habe ich
gesagt, daß etwas derartiges nicht möglich sei und daß diese Angelegenheit die
Angele genheit aller Menschen ist.
Annähernd 5 Minuten nach unserem Gespräch hat mich eine Person telefonisch
bedroht, hat Druck auf mich ausgeübt, daß ich meine Kinder und meine Frau nicht
wieder sehen würde und hat mich bedroht.
Bitte, mein Herr. Der Teufel unterscheidet nicht unter den
Menschen.
Es gibt keinen jüdischen, christlichen, moslemischen Teufel. Er ist der
Feind aller Menschen.
Unser heiliger Prophet Jesus hat es
gesagt. Davor bestätigt dies der heilige Prophet Moses. Er sagt: „Ich kündige
den nach mir kommen den heiligen
Propheten Ahmet (Mohammed) an.“ Zwischen den Reli gionen gibt es keine Unterschiede. Der
Ursprung aller Religionen ist gemeinsam und stellt die Fortsetzung voneinander
dar. Doch der Teufel wirft die Menschen aus ihrer Bahn, läßt die Bücher
vernichten, säet zwischen den Menschen den Samen der Zwietracht und läßt sie
rassistisch handeln, er macht sie zu Feinden und zerstört so die Länder
moralisch und wirtschaftlich.
Wenn man wissen will, wie Menschen wie wir die Teufel und ihre Freunde sehen und spüren, so ist dazu folgendes zu sagen:
Erstens: Dies ist die Barmherzigkeit und die Belohnung sowie das Wissen
Allahs gegenüber jenen, die er liebt. So unterstützt er jene, die er liebt.
Zweitens: Wenn die Menschen von den in ihren Körpern befindlichen
rassistischen Gedanken befreit werden und sich in ihrem Herzen auch nicht ein
hässliches Wort festsetzt und sie sich auch von dem politi schen Verständnis von Entwicklungsländern
entfernen (Denn was sie machen ist Separatismus) und wenn sich auch nicht Musik
und über triebenes Vergnügen in ihren
Herzen breitmacht, (Denn das Herz ist das Heim Allahs), wenn sich der Mensch
auch vor für den Körper
schädlichen in den heiligen Büchern
verbotenen Dingen wie Ziga retten und
Alkohol schützt, stellt sich der Teufel vor den Menschen und versucht ihn mit
den verschiedensten Täuschungen und Tricks vom rechten Weg abzubringen. Und
genau das ist die Persönlichkeit von denen, das sind ihre
Aufgaben und das sind die Dinge, die sie tun,
mein Herr. Da Allah mich, meine Kinder und meine Frau und meine Freunde vor den
Teufeln und ihren Freunden schützt, in diesem Zusammenhang hat das
österreichische Fernsehen ORF, es könnte im Juli, August oder September 1995
gewesen sein, Zeichentrickfilme gezeigt um Licht in die Sache zu bringen. In
einem der gezeigten Filme ist Melek, die Frau des Osman, als ich gerade beim
Gebet war, von hinten gekommen und hat mich zu Sturz gebracht, da mich das
Fernsehen gewarnt hat und da die Teufelsfrau sich nicht in meinem Herzen
fest setzen konnte, wie ich in meinen
Schreiben angeführt habe. Sie ist im Jahre 1997 gekommen und wollte mich zu
Fall bringen. Der zweite Film hatte mit dem Dolmetschern Serdar BILGE und Sözen
Tuncay SÖZER und den Büchern zu tun. Wenn das alles, was wir geschrie ben haben, geordnet und zusammengefasst
wird, so stellen sie diese Bücher dar, mein Herr. Drittens. Hatte mit den
Kindern zu tun. Meine Kinder müssen mit Erlaubnis Allahs unter ideellen Schutz
genommen und unter besonderer Erziehung untergebracht werden. Ihre Mutter
allein ist nicht ausreichend. Deshalb muß ich mich eingehend um ihre Pflege und
ihre Ausbildung kümmern. Aus diesem Grund erwarte ich von Ihrem Amt
Aufmerksamkeit, mein Herr.
Im Mai
1998 in der
Haftanstalt Garsten sind Nedim GÜLTEKIN und seine Familie, Zafer CANKAYA und
dessen Familie, meine Kinder und Ayse zu Besuch gekommen. Wegen dem Teufel, den
der Zafer mitge bracht hatte, ist Ayse
nicht gekommen, um mit mir zu reden. Sie hat in einem anderen Raum gewartet.
Ich habe gerade auf meinem Schoß die Aslihan liebkost und Zafer ist daneben
gesessen. Die Teufelsfrau ist sofort dazwischengegangen. Sie hat begonnen so zu
reden, als ob Aslihan reden würde. Da sie aber nicht genau die Stimme der
Aslihan treffen konnte, hat sie ein wenig mit lasischem Akzent gesprochen. Als
ihre Stimme bemerkbar wurde, sagte sie: „Ich mache das.“
Sie sorgte für die Spur heissen Wassers in Aslihans Gesicht. Da die von
sich die Göttlichkeit behaupten, hat Allah alles von ihnen zu erkennen gegeben.
Im Jahre 1994 war die Tochter der in Deutschland befindlichen Schwester der
Frau namens Melek, die den in der Türkei befindlichen Bruder des Osman
geheiratet hat, stets mit der Ayse zusammen in unserer Wohnung. Ayse hat
zusammen mit der Aslihan Babynahrung zubereitet. Sie hat im Bad in ein Gefäß
warmes Wasser gefüllt, hat auch die Babynahrung in das Wasser gegeben und das
Gefäß auf die Waschmaschine gestellt, damit sich die Babynahrung erwärmt. In
diesem Augenblick haben sie von draußen die Ayse anrufen und ihr die
Babynahrung im Wasser vergessen lassen und haben sie lange Zeit am Telefon
festgehalten. Als die Aslihan dann selbst hingegangen ist um die Babynahrung zu
nehmen und das Gefäß weggezogen hat, hat sie das Wasser über ihr Gesicht
ge schüttet. Der Teufel teilte dies
beim Gespräch mit. Allah hat es ihn aussprechen lassen.
Die können von einem anderen Ort aus
Vorfälle bemerken, die sich an einem anderen Ort ereignen, mein Herr. Im Mai
2000 hatte ich 2 Schilling in meiner Tasche. Ich habe am Abend die Wohnung des
Zafer abgerufen. Zafer hat seiner Tochter den Telefonhörer abheben und wieder
auflegen lassen. Denn er hat gesehen, daß nur 2 Schilling da waren, indem er
den Teufel durch die Menschen versteckte, die sich in meiner Umgebung befanden.
Als ich ihm das einen Tag später gesagt habe, hat er gelacht.
Da die Ayse an Feiertagen arbeitet, hat sie den Bugra in der Wohnung des
Zafer CANKAYA gelassen und da Zafer und die für den Bugra gesorgt haben, sollen
sie auch vom Magistrat das Geld für Bugra bekommen haben. Es könnte Ende 1998
gewesen sein. Sie sollen über das Essen herbeigeführt haben, daß Bugra in der
Nacht in die Hose gemacht hat, sollen ihm so Angst eingejagt haben, sollen
dafür gesorgt haben, daß der Teufel auf ihn einschlägt, so seine Nervenzellen
zerstört und die Zerstörung in seinem rechten Arm verursacht haben. Und so
haben sie Erfahrung gesammelt und den Teufel trainieren lassen. Da Osman und
seine Organisation den Zafer CANKAYA als Opfer auserkoren haben, haben sie die
Ereignisse dort geregelt. Oder ich weiß nicht. Ich habe im Oktober 2000 mit
einem Kollegen gesprochen. Er hat mir gesagt, daß auch der Zafer CANKAYA in dem
Ausmaß ein Teufel ist, wie der Osman und seine Frau.
Bitte, mein Herr. Mein Aufenthaltsverbot hat nichts mit dem Verfahren zu
tun, wegen dem ich im Gefängnis war. Die Vorfälle wurden aufge klärt und es hat sich herausgestellt, daß
hinter allem der Osman, dessen Frau und seine Organisation steckt. Sobald die
Gerichtsver fahren beendet sind werden
sie die Strafe erhalten, die sie verdienen.
Am 24.10.1995 habe ich von dem
Chefbeamten Oberstleutnant Franz erfahren, daß ich mich wegen dem Osman und
dessen Frau im Gefängnis befinde. Auch die Frau des Osman hatte mir das am
30.10.1995 am Telefon gesagt. Osman hat den zuständigen Behörden offen gesagt,
daß er die Briefe geschrieben hat. Sie sollen offen ausgesagt haben, daß er nicht das Rauchen
aufgeben lassen würde und durch die Zigaretten und seine Frau wirksam werden
würde und über den Zorn kommen und einwirken würde. Sie haben offen ausge sagt, daß sie auf diese Weise mit den
Teufeln zusammenarbeiten.
In meinem Inneren existiert kein Zorn. Am 27.11.1995 hat mich Richter
Ellinger einvernommen. Die Dolmetscherin Nermin Dürdane hat gesagt: „Möge das
bald überstanden sein.“ Ich glaube daran, daß sie auf das Ergebnis des
Gerichtsverfahrens warten, das stattfinden wird, um den Akt neuerlich zu
verhandeln.
Ich glaube daran, daß die von Ihnen
vorzunehmende Bewertung einen Beweis für das ideelle und psychologische Ausmaß
meiner Angele genheit mit diesen
Menschen darstellen wird.
Hochachtungsvoll
Haci Bayazit
1.Im Kreise des Islam. Die Welt des
Ideellen! Der weg des Derwischordens. Der Islamische Mystik und der Mensch.12
ALLGEMEINES KRANKENHAUS
Universitätsklinik für Psychiatrie
Vorstand: Univ,
Prof.Dr. Heinz Katschnig
1090 Wien, Wahringer Gürtel 18 20
An das
Polizeigefangenhaus Roßauer Lände
z. H. OSR Dr. W. Weber, Polizeiamtsarzt
Roßauer Lande 9
1090 Wien
Betrifft: BAYAZIT
Haci 14. Dezember. 2000
Geb. Am 20.03.1957 in Kirsehir/Türkei dzt. Schubhaftling in
1090 Wien, Rosauer Lande 9 Polizeigefangenhaus
KLINISCHER BEFUNDBERICHT
Es handelt sich um einen 43 jahrien syrischstämmigen
türkischen Staatsbürger, der in Schubhaft ist und kurz vor seinem Abschub in
die Türkei steht. Er wurde durch den Polizeimtsartz zur Untersuchung an unsere Ambulanz zugewiesen, wo er am 13.
12. 2000 erstmals gesehen wurde. Dabei wurde der hochgraidige Verdacht auf
Vorliegen einer paranoiden Psychose geäussert und Zweifel an seiner
Flugtauglichkeit angemeldet. Zugleich wurde die Vorführung des Patienten an der
Spezialambulanz für Transkulturelle Psychiatrie an der Univ. Klinik für
Psychiatrie empfohlen.
Nach Untersuchung des Pat. Erlauben wir uns nunmehr wie folg
zu berichten:
Biographisches & Soziales:
Der Pat. İst
ethnisch Syrer, jedoch in dritter Generation türkischer Staatsbürger. Er ist
strengglaubiger Moslem und entsammt einer 33 köpfigen Großfamilie. Der Vater
ist 1974 verstorben, die Mutter und alle Geschwister leben in der Türkei. Der
Erziehungsstil in der Familie war streng religiös, traditionalistisch und
patriarchalisch. Der Pat. Selbst ist traditionstreu, aber liberaler gesonnen
und tolerant.
Er hat 5
Pflichtschulklassen absolviert, dann 2 jahre Koranschule, dann eine Ausbildung
als Automechaniker und schließlich wurde er zum Backer angelernt (Letztlich
hatte er in Wien einen Backereibetrieb).
Der Pat. Kam 1982
als Arbeitsmigrant nach Österreich, erlangte Aufenthalts und Arbeitsbewilligung.
1986 heiratete er
eine um 13 a jüngere Türkin und hat ihr mittlerwile 5 Kinder zwischen 6 und 14
jahren, allesamt Schulen in Wien besuchend. Ursprünglich Hausfrau, musste die
Gattin des Pat. Eine Arbeit als Küchenhilfe annehmen, als (s.u) der Pat. Nicht
mehr für die Familie sorgen konnte.
Der Pat. Müßte eine
52 monatige Haft verbüßen, weil er des
Drogenhandels für schuldig befunden wurde (der Pat. Bestreitet nach wie vor,
etwas mit Drogen zu tun gehabt zu haben und gibt an, es seinen ihm welche von
Drogenhändlern ohne sein Wissen unterschoben worden).
Er wurde am
26.3.1999 entlassen und abgeschoben, auf seinen Wunsch jedoch nicht in die
Türkei, sondern in den İran (er gab an, sich vor einer
rechtsfaschhistischen Organision in der Türkei zu fürchten). Es gelang ihm,
nach Österreich, wo seine Familie verblieb, zurückzugelangen, wurde erneut
abgeschoben und ist neuerlich nach Österreich zurückgekehrt.
Die eheliche
Situation, die innerfamiliären Bindungen und äussere soziale Integration sind
gut und problemloss.
Der Pat. Spricht
gebrochen, aber ausreichend verständlich Deutsch.
Krankheitsanamnese:
Der Pat. Gibt an, körperlich immer gesund gewesen zu sein.
Seit 1997 Leidet er unter massiver
Refluxösophagitist und wurde auf Pantoloch 40mg 1 0 0
eingestellt. Er selbst interpretiert diese Krankheit als Produkt einer gegen
ihm durchgeführten Verfogungsaktion (s.u)
Psychiatrische Vorgeschichte:
Der Pat. Hat – soweit eruierbar – im Herbst 1999 eine
Nervenfachärtztin (Dr. Brenner in 1190 Wien) aufgesucht; er gibt an, keine
Medikation verordnet erhalten zu haben.
Offenbar seit mindestens 6-7 Jahren besteht eine
chronifizierte Wahnerkrankung folgenden Inhalts:
Er selbst, aber auch seine Familie würden seit Jahren durch
eine geheime Organisation, die mit dem Teufel (eine Dämon, eine Dschinn) im
Bunde stehe, verfolgt und bedrocht. Der Anführer dieser Organisation habe durc
magische Krafte etwa dem jüngsten Sohn des Pat. Die Kraft aus der rechten Hand
genomen. Der Pat. Habe selbst den Hauch des Dschinns gespürt und konnte dessen
Präsenz innerlich wahrnehmen. Auch seine Tochter werde von der Frau des
Anführers, die ebenfalls mit den Dschinns im Bunde stehe, im Gesichtsbereich
imer wieder mit heißem Wasser behandelt, sodaß sich ihre Haut verändert habe.
Der Pat. Meint, daß es sich bei dieser geheimen Organisation, die mit Dämonen
im Bunde stehe, um eine weltweite Verschwörung handle, die mit den „Grauen
Wölfen” – einer faschistichen Parteibewegung in der Türkei – verbunden ist. Er
habe bereits mehrmals versucht, diese durch Anzeigen bei der Polizei aufzuzeigen.
Psychopathologischer Status:
Der Pat. İst bewußtseinsklar, sowie voll und allseit
orientiert.
Intelligenz und
Mnestik sind unauffällig, es treten aber Erinnerungsfälschungen auf, die das
obenbeschriebene Wahngebilde untermauern.
Der Gedankenductus
ist über weite Strecken unauffällig, jedoch paralogisch in seinem Ablauf.
Es werden sowohl illusionare Verkennungen, wie auch
Halluzinationen in der Leibesfühlsphäre deutlich (Coenästhesien), die im Sinne
des Wahns interpretiert werden. Weiters werden Anmutungserlebnisse erhebbar.
Es besteht ein Wahngebilde, welches fixiert und
unkorrigierbar ist, paralogisch aufgebaut, als Strukturelemente sowohl normale,
wie auch abnorme Wahrnehmungen verwendend, voll systematisiert nach jahrelanger
Wahnarbeit, thematisch mit den Tehemen „Verfolgung”, „Beeinträchtigung” und „Körperfuktionen”
verbunden. Die Wahninhalte sind mit dem soziokulturellen Hintergrund des Pat.
Kompatibel.
Die Stimmungslage ist euthym, der Affekt etwas starr und
parathym, die Affizierbarkeit eingeschränkt.
Der Patiend berichted über Angstzustände, die vermutlich
durch die als solche nicht erkannten Wahnideen bedingt sind.
Schlafstörungen und sonstige Biorhythmusstörungen werden
negiert.
Derzeit sind Suizidideen nicht feststellbar. Im Verhalten
ist der Pat. Ruhig und angepaßt.
Es bestehen zwar Krankheitsgefühle, jedoch keine
Krankheitseinsicht.
Diagnose/n:
Paraphrenes Syndrom ungeklarter Genese (ICD9:297.2)
Empfehlung:
Die heutige ausführliche Untersuchung bestätigt die am
Vortag geaußerte Verdachtsdiagnose einer paranoiden Psychose, genauer: einer
paraphrenen Psychose. Aufgrund dieser Erkrankung ist der Patient aus
psychiatrischer Sicht dzt: weder flug noch hafttauglich. Es wird dringend empfohlen, den Pat. İm Psychiatrischen
Krankenhaus Baumgartner Höhe zur Aufnahme zu bringen, wo einer apparative und laborchemische
Weiteruntersuchung, sowie eine medikamentöse Behandlung durchzuführen sein
werden.
In der Hoffnung, diendlich gewesen zu sein verbleibe ich
Mit vorzüglicher kollegialer
Hochachtung
Ass.
Prof. Dr. A. Friedmann,
OA der
Klinik
1.Im Kreise des Islam. Die Welt des
Ideellen! Der weg des Derwischordens. Der Islamische Mystik und der Mensch.13
Verwaltungsgerichshof
ZI.AW 2000/20/0470 8 Der
Verwaltungsgerichtshof hat über den Antrag des Hacı Bayazıt, geboren
am. 20. März 1957, derzeit Polizeigefangenhaus, Hernalser Gürtel, 1080
Wien,vertreten durch Dr. Wolfgang Blaschitz, Rechtsanwalz in 1010 Wien, An der
Hüben 1/12, der gegen den Bescheid des unabhängigen Bundesasylsenates vom 11.April
2000.ZI.215.690/0 x/31/00,betreffend
Asylgewährung, erhoben und zur hg.ZI.2000/20/0233 protokollierten Beschwerde
die aufschiebende Wirkung zuzuerkennen, den
Beschluss
gefasst:
Gemäß § 30 Abs. 2 VwGG wird dem Antrag mit der Wirkung S t a t t g e g e b e n , dass der antragstellenden Partei die
rechtsstellung zukommz, die sie als Asylwerber vor Erlasşung des
angefochtenen Bescheides hatte,wobei damit im Besonderen jede Zurück oder Abschiebung der antragstellenden
Partei aus Österreich für die Dauer des verwaltungsgerichtlichen Verfahrens
unzulässigist. Wien, am 8. Jänner 2001
Dr.Hinterwirth
Für die Richtigkeit
der Ausfertigung:
1.Im Kreise des Islam. Die Welt des
Ideellen! Der weg des Derwischordens. Der Islamische Mystik und der Mensch.15
1170 WIEN Aktenzahl: 3 St. 37949/00
AN DIE
Aktenzahl: 3 St.
2110/01
Ich stelle den Antrag, dass das hohe Gericht
die Meldung der Tageszeitung Akit vom 15. März 2001 betreffend den Mord der
Personen, die Anhänger des satanistischen Gedankenguts sind, in Hinblick auf
den Charakter, die Grausamkeit und die Gefährlich keit der Personen, die ich angezeigt habe,
zu berücksichtigen.
Am 15.März 2001 wurden Zunnur Gülsah
DINCER, Ömer CELIK und Engin ARSLAN, deren Verfahren vor dem 2. Strafgericht
für Kapitalverbrechen in Istanbul geführt wurde, wegen der Verbrechen des „Mordes“ und des „Diebstahls“ zu
schweren Gefängnis strafen in der Dauer
von je 25 Jahren, 6 Monaten und 20 Tagen verurteilt.
Melek SAHIN ist im Jahre 1988 aus der Türkei hierhergekommen. Sie hat unsere Wohnung in Wien 7 gefunden, hat meine Frau gesehen und hat ihr in der Verkleidung einer Altwarenhändlerin einige Dinge verkauft. Da mein Sohn dort anwesend war, konnte sie ihr nicht näher kommen.
Vor der Tabak Trafik in der Burggasse 103 hat sie sich unter dem Vorwand, mich irgendwelche Dinge zu fragen, auch mir genähert. Sie hatte damals ein kleines Mädchen bei sich und ihre Richtung war leicht abgewandt.
Später ist sie vor meinem Textilgeschäft in 1160 Wien, Yppenplatz 5/3 aufgetaucht. Da die Melek mit dem Heiraten zu spät dran war, hat sie Osman SAHIN gewählt. Da ich und Osman in dem gleichen Verein waren, bin ich ihr später in der Wohnung des Hüseyin ASLAN in Wien 20 als Frau des Osman begegnet. Um in mir die Erinnerung an diese Ereignisse zu wecken, haben sie zuvor die Bewohner des Haushalts des Hüseyin ASLAN ausgewählt und die Fotos durch sie in das Wasser geworfen. Melek hat nach ihrer ersten Geburt ihre Begierden aufgegeben.
Doch später hat sie jede nur erdenkliche teuflische
Methode angewandt, um ihre Wünsche zu erfüllen. Melek SAHIN hat nichts mit den
wahren Moslems in der Türkei zu tun. Wenn sie mit ihnen etwas zu tun hätte,
wäre sie gekommen, bevor sie zum ersten Mal heiratete und hätte nicht mit dem
Teufel Verbindung aufgenommen. Dass sie das getan haben, habe ich schon in
meinen früheren Anzeigen detailliert angegeben. „Osman“ Mehmet Cemil SAHIN
sagte: „ährend Yusuf YALCIN drinnen ist, werden wir ihm mitteilen, daß dieser
Kollege die ’Gotteserkennt’nis’ besitzt.“ Und als die zuständigen Beamten
sagten: „Wie wollt Ihr es denn mitteilen?“ antwortete Osman: „Wir haben einen
mohammedanischen Teufel in der Hand. Durch ihn werden wir es sagen.“
Danach akzeptierte der Osman freiwillig für die Materie das Teufeltum
und kam, um mich zu besuchen.
Er hat Allah und unseren Propheten beschimpft indem er sagte:
„Du sollst aus diesem Geschlecht kommen.“
Die Qualen, die er mir zugefügt hat, um mir sein Teufeltum zu beweisen, sind in meinen Anzeigen klar angeführt. Zafer CANKAYA hat mir gegenüber im Januar 2001 zugegeben, dass er für Geld Mitglied der Organisation des Cemil SAHIN geworden ist. Als Zafer mich im März 1998 besuchen gekommen ist, war der Teufel bei ihm. Die damaligen Vorfälle habe ich teil weise in den vorhergehenden Anzeigen angeführt. Der Zafer hat dort meinem Sohn Bugra den Gruß der M.H.P. (Partei der nationa listischen Bewegung) nachmachen lassen. Danach sollen sie nochmals zu Besuch gekommen und dann wieder gegangen sein, ohne mit mir zu reden.
Dabei haben sie auch die Fotos der Kinder zurückgelassen. Auf dem Foto ist zu erkennen, dass sie den Bugra durch den Teufel getroffen und seine Nervenzellen zerstört haben. Die Hand von Bugra wird von Aslihan gehalten. Damit möchten sie sagen: „Wegen Deinem Ursprung (’Asli’ ist die Abwandlung des Wortes Ursprung) haben wir Deinen Sohn getroffen und geben dem Teufel Zufriedenheit.“ Ich lege das Foto des Bugra, das seinen damaligen Zustand zeigt, sowie ein späteres Foto, das im Jahre 2001 gemacht wurde, dem Gericht vor. Den Bugra soll die Tochter des Zafer zum Arzt gebracht und sich um seine Behandlung gekümmert haben.
Das hat mir Zafer im Januar 2001 gesagt. Nur Menschen unter der Kontrolle des Teufels können solche Ver brecher sein. Zu der Zeit, als Zafer mit mir zusammengearbeitet hat, hat er auch mich treffen lassen. Und es kam der Moment, an dem ich mich so krank wie der Bruder des Zafer gefühlt habe, der verstorben ist. Als Zafer mit seinen Freunden Rosen verkauft hat, hat er einen Streit heraufbeschworen und hat versucht mich mit hineinzuziehen. In diesen Tagen hatte ich einmal am Abend einen süßen Obstsaft getrunken. Am nächsten Tag war es Mittag und ich schlief gerade. Der Teufel ist gekommen und hat auf mir einen üblen Gestank zurückgelassen. Und da die Wirkung des am Abend getrunkenen süßen Obstsaftes noch in meinem Hals war, ist ein ganz schlimmer Schmerz aufgetreten.
Der Schaden im Hals, den diese Leute durch ihre
jahrelangen, in Feindschaft durchgeführten Bemühungen hervorgerufen haben, ist
auf dem Röntgen fest stellbar. Als ich
unter der Wirkung des Schmerzes aufgewacht bin, hat einige Minuten später der
Zafer angerufen. Er sagte: „Wenn ich als Zeuge aussagen würde, würde ich dann
ins Paradies kommen ?“ Denn wenn wir damit einverstanden wären, dass der Zafer
aussagt, würden die Dinge, die dem Bugra angetan wurden und das Teufeltum des
Zafer geheim bleiben. Die würden dann sagen, dass sie dem ganzen „abgeschworen“
hätten und nichts teuflisches mehr tun würden und sich so verbergen. Bitte, ich
stelle den Antrag, dass diese Menschen die Strafe für die Schäden, die Qualen
und den Druck erhalten, die sie den Menschen zugefügt haben. Die Strafe, die
diese Menschen erhalten werden, wird auf andere Menschen abschreckend wirken
und sie von derartigen Aktivitäten abhalten.
Hochachtungsvoll
Haci BAYAZIT
1.Im Kreise des Islam. Die Welt des
Ideellen! Der weg des Derwischordens. Der Islamische Mystik und der Mensch.16
Geschätzte Akit – Gemeinde. Der Gruß, die
Fruchtbarkeit, die Gnade Allahs möge über Euch sein. Das heilige Gebet unseres
geliebten Propheten möge über Euch
sein, der geistige Schutz, die Gunst und die Zuneigung der nächsten Angehörigen
des Propheten Mohammed, seiner Schüler und Gefährten mögen über Euch sein.
Geliebte Mohammedaner, das Ziel des Daseins ist durch das Erwachen aus der
Sorglosigkeit, durch das Verspüren der Existenz erreichbar. Der Beginn dieses
Weges geschieht durch Nichtgenuß von Unrechtmäßigem und von Zweifelhaftem sowie
durch Zunei gung und Freundschaft
gegenüber jenen, die von Allah geliebt werden. Zwischen der Zuneigung und
Freundschaft gegenüber jenen, die von Allah geliebt werden und dem Verweilen
des Menschen in der Gefühlswelt existiert ein Ozean. Diesen Weg zurückzulegen
ist nur mit Hilfe Allahs, durch das Erwachen des Ichs aus der Sorglosigkeit und
das Zur Vernunft Kommen und die Erlangung der Vollkommenheit
und dadurch möglich, dass der Wille abhängig vom Herz ist, dass durch die
Fackel des Glaubens Erleuchtung erfahren hat. Die Institutionen der Welt in
diesem Sinne hingegen sind jene gesellschaftlichen Einrichtungen der
Derwischorden und des Sufismus. Der Derwischorden bedeutet die gute Erziehung
des Glaubens und der Moral, die innere Ruhe und Beständigkeit des
gesellschaftlichen Lebens. Die strenge Frömmigkeit kann nur auf diesen Wegen
erreicht werden. Die strenge Frömmigkeit ist die ideelle Garantie für die
Ordnung des einträchtigen Zusammenlebens, des Throns (der Führung). Der Thron
(Die Führung), die den Schutz der strengen Frömmigkeit entbehrt, übt aus
politischer und wirtschaftlicher Furcht Unter
drückung aus. Die unmittelbaren und indirekten Auswirkungen der
Unterdrückung hingegen bezahlen alle Menschen.
Der
Derwischorden ist das Herz dieser Lebensordnung. Derwisch orden, das wiederholte Rezitieren religiöser
Formeln, in denen die Namen Gottes begegnen, Haus Allahs bedeuten das Herz und
den Körper vor allem Schädlichem und Zweifelhaftem zu schützen. Es hat in der
Höhle von Sevres mit dem Gebot und dem Drängen unseres geheiligten Propheten
auf unseren geheiligten Herrn Ebu Bekir begonnen. Wenn das Herz mit dem
wiederholen rezitieren religiöser Formeln, in denen die Namen Gottes begegnen,
beschäftigt ist, ist Allah sowohl seelisch als auch körperlich bei dem
Menschen. Daraus ergibt sich der äußerliche und ideelle Grund für den Schutz
des Menschen. Bis zu diesem Punkt liegt kein Grund vor, die an die offene oder
verdeckte Vielgötterei erinnert. Der geheiligte Koran ist in den Augen unseres
großen Herrn Propheten zur ganzen Menschheit gekommen. „Mein Freund, sie quälen
Dich, Du setzte Deine Gottesverehrung fort, bis es Dir nahe kommt.“ Dies ist
das Wissen um die göttliche Vorsehung. Von der Unterdrückung und den Qualen
hier wissen die Kommentatoren nichts. Das geht nur durch erleben, durch fühlen,
durch Verhalten, durch Überqueren des obigen Ozeans. Dort beginnen Qualen und
Unterdrückung und zerstören den festen Glauben und den unsichtbaren Glauben.
Tritt in den Belangen, die wir bis hierher aufgezählt haben, eine Schwäche auf,
dann schwächt uns der Teufel und bringt den Menschen vom rechten Weg ab.
Das
ist auch das, was diese Menschen bei mir versucht haben. Sie haben versucht,
mich von dem rechten Weg abzubringen. Das was sie mir, meinen Kindern, meiner
Frau und meinen Angehörigen angetan haben, ist die Behinderung der Ausübung der
Religions freiheit, körperliche
Zerstörung, das zufügen von Qualen, Druck, Drohungen, Betrug, Missbrauch von
Anvertrautem und Erstellung von gefälschten Urkunden. Ich habe den Schaden und
die Zerstörungen, die sie bei meiner Person, meiner Familie und bei der
Öffentlichkeit angerichtet haben, in meinen Anzeigen, die ich bei den
Justizbehörden eingebracht habe, für ihre Bestrafung vollständig erläutert.
Durch
die Barmherzigkeit Allahs, kann sich der Teufel nicht nähern, verliert seine
Hoffnung. Das Herz erlangt durch die Lichter der Gotteserkenntnis Erleuchtung
und beruhigt sich. Die Wirklich keit
ist die, dass das Ich und der Wille von dem überzeugten Herzen und der Seele
abhängen.
Haci
BAYAZIT
1.Im Kreise des Islam. Die Welt des
Ideellen! Der weg des Derwischordens. Der Islamische Mystik und der Mensch.17
1.İslam dairesi içerisinde! Maneviyat, tasavvuf, tarikat ve İnsan.5
ALLGEMEINES KraNKENHAUS
Universitatsklinik für Psychiatrie Vorstand:
Univ,- Prof.Dr. Heinz Katschnig
Wahringer Gürtel 18-20
An das
Polizeigefangenhaus Roßauer Lande
z. H. OSR Dr. W. Weber, Polizeiamtsarzt
Roßauer Lande 9
Betrifft: BAYAZIT Haci 14.12.2000
Geb. Am 20.03.1957 in Kirsehir/Türkei dzt.
Rosauer Lande 9, Polizeigefangenhaus
KLINISCHER BEFUNDBERICHT
Es handelt sich um einen 43 jahrien syrischs- tammigen türkischen Staatsbürger, der in Schubhaft ist und kurz vor seinem Abschub in die Türkei steht. Er wurde durch den Polizeimtsartz zur Untersuchung an unsere Ambulanz zugewiesen, wo er am 13.12.2000 erstmals gesehen wurde. Dabei wurde der hochgraidige Verdacht auf Vorliegen einer paranoiden Psychose geaussert und Zweifel an seiner Flugtaug- lichkeit angemeldet. Zugleich wurde die Vorführung des Patienten an der Spezialambulanz für Trans- kulturelle Psychiatrie an der Univ. Klinik für Psychiatrie empfohlen. Nach Untersuchung des Pat. Erlauben wir uns nunmehr wie folg zu berichten.
Biographisches & Soziales:
Der Pat. İst ethnisch Syrer, jedoch in dritter Generation türkischer Staatsbürger. Er ist strengglau- biger Moslem und entsammt einer 33 köpfigen Großfamilie. Der Vater ist 1974 verstorben, die Mutter und alle Geschwister leben in der Türkei. Der Erziehungsstil in der Familie war streng religiös, traditionalistisch und patriarchalisch. Der Pat. Selbst ist traditionstreu, aber liberaler gesonnen und tolerant.
Er hat 5 Pflichtschulklassen absolviert, dann 2 jahre Koran-schule, dann eine Ausbildung als Automechani- ker und schließlich wurde er zum Backer angelernt (Letztlich hatte er in Wien einen Backereibetrieb).
Der Pat. Kam 1982 als Arbeitsmigrant nach Österreich erlangte Aufenthalts- und Arbeitsbewilli- gung. 1986 heiratete er eine um 13 a jüngere Türkin und hat ihr mittlerwile 5 Kinder zwischen 6 und 14 jahren, allesamt Schulen in Wien besuchend. Ursprünglich Hausfrau, musste die Gattin des Pat. Eine Arbeit als Küchenhilfe annehmen, als (s.u) der Pat. Nicht mehr für die Familie sorgen konnte.
Der Pat. Müßte eine 52-monatige Haft verbüßen, weil er des Drogenhandels für schuldig befunden wurde (der Pat. Bestreitet nach wie vor, etwas mit Drogen zu tun gehabt zu haben und gibt an, es seinen ihm welche von Drogenhandlern ohne sein Wissen unterschoben worden).
Er wurde am 26.3.1999 entlassen und abgeschoben, auf seinen Wunsch jedoch nicht in die Türkei, sondern in den İran (er gab an, sich vor einer rechtsfaschhistischen Organision in der Türkei zu fürchten). Es gelang ihm, nach Österreich, wo seine Familie verblieb, zurückzugelangen, wurde erneut abgeschoben und ist neuerlich nach Österreich zurückgekehrt.
Die eheliche Situation, die innerfamiliaren Bindungen und aussere soziale Integration sind gut und problemloss. Der Pat. Spricht gebrochen, aber ausreichend verstandlich Deutsch.
Krankheitsanamnese:
Der Pat. Gibt an, körperlich immer gesund gewesen zu sein. Seit 1997 Leidet er unter massiver Refluxösop- hagitist und wurde auf Pantoloch 40 mg 1-0-0 eingestellt. Er selbst interpretiert diese Krankheit als Produkt einer gegen ihm durchgeführten Verfogungs- aktion (s.u)
Psychiatrische Vorgeschichte:
Der Pat. Hat - soweit eruierbar - im Herbst 1999 eine Nervenfachartztin (Dr. Brenner in 1190 Wien) aufgesucht; er gibt an, keine Medikation verordnet erhalten zu haben. Offenbar seit mindestens 6-7 Jahren besteht eine chronifizierte Wahnerkrankung folgenden Inhalts:
Er selbst, aber auch seine Familie würden seit Jahren durch eine geheime Organisation, die mit dem Teufel (eine Damon, eine Dschinn) im Bunde stehe, verfolgt und bedrocht. Der Anführer dieser Organisation habe durc magische Krafte etwa dem jüngsten Sohn des Pat. Die Kraft aus der rechten Hand genomen. Der Pat. Habe selbst den Hauch des Dschinns gespürt und konnte dessen Prasenz innerlich wahrnehmen. Auch seine Tochter werde von der Frau des Anführers, die ebenfalls mit den Dschinns im Bunde stehe, im Gesichtsbereich imer wieder mit heißem Wasser behandelt, sodaß sich ihre Haut verandert habe. Der Pat. Meint, daß es sich bei dieser geheimen Organisation, die mit Damonen im Bunde stehe, um eine weltweite Verschwörung handle, die mit den „Grauen Wölfen“ – einer faschistichen Parteibewegung in der Türkei – verbunden ist. Er habe bereits mehrmals versucht, diese durch Anzeigen bei der Polizei aufzuzeigen.
Psychopathologischer Status:
Der Pat. İst bewußtseinsklar, sowie voll und allseit orientiert. Intelligenz und Mnestik sind unauffallig, es treten aber Erinnerungsfalschungen auf, die das obenbeschriebene Wahngebilde untermauern. Der Gedankenductus ist über weite Strecken unauffallig, jedoch paralogisch in seinem Ablauf.
Es werden sowohl illusionare Verkennungen, wie auch Halluzinationen in der Leibesfühlsphare deutlich (Coenasthesien), die im Sinne des Wahns interpretiert werden. Weiters werden Anmutungserlebnisse erheb- bar. Es besteht ein Wahngebilde, welches fixiert und unkorrigierbar ist, paralogisch aufgebaut, als Struk- turelemente sowohl normale, wie auch abnorme Wahrnehmungen verwendend, voll systematisiert nach jahrelanger Wahnarbeit, thematisch mit den Tehemen „Verfolgung“, „Beeintrachtigung“ und „Körperfuk- tionen“ verbunden. Die Wahninhalte sind mit dem soziokulturellen Hintergrund des Pat. Kompatibel.
Die Stimmungslage ist euthym, der Affekt etwas starr und parathym, die Affizierbarkeit eingeschrankt. Der Patiend berichted über Angstzustande, die vermutlich durch die als solche nicht erkannten Wahnideen bedingt sind. Schlafstörungen und sonstige Biorhyth- musstörungen werden negiert. Derzeit sind Suizid- ideen nicht feststellbar. Im Verhalten ist der Pat. Ruhig und angepaßt. Es bestehen zwar Krankheitsgefühle, jedoch keine Krankheitseinsicht.
Diagnose/n:
Paraphrenes Syndrom ungeklarter Genese (ICD-9: 297.2)
Empfehlung:
Die heutige ausführliche Untersuchung bestatigt die am Vortag geaußerte Verdachtsdiagnose einer paranoiden Psychose, genauer: einer paraphrenen Psychose. Aufgrund dieser Erkrankung ist der Patient aus psychiatrischer Sicht dzt: weder flug-, noch hafttauglich. Es wird dringend empfohlen, den Pat. İm Psychiatrischen Krankenhaus Baumgartner Höhe zur Aufnahme zu bringen, wo einer apparative und laborchemische Weiteruntersuchung, sowie eine medikamentöse Behandlung durchzuführen sein werden.
In der Hoffnung, diendlich gewesen zu sein verbleibe ich Mit vorzüglicher kollegialer Hochachtung
Ass. Prof. Dr. A. Friedmann, OA der Klinik
1.Im Kreise des Islam. Die Welt des Ideellen! Der weg des Derwischordens. Der Islamische Mystik und der Mensch.6
Verwaltungsgerichshof
ZI. AW 2000/20/0470-8
Der Verwaltungsgerichtshof hat über den Antrag des Hacı Bayazıt, geboren am. 20 Marz 1957, derzeit Polizeigefangenhaus, Hernalser Gürtel, 1080 Wien, Florianigasse 8, vertreten durch Dr. Wolfgang Blaschitz, Rechtsanwalz in 1010 Wien, An der Hüben 1/12, der gegen den Bescheid des unabhangigen Bundesasyl- senates vom 11. April 2000, ZI. 215. 690/0-x/31/ 00, betreffend Asylgewahrung, erhoben und zur hg. ZI. 2000/20/ 0233 protokollierten Beschwerde die aufschiebende Wirkung zuzuerken- nen, den Beschluss
gefasst:
Gemaß § 30 Abs. 2 VwGG wird dem Antrag mit der Wirkung S t a t t g e g e b e n, dass der antragstellenden Partei die rechtsstellung zukommz, die sie als Asylwerber vor Erlasşung des angefoch- tenen Bescheides hatte, wobei damit im Besonderen jede Zurück - oder Abschiebung der antragstellenden Partei aus Österreich für die Dauer des verwaltungs- gerichtlichen Verfahrens unzulassig ist.
Wien, 08.012001
Dr.Hinterwirth, Für die Richtigkeit der Ausfertigung:
1.Im Kreise des Islam. Die Welt des Ideellen! Der weg des Derwischordens. Der Islamische Mystik und der Mensch.7
Sozialmedizinisches Zentrum Baumgartner höhe Otto Wagner spital mit Pflegezentrum Psychiatrisches Zentrum 3. abteilung: Vorstand: Prim. Dr. Heinz Pfolz
1145 Wien, Baumgartner höhe
Herrn Wien, 2 Mai 2001
BAYAZIT Haci
Marien Gasse 8/1/6, 1170 Wien
Arztlicher Befundbericht
Herr BAYAZIT Haci, geboren am 20.3.1957 war vom 14.12.2000 bis zum 22.12.2000 an der III. Psychiatrischen Abteilung in stationarer Behandlung. Der damalige Grund war im Sinne einer akuten Intervention und Stabilisierung im Hinblick auf die Tendenz aktuelle Geschehnisse paraphren zu verarbeiten. Die zweifellos belastende persönliche Situation hatte Herr BAYAZIT zu einer teils kulturell verstandlichen, teils über dieses Maß hinaus- gehenden Weise zu verarbeiten versucht die in sich schlüssig war, jedoch nach außen hinaus als auffallend und den üblichen Verarbeitungsmodi nicht entsprechend aussah. Es kam zu keiner psychotischen Exacerbation, der Pat bedurfte keinerlei antipsychotischer medikamentöser Therapie. Nach Abschluss der stationaren Behandlung haben wir Herrn BAYAZIT weiter ambulant betreut. In 2 wöchigen Abstanden kam er zur ambulanter Kontrolle, zuletzt war er am 30. 4. 2001 hier zur Begutachtung. In der mehrmonatigen Beobachtung keine Hinweise auf akutes psychotisches Geschehen, keinerlei Auffallig- keiten. Derzeit wird keine Medikaation verab- reicht. Der Pat. Erscheint pünktlich zu seinen Terminen, ist von guter Compliance und Zusammenarbeit. Derzeit kann keine dynamische Entwicklung beobachtet werden. Vidi: Mit kollegialen Grüssen. Prim. Dr.H. Pfolz, Dr. Sojka
Sozialmedizinisches Zentrum Baumgartner höhe Otto Wagner
spital mit Pflegezentrum Psychiatrisches Zentrum
3. abteilung: Vorstand: Prim. Dr. Heinz PFOLZ
1145 Wien; Baumgartner höhe
1.Im Kreise des Islam. Die Welt des
Ideellen! Der weg des Derwischordens. Der Islamische Mystik und der Mensch.35
Dr Harald Imb
Wien,21.06.2002
Facharzt f Neurologie u Psyciatrie
1190 Wien
Rudolfingergasse 14/2
Betr: Hacı
BAYAZIT
Geb: 20.3.1957
NERVENFACHÄRZTLICHES GUTACHTEN
Anammnese:
Her Bayazıt lebt seit 20 Jahren in Österrich, besitzt führerschein seit
1976. Er habe immer Wieder Probleme mit den Nachbarn gehabt, dzt eher keine,
lediglich ein Problem mit einem Nachbarn wegen dessen Hund.
Herr Bayazıt war zwischen 1994 und 1999 wegen einer unklaren Drogensache
in Haft gewesen, er selber habe nie Drogen genommen, alkohol wird negiert, er
nehme keine Medikamente.
Status:
Somatisch: AEZ mäßig adipÖs; hepar 2 Quf unter Ribo;
Neurol: HN , OE u UE stgl; MER stgl;
Psychisch: gut orientiert; konzentration u Merkfähigkeit im Normbereicht;
Antrieb und Stimmung normal, nicht abnorm erregbar; Gedankenabläufe formal
unauffällig; keine Halluzinationen oder Wahnideen;
Befunde:
Labor: BB, BSG, Diff, Thrombo, NBZ, HBAIC, Niere, Bilirubin, Cholesterin,
Trigiceride, K, TSH u CRP ; GPT 53, Gamma GT 19: CDT 19. 3; Harn auf Drogen
(Opiate, Benzodiazepin, canabis, Cocain u Methadon) negativ;
Diagnose:
Vd auf Fettleber;
Gutachterliche stellungnahme:
Es liegen bei Harrn BAYAZIT keine Hinweise auf paranoide Probleme, Depressionen
oder Schizophrene Symptome vor. Eine Threeeapie ist dzt nicht nötig ! Die
Belasşung der Fahrerlaubnis Gruppe 1 kann nervenfachärztlicherseits
befürwortet werden!
Mit freundlichen Grüßen!
Dr Harald Imb Facharzt f Neurologie u Psychiatria
1190 WIEN
1.Im Kreise des Islam. Die Welt des
Ideellen! Der weg des Derwischordens. Der Islamische Mystik und der Mensch.36
Haci BAYAZIT
geboren am 20.03.1957
Wien, am 25.02.2000
An die Aktenzahl:
0001.427.80W
Republik Österreich
Bundesasylamt
Außenstelle Wien
Landstraßer Hauptstraße
171
A
1030 WIEN
Betrifft: Beschwerde gegen den Beschluß
§ 6 Z. 2 Asylgesetz 1997 B6B1.1.1997/76 (Asy 1G) idgf.
Als
B e g r ü n d u n g führe ich
folgendes an:
In Übereinstimmung zum Paragraphen 26
des seit 1997 in Kraft befindlichen Asylgesetzes stützt sich mein Asylantrag
auf berechtigte Gründe:
BEDINGUNGEN ZUR GEWÄHRUNG DES
ASYLRECHTS
Damit Ihnen in Österreich ein Asylrecht gewährt werden kann, muß dem Umstand Glauben geschenkt werden, daß Sie von Ihrer Rasse, Ihrer Religion, Ihrer Nationalität her einer bestimmten sozialen Gruppe angehören oder eine bestimmte politische Auffassung vertre ten und berechtigte Befürchtungen haben, aus diesem Grund verfolgt zu werden und sich deshalb im Ausland aufhalten und sich nicht in die Obhut Ihres Landes begeben möchten und es darf kein Umstand vorliegen, der die Asylanteneigenschaft beendet oder ausschließt.
Mein Asylantrag vom 02.02.2000 beinhaltet die oben angeführten
Asylgründe. Die organisierte Gruppe des Osman Cemil SAHIN. Nicht eine Person. Das ist eine international
organisierte Gruppe, die sich durch die Trauer, die Not, das Blut und die
Tränen der Menschen ernährt und teuflische Aktivitäten setzt. Die mit
Mafiamethoden arbeitet.
Dafür hatte ich zwei
Zeugen aufgeschrieben. Yusuf YALCIN, Tel.: 0664
2809962 und Zafer CANKAYA, der zugegeben hat, für
Geld Mitglied dieser Gruppe geworden zu sein. Tel.: 0664 520 58 12.
Würden diese Zeugen einvernommen und
mit mir verglichen werden, so würde der gesamte gesellschaftliche Aufbau, der
zer störerische Aufbau des Osman und seiner Gruppe ans Tageslicht kommen. Es muß die Zerstörung der Familie der älteren Tochter des Nedim GÜLTEKIN, Tel.: 7893605, wie und mit welcher Metho de die
türkische Frau, die im 3. Bezirk ihre Kinder ermordet hat, in eine Depression
getrieben wurde, und auf welche Weise die Schwäche und Taubheit im rechten Arm meines
kleinen Sohnes Bugra entstanden ist, erforscht
werden. Danach müssen die erforderlichen gesetzlichen Schritte gesetzt werden,
um die Aktivi täten
der Gruppe, deren Anführer Osman, seine Frau und sein
Bruder sind, zu beenden.
Osman Cemil SAHIN,
seine Frau, sein Bruder und seine Orga nisation werden zum Teufel, indem sie
allem, worauf die gläubi
gen Menschen wert legen, Schaden zufügen und alles zerstören,
allen heiligen Wesen und Werken und Gegenständen, die die Menschen beschützen,
Qualen zufügen, mit dem Teufel Kontakt herstellen, mit Worten und Taten, aus
denen ihr Glauben an den Teufel und ihre Verbundenheit mit ihm hervorgehen, dem
Teufel durch die oben angeführten Ereignisse ihre Treue beweisen und nehmen in
der Bevölkerung die Stelle des Teufels ein und machen den Teufel in allen
weltlichen Begierden der Organisation zu ihrem Werkzeug. Einer ihrer
Mitglieder, der Reisebürobetreiber Özcan EKIZ gab im
Jahre 1996 zu, daß er wegen seines Ehrgeiz es, denen
im Rahmen seiner gewerblichen Tätigkeit Tickets zu verkaufen, als ihr Mitglied
Teufeleien betrieben hat. Wenn die sich um das Wasser versammeln höre ich, was
sie alles reden. Und auch die, die sich auf meiner Ebene befinden, hören das.
Die Aktivitäten von diesen Leuten im Rahmen ihrer Organisation innerhalb
der Bevölkerung sind folgende: Sie blicken in in einem Gefäß befindliches Wasser, anschließend legen sie die Fotos die sie haben in das Wasser,
annähernd 20 25 Minuten danach sehen
sie die Person, die sich auf dem Foto im Wasser befindet, sehen wo sie ist und
was sie gerade tut, und sie schicken den Teufel dorthin oder schicken ihn
zusammen mit Migliedern ihrer Organi sation, die ihnen verbunden sind hin
und nehmen mit Hilfe des Teufels Einfluß auf die
Person, die sie im Wasser sehen und „sie können eine Geisteskrankheit durch den
Teufel auf einen anderen Menschen übertragen“. Diese Information müßte dazu ausreichen, alle Sicherheitsbehörden in Alarm zu
versetzen. Der Teufel dringt durch Zigarettenrauch oder durch alles, was man
essen, trinken oder sehen, hören kann sofort in das Blut oder die Nervenzellen
ein und übt Einfluß aus.
Die haben mir am 19.07.1995 bis in der Früh Angst eingejagt. Sie haben
mich nicht schlafen lassen. Sie haben mittels des Teufels zahllose Attentate
gegen mich organisiert, in den darauffolgenden Tagen
hat mich der Osman dauernd beschimpft und mich
gequält. Vor allem zu den Essenszeiten hat er mich am essen und trinken
gehindert und so versucht, mich zu entkräften.
Auf dem WC und bei der rituellen Waschung war ich den häßli chen Taten
der Freunde des Osman ausgesetzt, die ich spürte und
deren Stimmen ich hörte.
Als die Schwiegermutter der älteren Tochter einer der Mitglieder von Osman in einem weißen Gefäß im Wasser das Foto der Frau des
Osman mit völlig nacktem Oberkörper tanzen ließ, beschimpf te sie
mich aufs schwerste, als sie merkte, daß ich sie und
das Foto bemerkt hatte und ihre Finger gesehen hatte.
In diesen Tagen wurde ich, immer wenn ich aufs WC gegangen bin, durch
aufreizendes erotisches Gerede der Frau des Hüseyin
ASLAN über die Frau des Osman gestört.
Im Juli 1996 haben mich der Osman und sein
Bruder im Gefängnis des Landesgerichts Wien auf dem WC erschreckt. Seine Frau
hat mich 2 Monate lang an der Verrichtung der Andacht gehindert, indem sie
immer dann, wenn ich die rituelle Waschung vornehmen wollte, schreckliche
Geräusche machte. Und das alles in dem Land der Demokratie, der Wiege. Es ist
nicht zu glauben. Alle würden diese Dinge bezeugen.
Im September 1996 hat mir der Bruder des Osman
im Gefängnis des Landesgerichts Wien einen schrecklichen Alptraum gezeigt. Als
ich in der Verwirrung über den Traum aufwachte, schlug er mir auf die Niere. An
diesem Abend hielt seine Frau meinen linken Arm fest und bewirkte dadurch, daß er sofort taub wurde und mir tagelang schmerzte (Kommt
durch den Zigarettenrauch).
Im Oktober 1996 stieg Osman in Eisenstadt
kräftig auf meine Brust und versuchte bei mir in diesen Tagen durch sehr
schreckliche Träume eine Krise hervorzurufen.
Bis zum Mai 1997 hat die Frau des Osman meine Zimmerkollegen laufend gegen mich aufgehetzt.
In diesen Tagen zog sich die Frau des Osman, während ich mein Mittagsgebet versah,
splitternackt aus und legte sich vor mich hin. Dabei hielt sie ein Bild meiner
Frau Ayse vor ihr Gesicht. Sie befand sich in einer
weißen Badewanne und vor ihr befanden sich frisch rasiert 3 schwarze Punkte. 2
Punkte waren nebeneinander, ein Punkt befand sich etwas höher.
Im August oder im September des Jahres 1997 an einem Abend, der Ort an
dem ich lag, befand sich in der Nähe des WC's, ist
aus der Richtung der WC's auf dem Luftweg etwas
gekommen. Ich habe es in meinem Magen gespürt und es hat tagelang weh getan.
In den darauffolgenden Tagen war die Laune
meines Zimmerkolle
gen nicht gut. Über ihn wurde ich laufend vom Osman
belästigt.
Als ich aus dem Gefängnis gekommen bin, es war einige Tage vor den
Wahlen, wurde ich in Kirsehir von einem Polizisten,
der Sympathisant der Partei des Osman war, verbal
bedroht. Er sagte: „Wenn es erforderlich ist, werden wir die Mohammedaner mit
der Waffe auslöschen.“ Mein älterer Bruder und meine Schwägerin können dies
bezeugen. Tel.: 038621221894. Dieser Polizist hat gehört, daß
ich in die Türkei gekommen bin. Er ist sofort gekommen und hat mich bedroht.
Dann wurde ich, es war nach den Wahlen, in Kirsehir, Sidiklilar Dermesi, von den
Anhängern der Partei des Osman verbal attackiert.
Ismail BAYAZIT kann dies bezeugen. Tel.: 03862121950.
Im Juni 1999 wurde ich im Ortsbezirk Akdere im Unternehmen Sariogullari immer wieder durch die verbalen Attacken der Partei anhänger von denen belästigt. Obwohl dieses Unternehmen meinen Verwandten gehört, sind sie bis dorthin gekommen und haben mich belästigt. Servet SARI kann dies bezeugen. Tel.: 03123678969.
Ich wurde in Kirsehir von deren
Parteianhängern wiederholte Male verfolgt und war im Oktober 1999 in der
Wohnung den verbalen Attacken der Sympathisanten seiner Partei ausgesetzt. Hikmet DEMIREL kann dies bezeugen. Tel.: 03862122965.
Auch hier hat der Osman diese Woche 3 Mal
angegriffen, indem er durch das Bild an der Wand gekommen ist und Teufel
geschickt hat. Gestern am Abend hat genauso seine Frau angegriffen, indem sie
über die Lebensmittel beim Fenster gekommen ist.
Wegen allen diesen
Vorfällen erneuere ich meinen Asylantrag gemäß dem im Jahre 1997 in Kraft
getretenen Asylgesetz.
Die Angriffe dieser Menschen, die an
den Teufel glauben, sich organisiert und innerhalb einer politischen Partei
verborgen haben und so aktiv sind, ihre Angriffe gegen mich und gegen gläubige
und moralische Menschen sind nicht persönlich, sondern gesellschaftlich. Denn
die Aufgabe von denen ist es zum Einsturz zu bringen, zu zerstören,
kaputtzumachen, die Aufgabe von gläubigen und morali schen Menschen hingegen ist es, zu
reparieren, herzustellen und zum erblühen zu bringen. Deshalb haben diese
Menschen moralische und schöne Menschen zu ihren Zielen auserkoren.
Durch die Presse wurde verlautbart, daß die Ziele der vergangenes Jahr in Istanbul gefassten
und genauso organisierten Teufelsanbeter
Organisation die Moscheen und die Geistlichen waren.
Haci BAYAZIT
1.Im Kreise des Islam. Die Welt des
Ideellen! Der weg des Derwischordens. Der Islamische Mystik und der Mensch.38
R E P U B L I K Ö S T
E R R E I C H
V E R W A L T U N G S E R I C T S H O F
EiNGELANGT 12. März
2002
Kzl.Dr.Blaschitz
Im Namender Republik ZI.2000/20/0233–16
Der Verwaltungsgerichtshof hat durch den Vorsitzenden Senatspräident Dr. Kremla
und die Hofräte Dr. Nowakowski und Dr. Grünstäudl als Richter, im Beisein der
Schriftführerin Dr. Hohenecker, über die Beschwerde des Hacı Bayazıt
In Wien, geboren am 20. März 1957, vertreten durc Dr. Wolfgag Blaschitz,
Rechsanwalt in 1010 Wien, An der Hülben 1/12, gegen den Bescheit des Unabhängingen
Bundesasylsenates vom 11.April 2000, ZI.215.690/0 X/31/ 00, betreffend §§ 6 und 8 Asylgesetz
1997 (Weitere Partei: Bundesminister für Inneres), zu Recht erkannt:
Der angefochtene Bescheit Wird wegen
Rechtwidrigkeit seines Inhaltes Aufgehoben.
Der Bund hat dem Beschwerdeführer
Aufwendungen in der Höhe von Euro 908,
binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen. Das Mehrbegehren
wird abgewiesen.
E n t s c h e i d u n g s g r ü n d e:
Der Beschwerdeführer, ein Staatsangehöriger der Türkei, stellte
am
1.Februar 2000 bei der Bundespolizeidirektion Wien einen
asylantrag und Begründete diesen wie folg: „Ich werde von einer
politischen Gruppe namens graue Wölfe verfolgt. Besonders von dem Führer dieser
Gruppe, O.C.S., der in Österreich ansässig ist. Diese Gruppe behauptet, dass
ich von einer gegnerischen Partei sei, und bin ich aus Diesem Gruppe von
besagter gruppe mit dem leben bedroht. Mehr möchte ich Allerdings vor dem
Bundesasylamt angeben.“ In seiner niederschriftlichen Einvernahme vor dem
Bundesasylamt am16. februar 2000 Führte der Beschwerdeführer aus, O.C.S. sei
Vorsitzender
der.
26.Februar.2002 ZI.2000/20/0233 -2-
Türkisch
Österreichischen Kulturvereine, einer Organisation, die der (
TürkischenRegierungspartei MHP nahe steh. O.C.S. gehöre zu Anhängern eines
Satanskults, die Menschen psychisch beeinflussen und Alpträume verursachen
könnten. Solshes sei auch mit dem Beschwerdeführer passiert. Seitdem der
Beschwerdeführer über die Praktiken des O.C.S. im Bekanntenkreis erzählt und
sowohl das Österreichische Innenministerium als auch Türkische Zeitungen
darüber informiert habe, werde er Von Angehörigen dieser Sekte bedroht. Sollte
er in die Türkei zurückkehren, „dann Würden mich diese leute sofort finden,
weil sie von der Regierungspartei MHP Unterstüzt werden und diese würden mich
töten.“ „Die Frage, weshalb die Regierungspartei gerade ihn verfolgen sollte,
beantwortete der Beschwerdeführer Damit, dass er viel über diesen Satanskult
erzählt“ und alls aufgedeck habe. „Die Anhänger dieses Satanskults seinen auch“
„innerhalb der Türkischern Regierung sehr Stark“, sodass er sich durch O.C.S.
Verfolgt fühle, gab der Beschwerdeführer an, dass der Genannte ein
Satansanhänger sei, der ihn um eine größere Geldşumme geschädigt und den
der Beschwerdeführer in der Folge bei Gericht geklagt habe. Mit Bescheid
vom 22. Februar 2000 wies das Bundesasylamt den Asylantg Des Beschwerdeführers
gemäߧ6 Z 2 AsylG ab und erklärte dessen Zurück weişung, Zürückschiebung
oder Abschiebung in die Türkei gemäß § 8 AsylG für zulässig. Nach Wiedergabe (
lediglich ) der Angaben des Bescwerdeführers vom 16.Februar 2000 und nach
Verweis darauf,dass der Beschwerdeführer nach Verhängung einer Freiheitsstrafe
in Österreich bereits einmal nach Istanbul Abgeschoben worden sei, stellte des
Bundesasylamt das Vorbringen des Bescwerdeführers „im Wesentlichen als zu
beurteilenden Sachverhalt fest.“ Hingegen könne nicht festgestellt werden, dass
die gegen den Beschwerdeführer Ausgesprochenen Drohungen einen politischen
Hintergrund hätte, Die Probleme des Beschwerdeführers sein offensichtlich auf
einen Streit mit seinem Türkischen Landsmann O.C.S. zurückzuführen, weshalb vom
Bundesasylamt der vom Beschwerdeführer „geltend gemachte politische
Zusammenhang nicht erkannt
ZI.2000/20/0233 -3-
Werden“ könne. „Selbst wenn man davon ausgehen würde“, dass O.C.S. „als
Mitglied Der M H P“ den Beschwerdeführer bedrohte, könnte eine politische
Verfolgung nicht Erkannt werden. In seiner dagegen erhobenen Berufung wendete
der Beschwerdeführer ein, die von O.C.S. organisierte Gruppe sei international
organisiert und arbeite mit „Mafiamethoden.“ Nach ausgedehnten Schilderungen
von beim Beschwerdeführer durc den Satanskult hervorgerufenen Alpträumen und
(halluzinationsähnlichen) Vorstellungen brachte er in der Berufung vor, er sei,
nachdem er (in Österreich) aus Dem Gefängnis entlassen worden sei, in der
Türkei von einem Polizisten, der „ein Sympathisant der Partei von O.C.S.“ sei
und einem „ Fertigmachen „ der „Moslems mit Waffengewalt“ gesprochen habe,
bedroht worden. Für diese und weitere verbale Beschwerdeführer mehrere Zeugen
namhaft und bat um Schutz für sei leben und seine Familie, den er in der Türkei
nicht finde,weil „diese leute derzeit an der Regierung“ sein. In einer (bei der
belangten Behörde am 18. April 2000 eingelangten) Ergänzung der Berufung führte
der Beschwerdeführer zu den genannten Zeuge aus, dass bei deren Einvernahme „der
gasamte gesellschatliche Aufbau, der zerstöreresche Aufbau des O.C.S. und
seiner Gruppe ans Tageslicht“ kämen. Unter Abstandnahme von der Durchführung
einer mündlichen, gegenüber dem Beschwerdeführer am 4. Mai 2000 erlassenen
Bescheid vom 11. April 2000 die Berufung gemäß § 6 Z 2 AsylG als unbegründet ab
und stellte gemäß § 8 AsylG neuerlich fest, dass die Zurückweişung,
Zurückschiebung oder Abschiebung des Beschwerdeführers in die Republik Türkei
zulässig sei. Zur Begründung verwies sie auf die Ausführungen im Bescheid des
Bundesasylamtes, dessen Feststellungen und rechtliche Beurteilung sie „zur
Gänze übernehme.“ Die Durchführung einer mündlichen Verhandlung habe sich
erübrigt, weil es „eine Überspannung“ der Voraussetzungen für ein Absehen von
der Verhandlung
wäre,
ZI.2000/20/0233 -4-
Wenn man „vereinzelte verbale Attacken eines einzelnen Polizisten der hier
Vorligenden Art“ als eine unter die Genfer Flüchtlingskonvention zu
şubşumierende Verfolgungsgefahr qualifizeren würde. Im
gegenständlichen Fall liege „ganz Offenkundig“ ein „primärer
privatfehdebezogenes Vorbringen“ des Beschwerdeführers und auch bei
Einbeziehung des genannten „Splitters“ ( gemeint: Die Äußerung des Polizisten )
keine Verfolgung im Sinne der Genfer Flüchtlingskonvention vor. Für einen „sonstigen
Hinweis auf Verfolgungsgefahr“ im Sinne des § 6 AsyG finde sich kein
Anhaltspunkt.
Gegen diesen Bescheid richtet sich die vorliegende Beschwerde, über die der
Verwaltungsgerichtshof in einem gemäß § 12 Abs.1 Z 2 VwGG gebildeten Senat
Erwogen
hat:
Gemäß § AsylG sind Asylanträge gemaß § 3 leg. Cit. Als offensichtlich
Unbegründet abzuweisen, wenn sie eindeutig jeder Grundlage entbehren. Dies ist
Nach § 6 Z 2 AsylG dann der Fall, wenn ohne sonstigen Hinweis auf
Verfolgungsgefar im Herkunftsstaat die behauptete Verfolgungsgefahr im
Herkunftsstaat nach dem Verbringen der Asylwerber offensichtlich nicht auf die
in Art. 1 abschnitt A Z 2 der Genfer Flüchtlingskonvention genannten Gründe
Zurückzuführen ist. Die belangte Behörde geht im angefochtenen Bescheid von der
Erfüllung der Voraussetzungen des § 6 Z 2 AsylG aus, weil sich der
Beschwerdeführer nach ihrer Auffasşung im Wesentlichen durc O.C.S. verfolg
fühle und diese „Privatfehde“ Keine Verfolgung im Sinne der Genfer
Flüchtlingskonvention darstelle. Damit Aus, nicht geeignet ist, eine auf § 6
AsylG gestützte Entscheibung zu tragen ( vgl. das Hg. Erkenntnis vom 21. Augst
2001,Zi. 2000/01/0214 mwN). Vor allem lässt die belangte Behörde aber außer
Acht, dass der Beschwerdeführer bereits bei seiner Befragung durch das Bundesasylamt
am 16. Februar 2000 vorgebracht hat, der ihn verfolgende O.C.S. stehe als
Vorsitzender
Zi.2000/20/0233 -5-
Eines näher genannten Kulturvereines der Türkischen Regierungspartei nahe und er
Werde auch von Angehörigen einer den Satanskult praktiziernden Sekte verfolgt,
die Von der Türkischen Regierungspartei nicht nur unterstützt werde sondern in
der Regierungen sogar Anhänger habe. Wegen der Aufdeckung des Satanskults wird
der Beschwerdeführer nach seinem Vorbringen daher auch von der Regierungspartei
Verfolgt. Damit hat der Beschwerde führer aber zweifellos einen politischen
Hintergrund seiner (angablichen) Verfolgung behauptet. Im vorliegenden fall. In
Dem die belangte Behörde ihre Entscheidung auf 3 6 Z 2 AsylG stützt, kann nun
der Glaubwürdigkeitsgehalt dieses (als auch des auf die Bedrohung durch einen
Türkischen Polizisten bezogenen) Vorbringens des Beschwerdeführers (ebenso wie
Der in der Gegenschrift der belangten Behörde vertretene Standpunkt, die vom
Beschwerdeführer befürchtete Verfolgung entspringe seiner schon fast
krankhaften Vorstellungswelt) dahingestellt bleiben. Bei der Prüfung, ob ein
Fall des § 6 Z 2 AsylG vorliegt, ist nämlich von den Behauptungen des
Asywerbers auszugehen und – auf deren Grundlage – zu beurteilen, ob sich diesem
Vorbringen eine Verfolgung aus den in Art. 1 Abschnitt A Z 2 der Genfer
Flüchtlingskonvention genannten Gründen entnehmen lässt. Fragen nach der
Glaubwürdigkeit der Angaben des Asylwerbers stellen sich bei Beurteilung des
Asylantrages nach § 6 Z 2 AsylG nicht (vgl. dazu das hg. Erkenntnis vom 22. Mai
2001, ZI . 2000 / 01 / 0294 ). Davon ausgehend kann der Ansicht der belangten
Behörde, die vom Beschwerdeführer behauptete Verfolgungsgefahr sei „offensichtlich
nicht“ auf einen Der in Art. 1 Abschnitt A Z 2 der Genfer Flüchtlingskonvention
genannten Gründe Zurückzuführen, jedenfalls dann nicht beigepflichtet werde,
wenn man auch das Eingangs erwähnte, mit der einbringung des Asylantrages
erstatte Vorbringen des Beschwerdeführers, er werde „von einer Politischen
Gruppe names graue Wölfe verfolgt“ und von besagter Gruppe wegen seiner
(unterstellten) Zugehörigkeit zu einer gegnerischen Partei mit dem leben
bedroht, berücksichtigt (was allerdings sowohl das Bundesasylamt als auch die
belangte Behörte unbeachtet ließen)
ZI.2000/20/0233 -6-
Das Beschwerdevorbringen erweist sich aber auch insoweit zutreffend, als die
Belangte Behörde angesichts des Vorbringens des Beschwerdeführers verpflichtet
Gewesen wäre, eine mündliche Verhandlung durchzuführen. Zum erwähnten, vom
Beschwerdeführer mit der Einbringung seines Asylantrages erstatten Vorbringen
Über eine Vorfolgung durc eine politische Gruppe „grauer Wölfe“ hat das
Bundesasylamt den Beschwerdeführer nicht weiter befragt und darauf, wie
erwähnt, in seinem Bescheit, dessen Feststellungen und rechtliche Beurteilung
die belangten Behörde war es daher schon von vornherein verwehrt, von der
Durchführung der im Gesetz vorgeschriebene Berufungsverhandlung gemäß Art. 11
Abs. 2 Z 43 a EGVG (wegen „geklärten“ Sachverhaltes) abzusehen ( vgl. etwa das
hg. Erkenntnis vom 22. November 2001, ZI. 98 / 20/ 0233 ). Schließlich durfte
die belangte Behörde auch in Anbetracht des (neuen) Vorbringens im
Berufungsverfahren, das der Beschwerdeführer durch Beweisanbote zu bescheinigen
şuche, ihre Entscheidung nicht ohne Durchfuhrung einer Verhandlung treffen
(vgl. aus vielen etwa das Hg. Erkenntnis vom 19. April 2001, ZI.99/20/0424).
Der angefochtene Bescheid war aus den angefürten Gründen wegen (der
prävalierenden) Rechtswidrigkeit seines Inhaltes gemäß § 42, Abs 2 Z 1 VwGG
aufzuheben.
ZI.2000/20/0233 -7-
Der Ausspruch über den Aufwandersatz gründet sich auf die §§ 47 ff VwG In
Verbindung mit der VwGH
Aufwandersatzverordnung 200. Das Kostenmehrbegehren war abzuweisen, da
dem Beschwerdeführer einerseits in Bezug Auf die Gebühr nach § 24 Abs. 3 VwGG
Verfahrenshilfe gewährt wurde und Aufwandersatzverordnung bereits enthalten
ist.
Wien,am 26.Februar 2002
Dr. K r e m l
a
Dr.
H o h e n e c k e r
Für die
Richtigkeit
Der ausfertigung:
1.Im Kreise des Islam. Die Welt des
Ideellen! Der weg des Derwischordens. Der Islamische Mystik und der Mensch.39
BISMILLAHIRRAHMANIRRAHIM
Im Namen Allahs, des Erbarmers, des
Allerbarmers
Hacı
BAYAZIT
Wien, 31.07.2000
Mariengasse 8/1/6
1170 Wien
AKİT GAZETESİ (Akit Zeitung)
İstanbul / TÜRKEİ
Liebe Akit – Gemeinde. Die Eintracht, der
Segen, das Erbarmen Allahs möge mit Euch sein.
Liebe Moslems. Die ganze Welt wurde so
geschaffen, daß sie dem Willen Allahs unterworfen ist. Allerdings bemerken die
Menschen das nicht. Die Menschen können auf der Welt und im Jenseits nur so
weit die Wohltaten Allahs erfahren und die Weisheit Allahs erkennen, soweit sie
zu ihrem Ursprung zurückkehren, so weit sie sich in moralischer Hinsicht
schützen, so weit sie den Islam in eigener Person
leben.
Liebe
Moslems. Allah, der die Welten innerhalb einer Ordnung und einer Regelmäßigkeit
erschaffen hat, hat den Menschen fehlerlos und vollkommen erschaffen.Damit
dieses von ihm erschaffene prächtige Wesen in seinem weltlichen Leben und in
seinem Leben im Jenseits geschützt ist und in Ruhe und Sicherheit existieren
kann, hat er seine Untertanen gesegnet, indem er ihnen durch seine Propheten
seine Religion vollständig geschickt hat.
Menschen, die zu Allah zurückkehren, sind die Architekten der Traumwelt
und der materiellen Welt. Denn Allah hat alles auf Wahrheit errichtet. Das
Fundament und der Pfeiler des Wahrheitsgebäudes hingegen sind die
Unterstützung, die Anstrengungen und die Gebete der gläubigen und moralischen
Menschen.
Wenn
die Menschen moralisch verderben und sich von der Wahrheit und der
Gerechtigkeit entfernen, nähert sich die Bestrafung Allahs, senkt sich das
Himmelsgewölbe, werden alle Systeme gestört, zunächst beginnt die moralische
Zerstörung, danach die Inflation und die sonstigen Anarchien. Durch die
Verbreitung der Grausamkeiten kommen schließlich die erwarteten Qualen, die
Ereignisse sind nicht zufällig. Die Menschen werden so geleitet werden, wie sie
es verdienen.
Meine
lieben Brüder und Schwestern. Es ist nur durch die Existenz von gläubigen und
moralischen Menschen möglich, Frieden und Stabilität zwischen den
Gesellschaften zu sichern. Diese Menschen werden in den Institutionen,
Derwischklöstern, und Derwischorden der Traumwelt geistig ausgebildet und
vorbereitet oder dies ist mit der Vorbereitung Allahs möglich.
Alles
geschieht durch seinen Willen und durch seinen Wunsch. Sämtlichen
wirtschaftlichen Einbrüchen liegt zugrunde, daß sich die Menschen vom Ideellen
entfernen. Das Zeitgemäßheit, die Modernität sind keine Lebensordnung. Die
Zeitgemäßheit bedeutet die Mittel zu besitzen, die das Zeitalter benötigt.
Modernität hingegen ist die Erneuerung der geschaffenen wirtschaftlichen
Ordnung, um ihre Existenz zu bewahren.
Sämtliche himmlischen Religionen bestätigen einander. Alle Menschen
wurden im Zeitraum zwischen dem Auftreten zweier Propheten des Islam ohne
Sünden erschaffen. Das was die Menschen zu Sünde und Unordnung verleitet ist
der Ort an dem sie sich befinden.
Es
gibt zwei Sümpfe, in dem sich Menschen befinden, die in moralischer und
wirtschaftlicher Hinsicht verdorben sind. Davon ist der erste Sumpf der Sumpf
des Rassismus, der die Quelle aller Aufhetzung, aller Parteipolitik ist; der
zweite Sumpf hingegen ist der Sumpf der Politik, der die Menschen laufend
täuscht.
Damit
die Menschen davon befreit werden, muß das Ich erwachen, muß die Abhängigkeit
des Ich von den Wünschen des Teufels befreit werden. Damit der Mensch von der
Abhängigkeit des Ich befreit wird, muß der er drei Grundelemente verlassen.
Erstens: Der Rassismus ist das Opium des Ich.
Zweitens: Musik und übermäßiges Vergnügen machen den Menschen zu einem
Roboter.
Drittens: Die Politik. Ali zeigt zuerst grün und täuscht die Menschen
zunächst in seelischer, danach in körperlicher Hinsicht. Die Absicht der
Politik ist nicht die Demokratie. Die wahre Demokratie, das sind die
Glaubens und Gewissensfreiheit, die
Treue in Zusammenhang mit dem Anvertrauten und dessen Übergabe an seinen
Besitzer, der Schutz der Menschen ohne Rücksicht auf Rasse, Nationalität und
Religion, ist das, wonach sich die Moslems sehnen.
Liebe
Moslems. Den Sumpf des Rassismus überquert man über die Brücke der religiösen
Gemeinschaft. Die Brücke der religiösen Gemeinschaft wird mit dem Anstand
und den korrekten Umgangsformen des Islam erbaut. Der Klerikalismus ist nicht
eine Verschiedenheit und eine Polarisierung sondern die Bruderschaft des Moslem
und seine Freundschaft mit anderen Menschen. „Bei Menschen, die diese Brücke
überschritten haben, gibt es keinen Islamismus, keinen Nicht Islamismus, keinen Wahhabi tismus, keinen Schiitismus, kein Türkentum,
kein Kurdentum.” (Der Islam und die Moslems haben kein derartiges Problem). Den
zweiten Sumpf, den Sumpf der Politik, überqueren die Moslems über die Brücke
des Gehorsams. Die Brücke des Gehorsams hingegen wird durch die rituelle
Waschung bzw. Reinigung erbaut. „Die rituelle Waschung ist die Zierde des
Körpers, die Sicherung des Herzen, die Helligkeit der Seele.” Jene Menschen,
die diese zwei Sümpfe überquert haben, erreichen das Heil. Sie werden vor der
Unmoral, der Inflation und der Anarchie geschützt. Sie haben mit den amtlichen
Stellen, die das Sagen haben, direkt oder indirekt nichts zu tun. Sie
glauben daran, daß die Menschen so gelenkt werden, wie sie es verdienen.
Meine geliebten Brüder. Damit die Menschen auf dem Wege des Derwischordens weiter kommen können, muß sich das „Vera” (Widerstand gegen schlechte Wünsche) – Tor öffnen. Dieses Tor wird nur von Allah geöffnet und nur die Menschen, die dieses Tor durchschreiten, können die Stätten der Traumwelt zurücklegen und den Fluß „
"akva” (Reinigung von allem
schlechten) erreichen. Die Moslems müssen ihre Augen vor jedem
unmoralischen Anblick schützen. Wenn das Auge geschützt wird, wird auch „Das
Licht” (Die Religion Allahs) geschützt. Allah verhüllt und bewahrt sämtliche
Schönheiten mit dem Vorhang des „Schamgefühls und des Anstands“. Der Moslem muß
seine Sprache vor sämtlichen Flüchen und hässlichen Wörtern schützen. Wenn die
Sprache geschützt wird, entfernt sich der „Engel“ nicht aus Scham und der Teufel
kann sich nicht nähern, folglich beschützt Allah den Menschen körperlich.
Die
Moslems müssen ihre Ohren vor allen Flüchen und vor der Musik schützen. So ist
der Teufel nicht imstande, sich dem Herzen auf dem Wege der Flüche und der
Musik zu nähern. Die Moslems müssen sich vor sämtlichen unrechtmäßigen und
zweifelhaften Lebensmitteln schützen. Die Lebensmittel, die in den Magen
gelangen, werden zu Blut und zeigen sich im Herzen. „Folglich freut sich der
Teufel, schöpft Hoffnung und zerstört die Brücken“, wenn sich im Magen
Unrechtmäßiges und Zweifelhaftes befindet. Die Moslems sind dazu verpflichtet,
das Herz zu schützen. Das Herz ist ein Haus Allahs, dort „darf sich kein
Gedanke befinden, der der Gnade fern ist“. Der Moslem muß sein Herz laufend
durch wiederholte Rezitationen religiöser Formeln beschäftigen, in denen der
Name Allahs vorkommt. (Wenn der Moslem sein Herz schützt, beschützt Allah dafür
die „religiöse“ Welt des Moslems). Die Moslems tragen „das Kleid des Islam“.
Die Menschen erkennen den Moslem an seinen Worten, an seinem Wesen und an
seiner Beschäftigung. Die Moslems sind dazu verpflichtet, die Nachkommenschaft
zu schützen. Die Nachkommenschaft ist Anvertrautes. Die Menschen werden in
Zusammenhang mit ihren Kindern, ihren Familien und ihren Taten geprüft werden.
Die
Moslems müssen ihr Ich schützen, durch wiederholte Rezitationen religiöser
Formeln, in denen der Name Allahs vorkommt und durch die Anbetung Allahs reifen
lassen und zur Vollkommenheit führen. Nur auf diese Weise gelangt das Ich zur
Ruhe und erlangt „Innere Sicherheit“. Das Herz verfällt nicht in Unachtsamkeit.
Mit der Hilfe und unter dem Schutz Allahs. Die Moslems übertreiben nichts, jede
Übertreibung ist ein „verdeckter Diebstahl“.
Der
Moslem begeht keine Unaufrichtigkeit. „Diejenigen Untertanen, die ideell bis zu
diesem Punkt gelangen, beschützt Allah mit einem Vorhang der Scham vor allen
Sünden“.Der Moslem steht betreffend sein Ich und sein Herz „in Verbindung zu
seiner Seele“. (Die Seele besteht aus der Gesamtheit der Gebote des Herrn).
Menschen, die in Verbindung zur Seele stehen sind ein Muster an „Scham und
Anstand“. Sie sind ein Wasserfall im Ozean der Toleranz. Sie sind die Quelle
der Barmherzigkeit. Denn sie wollen nicht den Thron, sondern die Takva (sich
vor Unrechtmäßigem wie Übertretung von Verboten und Begehung von Sünden zu
hüten) erreichen. Diese erwarten die Genehmigung nicht vom Volk, sondern vom
Herrn.
Allahs Gnade, Segen, Grüße mögen über Euch
sein.
Hacı BAYAZIT
1.Im Kreise des Islam. Die Welt des
Ideellen! Der weg des Derwischordens. Der Islamische Mystik und der Mensch.45
Al
Ahzap Sure (Die Verbündeten):
Bleibt in Euren Häusern.
Kleidet Euch nicht frei, wie es in der Zeit
des Heidentums der Fall war. Verrichtet das rituelle Gebet, entrichtet das
rituell vorgeschriebene Jahresalmosen. Gehorcht Allah und seinem Propheten.
Oh, nächste Angehörige des Propheten Mohammed.
Allah will von Euch die Sünde nehmen und Euch
völlig reinigen.
El Saffat
(Jene eingereiht in Ränge) – Siebenunddreissigste
Sure:
1.2.3.4. Denen, die sich in Reihen reihen, die
sammeln und kriechen, die laufend religiöse Formeln rezitieren, in denen der
Name Allahs vorkommt, ich schwöre, daß Euer Gott ein und der selbe
ist.
M e i n e K i n d e r.
Mehmet Çakmak BAYAZIT Saltuk
Buğra BAYAZIT
Hilal BAYAZIT Hatice Tül Kübra
BAYAZIT Aslı Han BAYAZIT
2.Im Kreise
des Islam. Die Welt des Ideellen! Der weg des Derwischordens. Der Islamische
Mystik und der Mensch.1
Haci
BAYAZIT
Wien,am 29.11.2002
Mariengasse 8/1/6
1170 WIEN
AN DAS
LANDESGERICHT
FÜR GZ: 20 Cg
19/01p 24
ZIVIL RECHTS SACHEN WIEN
Abteilung 20 Cg
Schwarzenbergplatz 11
1040 WIEN
Betrifft: Ich stelle hiermit den Antrag,
meinen am 18.09.2002 beim LG für ZRS Wien gestellten Antrag zusammen mit den
von mir gemachten Ansuchen und meine derzeitige Berufung zu berücksichtigen und
vor dem Gericht der nächsten Instanz, dem OBG Wien, zu behandeln.
Gründe:
Nachdem Mehmet Cemil SAHIN am 27.01.1995 die Vollmacht, die er durch seine menschlichen Versprechungen erlangt hatte, missbraucht und so meine Bestrafung verursacht hat, hat er meine Anteile von 10% an der Bäckerei übernommen. Deshalb wurden die ÖS 700.000, die aus dem Verkauf der Bäckerei am 22.10.1993 stammen und die bis zum Ende des Jahres 1994 an mich ausbezahlt werden sollten, nicht an mich ausbezahlt. Der Umstand, daß Mehmet Cemil SAHIN die von ihm erlangte Vollmacht durch die Verwendung für seine persönlichen Interessen missbraucht hat, ist dadurch erwiesen, dass er meine Anteile von 10% nach der Erlangung der Vollmacht am 27.01.1995 übernommen hat.
Am 25.10.1995 haben in Wien Selahattin ÇELEBI, Necati GENÇ, Kenan GAYE, Bayram ALTAS, Mehmet Cemil SAHIN, Ali ERASLAN, Hüsnü TEMIZ einen neuen Vertrag geschlossen und haben auch Ayse BAYAZIT entfernt.
Beweise:
1.Die Kopie des Vertrags vom 25.10.1995. 2. Die Kopie des Firmenbuchs mit dem
Stichtag 30.06.1995, in dem der Name des Mehmet Cemil SAHIN aufscheint. 3. Die
Liste vom 24.11.1994 betreffend die Forderungen der Bäckerei gegenüber den
Kunden und den Gesellschaftern. Ablichtung der Liste der Gelder, die sich bei
den Gesell schaftern befinden, deren
Adressen und Telefonnummern ich über die Kunden erfahren und zwecks Ladung
durch das Gericht dem Rechtsanwalt übergeben habe sowie die Liste der von den
Kunden gezahlten Geldbeträge.
A.Hätte die Bäckerei wie
von M.C. SAHIN behauptet so hohe
Schulden gehabt, so hätte er sie nicht übernommen und hätte nur mit Vollmacht
weitergemacht oder hätte sich überhaupt nicht eingemischt.
B.Unmittelbar nachdem Mehmet Cemil SAHIN die Vollmacht erlangt hatte,
beratschlagte er sich mit den anderen Gesell
schaftern und ging folgendermaßen vor:
Der in Wien 10 befindliche Dede AKGÜL provozierte den Besitzer der
Bäckerei Özgül telefonisch, machte ihn wütend und erzeugte eine Konkurrenz zu
seinem eigenen Vorteil. Der Besitzer der Bäckerei Dede hatte bei ihren Kunden
Aussenstände im Betrag von ÖS 850.000, „Infolge
dessen, dass die Bäckerei Dede den Kunden Kredit in dieser Höhe eingeräumt hat“.
Man überließ alle Kunden der Bäckerei Dede, teilte das von ihr bezahlte Geld in
der Höhe von 850.000, untereinander
auf, bezahlte die im Rahmen der Teilhaberschaftsbedingungen eingegangenen
Ratenschulden im Betrag von ÖS 680.000,
nicht und bereitete so bewusst den Konkurs der Firma vor.
C.In dem an den Rechtsanwalt Mag. Dr. Alexander SPORN übermittelten Schreiben vom 18.01.2002, von dem ich auch eine Kopie dem Gericht geschickt habe war angeführt, von welchem Kunden sie wie viel Geld erhalten haben.
In dem ersten Gespräch, dass ich in den ersten Monaten des Jahres 2000 mit Ali ERASLAN geführt habe, hat ERASLAN gesagt, dass sich um einen Großteil dieser Gelder wegen der Vollmacht der Mehmet Cemil SAHIN gekümmert hat,sie davon ungefähr ÖS 150.000, bis ÖS 200.000, selbst genommen und einen Teil für die Bäckerei ausgegeben hätten.
(Ich hatte dies schon im Gerichtsprotokoll vom 18.9.02 zur Sprache gebracht, doch das ist im Protokoll nicht zu sehen. Bei meinem Anruf in der Wohnung des Mehmet Cemil SAHIN am 30.10.1995 hat mir seine Frau Melek am Telefon gesagt, dass die eingelangten Briefe von ihr geschrieben worden waren und dass zur Eintreibung des Geldes ihr Mann die Gesellschafter bedroht habe).
Ich hatte diese Aussage des Ali ERASLAN den Gerichten mitgeteilt. Diese Leute sind wie sie auch in ihren eigenen Aussagen angeben die Unschuldigen spielende Geistliche, sie erklären.(!)
Unrechtmäßiges für rechtmäßig und fördern es, opponieren so gegen sämtliche religiösen und moralischen Regeln, „LASSEN DURCH DAS VON İHNEN GEÖFFNETE TOR DER ZERSTÖRUNG DEN TEUFEL HEREİN.“
Betreiben Separatismus, zerstören die Bücher in einer den Teufel verbergenden
Art und Weise, verbergen hinter dem so von ihnen heruntergelassenen Schleier
den Teufel, betrügen die Menschen und erzielen daraus im Ausmaß der
Zerstörungen
Nutzen...
IN DİESER RECHTSSACHE MİT DEM AN İHRER SPİTZE
STEHENDEN MANNLİCEN TEUFEL NAMENS BAYRAM, DESSEN
EİNFLÜSTERUNGEN.
Die
folgen.
D.Das in dem Tonbandprotokoll vom 18.
September 2002 ange führte Datum der
Erlangung der Vollmacht von Ayse, der 25.10.1995, ist in Wahrheit der
15.12.1994. Die von Ali ERASLAN erlangte Vollmacht, mit der sie die auf den
Namen der Ayse BAYAZIT einbezahlten ÖS 285.000, meiner Kinder für ihre Interessen verwendet
haben, wurde von Ayse BAYAZIT in ihrer vor der Polizei gemachten Aussage am 22.
Dezember 2000 aus Angst vor diesen Menschen abgestritten. Ayse BAYAZIT hat bei
ihrem Besuch bei mir, es könnte am 18.6.1995 gewesen sein, gesagt, dass wir um
die ÖS 700.000, erhalten werden. Sie
hat nicht gesagt: „Wir haben es schon bekommen.“ Ich habe das in der
Verhandlung vom 18.9.2002 so gesagt. Daß ich 4 Jahre und 4 Monate im Gefängnis
gesessen bin, haben nicht mir unbekannte Menschen verursacht, sondern der
Umstand, dass Mehmet Cemil SAHIN, der am 25.01.1995 im Gefängnis des
Landesgerichts Wien hinter mir im Flüsterton
sprach!
„Gut, jetzt ist es fix, dass er sitzen wird. Nun werden wir eine Aussage machen und werden die Briefe schreiben, aus denen hervorgeht, dass er Geld schuldet“ Seine Pläne umgesetzt hat!.
Die Briefe, die er seiner Frau schreiben ließ und die einen moralisch und dem Anschein nach schuldig erscheinen lassen, befinden sich in den Gerichtsakten und sind im öffentlichen Gewissen verurteilt. Deshalb hat man dem Mehmet Cemil SAHIN die Aufgabe der Ausführung dieser Sache übertragen. Dies wurde geplant indem im Gegenzug meine mir rechtmäßig zustehenden Forderungen versprochen wurden und zugesagt wurde, daß diese Angelegenheit den Menschen nicht zu Ohren kommt und geheim bleibt und all' das, was seine Frau Melek SAHIN getan hat, auf Ayse BAYAZIT abgewälzt wird.
Mehmet Cemil SAHIN sagte selbst bei dem Gespräch am 27.01.1995: „Wenn Du Dich drinnen vorbereitest, versammle ich draußen alle undurchsichtigen Leute um mich, was auch passiert.“
Auch in der Nacht der Auswanderung des Propheten Mohammed von Mekka nach Medina hatten die Stämme aus Mekka Männer aus ihren Reihen ausgesucht und Attentatsversuche und Versuche unternommen, die Arbeit unseres Propheten Mohammed zu behindern. Das was Mehmet Cemil SAHIN machte, war die Wiederholung der damaligen Ereignisse.
Dieses Verfahren ist ganz eng mit den täglich erlebten Vorfällen verbunden, ist in Zusammenhang mit meiner Person, meinen Kindern und meiner Ehefrau in Erscheinung getreten, wobei seine ideellen und moralischen Dimensionen, die die Benachteiligung und den Missbrauch der Menschen verursacht haben.
Proportional zu den unten angeführten Vorfällen sind, gegen die die
Regierung der Republik Türkei Maßnahmen ergriffen hat und indirekt mit diesen
zusammenhängen. Aus diesem Grund ist die gerichtliche Dimension dieses
Verfahrens jene, dass dieses Ereignis vor dem Gesetz der Öffentlichkeit bekannt
gemacht wird und die Menschen das Recht haben, davor gewarnt zu werden. Ich
besitze nicht das Recht, auf dieses Verfahren zu verzichten. Die Gründe dafür
werde ich in der Folge
anführen.
T A G E S O R D N U N G
:
DER STAAT HAT DEM SATANISMUS DEN KRIEG ERKLÄRT Auf Antrag der
Bundespräsidentschaftskanzlei wurde im Bundes
kanzleramt eine Kommission zur „Vorbeugung gegen den Satanismus“
eingerichtet. Die Kommission hat einen aus 10 Artikeln bestehenden Aktionsplan
vorbereitet und der Bundespräsidentschaftskanzlei vorgelegt. Danach wird der
Satanismus in den Volksschulen in das Stoffverteilungsprogramm des
Religionsunterrichts aufgenommen werden.
DER
STAAT
Hat den Kampf gegen die satanistischen Aktivitäten, die mit den Selbstmorden in
Istanbul zur Tagesordnung kamen, aufgenommen. Auf Antrag der
Bundespräsidentschaftskanzlei wurde im Bundeskanzleramt eine Kommission zur „Vorbeugung gegen den Satanismus“
eingerichtet. Die aus Vertretern des Innenministeriums, des Justizministeriums,
des Unterrichtsministeriums, des Ministeriums für Gesundheit und Kultur, der
Familienforschungsanstalt, der Direktion für Jugend und Sport sowie der
Direktion für Kultusangelegenheiten bestehende Kommission bereitete einen
Aktionsplan vor und legte diesen der Bundespräsidentschaftskanzlei vor. Die
Bundespräsidentschafts kanzlei
ihrerseits wurde durch den Satanismusbericht des Rechtsanwalts Cahit TORUN
aktiv. Sie richtete ein Schreiben an das Bundeskanzleramt, damit unter
Einbeziehung dieses Berichts eine Lösung erarbeitet werden möge. Das
Bundeskanzleramt stellte daraufhin mit den zuständigen Personen eine Kommission
zusammen und bereitete einen Bericht vor. In dem „geheimen“ Schreiben, das der
Bundespräsident schaftskanzlei vom
Bundeskanzleramt übermittelt wurde, finden sich interessante Feststellungen. In
dem Bericht, in dem festgehalten wird, dass der Satanismus unter den
Jugendlichen mit der Neigung zur Metaphysik, zum Sex und zu Suchtgift beginnt,
wird unterstrichen, dass seine Entwicklung parallel zur Zerstörung oder
Schwächung der familiären Strukturen zunimmt und sich in der Internet kommunikation einen Platz geschaffen hat.
Die (satanistischen) Aktivitäten sind vor allem in den großen Städten unter den
Jugendlichen im Alter zwischen 13 und 25 verbreitet, die Metal Musik
hören.
Es wird festgehalten, dass in annähernd 20 Provinzen Gruppen und Personen
ermittelt wurden, die satanistische Aktivitäten entfalten und dass sie zur
Gänze Suchtgifte konsumieren. Im Religionsunter richt des Volksschulalters wird eine
ausreichend bewusste Religionsausbildung geboten werden und werden
Stoffverteilungs programme angewendet
werden, die auf schädliche Themen wie den Satanismus umfassend eingehen werden.
In Zusammenarbeit des Unterrichtsministeriums, der Universität und der Polizei
wird Informationsarbeit in Zusammenhang mit dem Satanismus und ähnlichen
philosophischen Bewegungen geleistet werden, bei den Elternversammlungen der
Schulen Konferenzen abgehalten werden, die darauf ausgerichtet sind, die
Familien zu warnen. Die importierten Spiele
CD's für Kinder werden vom Innenminis
terium, der Kommission für schädliche Dinge und dem Zoll Staatssekretariat geprüft und erst dann die
Importerlaubnis erteilt werden, wenn die Unschädlichkeit bestätigt wird. Zur
Kinder und Familienausbildung werden
Bücher herausgebracht werden. Die unter der Kontrolle und Aufsicht der Elternversammlung
der Schulen und der Zuständigen des Unterrichtsministeriums gedruckten Bücher
werden kostenlos verteilt werden. Die Jugendlichen werden, damit ihre seelische
und körperliche Gesundheit erhalten bleibt, zu kulturellen und künstlerischen
Aktivitäten wie Sport, Volkstanz, Theater und Malen hingeleitet werden. Solange
sich wegen Satanismus abgeurteilte Personen im Gefängnis aufhalten, werden
Maßnahmen zu ihrer Resozialisation ergriffen werden. Von der staatlichen
Türkischen Radio und Fernsehanstalt
(TRT) wird gewünscht werden, dass sie häufig Filme ausstrahlen, die als
geheimes Thema auf die Schädlichkeit des Satanismus und des Suchtgiftes
eingehen und hinweisen.
Internet:hürriyetim.com.sehriban
orhan/Ankara.14.09.2002
Dem Umstand, dass ich am 24.11.1994 festgenommen worden bin, liegt
ein Grund zugrunde, der nichts mit dem Verfahren zu tun hat, wegen dem ich im
Gefängnis gesessen
bin.
Die Rechtsanwältin Monika LINDER, die mich am 09.01.1995 besuchen kam, hatte
mir das Ergebnis der von der Polizei gemachten Telefonaufnahmen mitgeteilt. Sie
teilte mir mit, dass durch die Telefonaufnahmen festgestellt worden sei, dass
ich mit diesen Menschen und diesem Verfahren nichts zu tun habe, die Herrn
Beamten mich aber bis zum Abschluß des Verfahrens drinnen behalten möchten, da
ich diese Menschen im Gefängnis kennengelernt hätte.
In den ersten Wochen des Monats August 1994 waren Kriminal beamte in meine Wohnung gekommen und wollten mich wegen einer Anzeige festnehmen. Da ich aber nicht zu Hause war und die Herrn Beamten meine Kinder gesehen haben und von der Festnahme Abstand genommen haben, haben sie ihre Karten hinterlassen und sind gegangen. Ich habe das erfahren, als ich nach Hause kam. Ich habe sofort die Beamten angerufen und bin hingefahren. Die Beamten haben mir gesagt, dass sie eine Anzeige für meine Festnahme erhalten aber wegen meinen Kindern Abstand davon genommen hätten, sie mich jedoch bei der kleinsten Handlung festnehmen würden und ich vorsichtig sein solle. Der großgewachsene Beamte schrieb dies alles in den Computer (Ich habe am 01.01.2001 schriftlich beim fremdenpolizeilichen Büro den Antrag gestellt, die Fotokopie von diesem Vorgang dem Gericht zu übermitteln. Die Antwort darauf war, dass sie dem Gericht die Eintragungen betreffend diesen Vorfall dann übermitteln würden, wenn dies das Gericht wünschen würde).
Die Anzeige, die in den ersten Wochen des Monats August 1994 in
Zusammenhang mit meiner Festnahme gemacht worden war, erfolgte deshalb, da es
aufgrund des Umstandes, dass diese Menschen meine Wohnung und meine Bäckerei
rundum umzingelt hatten, für mich in der Haft sicherer sein würde. Ich hatte in
meinen vorhergehenden Beschwerden dem Gericht das, was die Frau des Mehmet
Cemil SAHIN gemacht hatte, sie alles auf Ayse BAYAZIT abwälzen wollte, SAHIN
erfahren hat, dass seine Frau mit dem Teufel in Verbindung steht sowie einen
Teil der von der Melek auf meiner Familie verursachten Schäden mitgeteilt.
Als ich im Jahre 1994 tagsüber zu Hause schlief, soll die Melek,
die zu diesem Zeitpunkt zu Hause auf Besuch war, die Ayse zum Einkaufen
weggeschickt und im Schlaf meinen Atem genommen haben.
Das war einige Zeit, bevor sich der Vorfall ereignete, bei dem sich
das heiße Wasser über das Gesicht der Aslihan ergoß. Als Aslihan stationär im
Krankenhaus aufgenommen wurde, blieb auch die Ayse im Krankenhaus. In diesen
Tagen hatte ich in meinem Kopf sehr eindringliche Gedanken betreffend die
Melek.
Eines Tages bin ich unter dem Vorwand, das Kleid der Hilal abholen
zu wollen, nach vorhergehender telefonischer Ankündigung in deren Wohnung
gefahren. Dies ereignete sich in Form eines verlangenden Wunsches.
Als ich an ihre Tür gekommen war, habe ich durch das draußen
befindliche Telefon Telefon mitgeteilt, dass ich da bin. Sie hat gesagt, dass
ich in die Wohnung kommen und das dort befindliche Kleid der Hilal abholen
könne. Als ich zu der Wohnung hinaufgegangen bin, hat sie mich in einem den moralischen Regeln nicht entsprechenden Zustand empfangen. Sie hatte gerade das Bad
verlassen und machte die Türe im Bademantel auf. Sie erschien meinem Auge als
eine hässliche und alte Frau. Da mich in diesem Augenblick Allah schützte und
ich mich schämte. Der Anzeige, wegen der ich festgenommen werden sollte und
meiner Haft in diesem Zusammenhang liegt folgendes zugrunde:
Im Jahre 2000 sagte in Deutschland der frühere Abgeordnete Hasan
MEZARCI in einer Erklärung an die Tageszeitung Hürriyet, dass ein Engel namens
Leyla im eingeflüstert habe, er solle in die Türkei fahren.
Diese Einflüsterung tätigte jedoch nicht ein Engel, sondern der
Teufel Leyla, der dann das Ideelle und die Umgebung leert und sich selbst breit
macht, wenn die Religion zum Werkzeug der Politik und des Materiellen gemacht
wird.
MELEK SAHIN GEHÖRT ZU DER GRUPPIERUNG DIESER LEYLA UND SOLLTE BIS IN MEINE WOHNUNG HINEINGEBRACHT WERDEN.
DA SICH DER MÄNNLICHE TEUFEL NAMENS BAYRAM HIER HERUMTRIEB, SOLLTE ICH ZU DIESER ZEIT SEELISCH UND KÖRPERLICH VOR DIESEN DINGEN GESCHÜTZT WERDEN UND SOLLTEN DIESE DINGE ANS TAGESLICHT KOMMEN..
Nachdem mich in den ersten Wochen des Monats August 1994 die Beamten nicht festgenommen haben, tauchen die Italiener und Mehmet DEMIRBILEK auf. Dass die Herrn Beamten, die meine Telefonate abgehört haben und von mir verlangt haben, ich solle noch vorsichtiger sein.
İST WOHL DER WILLE ALLAH’S.
Damit die Taten dieses
männlichen und des weiblichen Teufels, ihre Aktivitäten und ihre Wirkung auf
die Menschen ans Tageslicht kommen und ihre Zerstörungen verhindert
werden.
Dieser den Justizbehörden
zugetragene Vorfall ist im Ausmaß von
ist es!
„unmöglich so ist es unmöglich“ Eine moralische, gesellschaftliche und
wirtschaftliche Angelegenheit!..
Die eine lebenswichtige Rolle spielt und die Wirbelsäule und das
Rückgrat der Menschen, ihrer Familien und jeglicher Ruhe und Stabilität
darstellt. In Zusammenhang mit diesen Vorfällen gibt es auf der Welt und in
Amerika zahllose Institutionen und Internetseiten. Dieses Geschriebene und in
meinen Briefen, die als Buch zusammengestellt wurden und auf die Übersetzung
warten, enthalten offene und verdeckte Zeichen, die die Menschen nutzen müssen.
Ich ersuche hochachtungsvoll darum, dass dies alles von Ihrem hohen Gericht als
Ganzes betrachtet und als Grund für die anderen rechtlichen Verfahren anerkannt
wird, auf deren Abschluß ich warte. Haci BAYAZIT
Beilagen: 11 Seiten
2.Im Kreise des Islam. Die Welt des
Ideellen! Der weg des Derwischordens. Der Islamische Mystik und der Mensch.3
İnformation:
Lob und Preis sei Allah. Allah’s
Friede und Segen
möge mit Euch sein.
Geliebte Untertanen Allah’s, in
Gebäuden gibt es „Türen und Fenster“, unten und oben „Gewölbe“, DIE DAS GEBÄUDE
AUFRECHT HALTEN. Auch die Religion, die er zum Schutz des prächtigen Geschöpfs
Allah ’s, des Menschen, durch seine Propheten geschickt hat, ist genau so wie
ein Gebäude ! Und das Gewölbe dieses ideellen Gebäudes, in dem die Menschen
materiell und ideell geschützt sind, sind die islamische Mystik und der
Derwischorden. Damit, dass im osmanischen Staat die Musik, das Vergnügen und
das Zweifelhafte Eingang in die islamische Mystik gefunden haben, haben sich
diese Gewölbe von ihren eigentlichen Aufgaben entfernt, haben sich von der
göttlichen Bestimmung in das unrichtige, das teuflische gewandelt und das
Gebäude ist eingestürzt. UND UNTER DEN RUINEN DES EINGESTÜRZTEN GEBÄUDES SIND
DIE UNSCHULDIGEN UND NOTLEIDENDEN MENSCHEN AUF DER WELT GEBLIEBEN. (!) Aus
diesem Grund ist der durch den unten geschilderten Kampf zur Institution
gewordene Derwischorden DAS IDEELLE GEBÄUDE und SEIN GEWÖLBE, in dem die
Menschen mit Erlaubnis Allah ’s und mit der Unterstützung der von ihm Geliebten
„materiell und ideell geschützt sind“.
2. UNTER DEM
TITEL „Innerhalb des Kreises des İslam
(der vier Beweise
der Religion)
! Das Ideelle, die islamische
Mystik, der Derwischorden, (die wiederholte Rezitation religiöser Formeln, in
denen die Namen Gottes begegnen, die Gottesgabe, das Wasser) und der Mensch.(!)“
Die rechtlich
im Rahmen des Vereinsgesetzes institutionalisierte Form unseres nahezu zehn
Jahre lang andauernden Kampfes, in dem jeder Augenblick gelebt wurde, um im
Rahmen der Maße des Gebets (die Religion, die Moral, das Ideelle) und die
Rechtschaffenheit (Gerechtigkeit).(!), ideell und äusserlich das Recht und die Gerechtigkeit zu schützen,
und der vom Verfassungsgericht und der Asylbehörde akzeptiert wurde !
DIE
VEREINIGUNG FÜR ISLAMISCHE DIENSTE:
ANMERKUNG:
Die unten angeführten siben Bedingungen stellen das das Kreuz und die
Wirbelsäule der Religion, das Mittel für das Ideelle, die redliche Seite des
Derwischordens dar. Das heißt, der Teufel hat, indem er die sieben Tore (von
denen fünf Sinne sind) des Herzens, dem Zentrum des Körpers, die in die äussere
und die innere Welt blicken, eines der feste Glaube, eines wo die Gnade und der
Scharfsinn sich von der Abschweifung und der Magie trennen, zerstört und hat an
jedes Tor EINE GRUPPE GEBRACHT, die jeweils aus den vier Kreisen der Religion
hervorgegangen ist, und hat die Menschen in einen Zustand gebracht, in der ihre
Wünsche von der das Böse gebietenden Seele abhängig waren, hat das Mittel des
Ideellen zerstört und geleert, indem er den Derwischorden mit Ungerechtigkeiten
zu einer Tradition gemacht, ins unrichtige verwandelt hat! AN STELLE DES
ENTLEERTEN IDEELLEN HAT ER SICH AUF DREI ART UND WEISEN SELBST EINGENISTET UND
HAT DIE MENSCHEN SEIT JAHREN UNUNTERBROCHEN IN DREI SÜMPFEN HERUMGEFÜHRT ! Aus
diesem Grund ist mit Erlaubnis und Unterstützung Allah ’s zur Warnung der
Menschen, zu Dechiffrierung des Teufels und seiner Helfer, zur Austrocknung der
Sümpfe in denen sie sich befinden, ihre Beseitigung aus dem ideellen und dem
gesellschaftlichen Bereich, offen und öffentlich der Legitimitätsbereich
unserer Arbeit innerhalb der Masse des Rechts und der Gerechtigkeit. Mögen Sie
Allah anvertraut sein. Hacı Bayazıt
haci.bayazit@chello.at 25.07.04 / www.islamdiresi.com
BUNDESPOLIZEIDIREKTION WIEN Zahl:
IX-601
Büro für Vereins-,Versammlungs-
Wien,
28.01.2003
Und Medienrechtsangelegenheiten
1010 Wien, Schottenring 7- 9
Referent: Rat Mag.
E-Mail:bpdw.buerofuervvm@polizei.gv.at
DVR: 0003506
Betreff: Im Kreise des Islam. Die Welt des Ideellen! Der weg des
Derwischordens. Die islamische Mystik und der Mensch!
An den Verein w.o.
Wien
Beilage: unbeglaubigete Abschrift der Statuten
Auszug aus dem Vereinsregister
Die Errichtung des im Betreff genannten
Vereines wurde der Bundespolizeidirektion Wien, Buro für Vereins-,
Versammlungs- und Medienrechtsangelegenheiten, am 30.12.2002 angezeigt. Es wird
mitgeteilt, dass innerhalb der in § 13 (1) Vereinsge setz 2002, BGBI. I Nr.
66/2002, normierten Frist von vier Wochen seitens der zustän digen
Vereinsbehörde keine Erklärung, dass die Gründung des Vereines nicht ge stattet
wird, ergangen ist.
Der Verein ist somit am 27.1.03
entstanden und kann seine Tätigkeit beginnen.
DerVorstand
gez.: Mag.
Hinweise:
Der Verein hat alle seine organschaftlichen
Vertreter unter Angabe ihrer statutenge- Mäßen Funktion, ihres Namens,
ihres Geburtsdatums, ihres Geburtsorts und ich rer für
Zustellungen maßgeblichen Anschrift
sowie des Beginns ihrer Vertre
tungsbefugnis jeweils binnen
vier Wochen nach ihrer Bestellung der Vereinsbe hörde
(Bundespolizeidirektion Wien, Büro für Vereins-, Versammlungs- und Medien
rechtsangelegenheiten, 1010 Wien, Schottenring 7-9 ) bekannt zu geben. Der Verein hat der Vereinsbehörde auch jede Änderung seine für Zustellung
Maßgeblichen Anschrift binnen vier
Wochen mitzuteilen.
Satutenänderungen sind der Vereinsbehörde unter
Änderung seiner für Zustellungen Statuten in der geänderten Fassung anzuzeigen.
Ein Verstoß gegen
diese genannten Verpflichtungen hat die Einleitung eines Ver waltungsstrafverfahrens gegen den
zur Vertretung des Vereins berufenen Organ walter zur Folge. Dieser ist mit
Geldstrafe bis zu 218 Euro, im Wiederholungsfall mit Geldstrafe bis zu 726 Euro
zu bestrafen.
Achtung! Hat ein Verein nicht innerhalb eines Jahres ab seiner
Entstehung organschaftliche Vertreter
bestellt, ist er von der Vereinsbehörde aufzulösen.
Statuten Wien,
27.12. 2002
Des Vereines _____________
1.Name, Sitz und
Tätigkeitsbereich des Vereines:
1.1.Der Verein Führt den Namen
Im Kreise des Islam. Die Welt des Ideellen.
Der weg des Derwischordens. Die islamische Mystik und der Mensch.
1.2.Der Verein hat seinen Sitz in
Wien Internet.www.islam-tarikat.com
1.3.Der Verein erstreckt seine
Tätigkeit auf Die Welt
2: Zweck des Vereins
a)Allgemeine Grundsätze
Die Bedeutung und Beschreibung Der Welt des Ideellen der islamischen Mystik des
Weg des Derwischordens im menschlichen Leben!..
Der Islam:
ist die Lebensordnung, die Allah seinen Untertanen für die innere Ruhe in
der Welt und im jenseits ausgewählt hat.
Die Welt des Ideellen:
ist das Kreuz, die Wirbelsäule und die ideellen Ränge des
Untertänigkeitsgrades. zu Allah.
Die islamische Mystik und der Weg des Derwischordens.
2:1.sind die ideellen
Institutionen des Islam und Herz.
2:2.sind die Befreiung des Ich
von den Wünschen der Böse gebietenden Seele (des Teufels) (Ist das Erwachen des
Herzen aus Sorglosigkeit) und.
2:3.sind das Mittel und die
Unterwerfung der Stufender Welt des Ideellen innerhalb des Kreises des Islam.
2:4.ist nach einheitlicher
Ansicht islamischer Gelehrter das Grundprinzip des Islam und die Instanz, von
der sie angewendet wird.
2:5.ist das ideelle Gebäude, in
dem der Untertan seelisch und äußerlich geschützt. Wird.
2:6.ist die Säuberung von allem
SchädlichenundVerdächtigenzur Errichtung des Gebäudes und zum Schutz des
Untertanen ‚den Untergrund’ von Rassismus „seelischem Separatismus“ der
Verwendung der Religion als Werkzeug der Politik und des Materiellen sowie von
übertriebener Müsik übertriebenem Vergnügen sowie ‚das Innere’ von jeglichem
durch religiöse Vorschriften. Verbotenem und Verdächtigen.
2:7.Ist die Vorbereitung der Menschen
mit diesen Methoden auf Situationen, die von Allah Gnade, Fruchtbarkeit und
innere Ruhe erfordern.
b)Arbeitsinhalt .
2.1.Schriftverkehr (Die islamische Mystik und Derwischorden).
2.2.Bildungs- und Gesprächsveranstaltungen.
2.3.Kindererziehung.
2.4.Islamische Sendeanstalten.
2.5.Die Schaffung von Grundlagen für Schüler- und Studentenstipendien.
3.Tätigkeiten, die zur Verwirklichung
Vereinszweckes vorgesehen sind: Der beabsichtigte Vereinszweck soll
durch folgende Tätigkeiten verwirklicht werden:
3.1.Ideelle Tätigkeiten:
Vortrage, Versammlungen, Zusammenkünfte, Herausgabe eines Mitteilungsblattes,
Einrichtung einer Bibliothek, gemeinsames Beten und Vorwort, Information.
3.2.Aufbringung der erfor derlichen
finanziellen Mittel: Mitgliedsbeitrage/Spenden
4.Arten der Mitgliedschaft: Die
Mitglieder des Vereines gliedern sich in Ausschließlichin ordenliche
Mitglieder, das sind solche, die sich voll an der Vereinsarbeit
beteiligen________________ ________________________
5.Erwerb der Mitgliedschaft:
Mitglieder des Vereines können alle physischen ____________ Personen werden.
Über die Aufnahme von ordentlichen______________Mitgliedern entscheidet der
Vorstand Endgültig. Die Aufnahme/kann/ohne Angabe von Gründen verweigert
werden.________________ Vor der Konstituierung erfolgt die vorläufige Aufnahme
durch die (den) Proponenten. Diese Mitgliedschaft wird erst mit der
konstituierung wirksam.
6.Beendigung der mitgliedschaft:
Die Mitgliedschaft erlischt durch Tod ________________, durch freiwilligen
Austritt, durch Streichung und durch ausschluß._________________
6.1.Die Streichung eines
Mitgliedes kann der Vorstand vornehmen, wenn dieses trotz ________________
Mahnung länger als Ein jahr mit der Zahlung der Mitgliedsbeiträge im Rückstand
ist. Die Verpflichtung zur Zahlung der fällig gewordenen Mitgliedsbeiträge
bleibt hievon unberührt.
6.2.Der Ausschluß eines
Mitgliedes aus dem Verein kann vom Vorstand wegen grober Verletzu- ng. der
Mitgliedspflichten und wegen unehrenhaften Verhaltens verfügt werden. Gegen den
Ausschuß ist jedoch binnen 2 wochen nach erhalt des schriftlichen
Ausschlußbeschlusses die berufung an die Generalversammlung zulässig. Bis zur
Entscheidung der Generalversammlung ruhen die Mitgliedsrechte und
Mitgliedspflichten.______________
7.Rechte und Pflichten der Mitglieder:
Die Mitglieder sind berechtigt, an allen veranstaltungen des Vereines
teilzunehmen und die Einrichtungen des Vereines zu beanspruchen.Das Stimmrecht
in der Generalversammlung sowie Das aktive und passive wahlrecht steht allen
zu. Die Mitglieder haben das Recht,in jeder generalversammlung vom Vorstand
über die tätigkeit des Vereines und über die finanzielle Gebarung informiert zu
werden. Wenn es jedoch mindestens ein Zehntel der Mitglieder unter angabe von
Gründen verlangt, so ist der Vorstand verplichtet, jedes dieser mitglieder auch
außerhalb der Generalversammlung und zwar binnen vier Wochen ab dem Einlangen
des Verlangens entsprechend zu informieren.
Die Mitglieder sind verplichtet, die interessen des Vereines nach
kräften zu fördern und alles zu Unterlassen, worunter das Ansehen und der Zweck
des Vereines leiden könnten. Sie haben die Vereinsstatuten und die Beschlüsse
der Vereinsorgane zu beachten. Sie sind zur pünktlichen Zahlung der
beitrittsgebühr und der Mitgliedsbeiträge in der von der Generalversammlung
Beschlossenen Höhe verpflichtet._______________
8.Die Generalversammlung.
8.1.Die ordentliche
Generalversammlung findet Eine x jahrlich Statt.
8.2.Eine außerordentliche
Generalversammlung hat auf Beschluß des Vorstandes oder der Ordentlichen
Generalversammlung oder auf schriftlich begründeten Antrag von mindestens . 10
% der Mitglieder oder auf Verlangen der Rechnungsprüfer / innen
stattzufinden.
8.3.Sowohl zu den ordentlichen
wie auch zu den außerordentlichen Generalversammlungen sind alle Mitglieder
mindestens 6 Wochen vor dem Termin schriftlich einzuladen. Die Anberaumung der
Generalversammlung hat unter Angabe der Tagesordnung zu erfolgen.Die
Einberufung erfolgt durch den Vorstand.
8.4.Anträge zu
Tagesordnungspunkten sind mindestens 24 Stunden vor dem Termin der
Generalversammlung beim Vorstand schriftlich einzureichen.
8.5.Gültige Beschlüsse -
ausgenommen solche über einen Antrag auf Einberufung einer außerordentlichen
Generalversammlung - können nur zu Tagesordnungspunkten geßaßt werden.
8.6.Bei der Generalversammlung
sind alle Mitglieder teilnahmsberechtigt. Das Stimm - bzw Wahlrecht richtet
sich nach Punkt 7 der Statuten. Jedes stimmberechtigte Mitglied hat eine
Stimme. _________________ __________________
Die Generalversammlung ist bei statutengemäßer Einberufung ohne Rücksicht auf
die Anza- hl der anwesenden stimmberechtigten Mitglieder beschlußfähig.
8.7.Die Wahlen und
Beschlußfassungen in der Generalversammlung erfolgen in der Regel mit einfacher
Stimmenmehrheit. Beschlüsse, mit denen die Statuten des Vereines geändert oder
der Verein aufgelöst werden soll, bedürfen jedoch einer qualifizierten Mehrheit
von. 70%der abgegebenen gültigen Stimmen. Bei Stimmengleichheit gibt die Stimme
des Vorsitzenden den Ausschlag.
-Eine Änderung der Punkte
2.a und 2.b und 3.1 Bedarf einer Stimmenmehrheit von 100%-
8.8.Den Vorsitz in der
Generalversammlung führt der Obmann/die Obfrau, in dessen/deren Verhinderung
sein/ihre Stellvertreter/in. Wenn auch diese/r verhindert ist, so führt das an
Jahren älteste anwesende Vorstandsmitglied den
Vorsitz.
9.Aufgabenkreis der Generalversammlung:
Der Generalversammlung sind folgende Aufgaben vorbehalten:
a)Entgegennahme und Genehmigung
des Rechenschaftsberichtes und des Rechnungsabschlusses,
b)Beschlußfassung über den
Voranschlag,
c)Bestellung und Enthebung der
Mitglieder des Vorstandes und der Rechnungsprüfer,
d)Festsetzung der Höhe der
Beitrittsgebühr und der Mitgliedsbeiträge,
e)Verleihung und Aberkennung der
Ehrenmitgliedschaft,
F)Entscheidung über Berufungen
gegen Ausschlüsse von der Mitgliedschaft,
g)Beschlußfassung über
statutenänderungen und die freiwillige Auflösung des Vereines,
h)Beratung und Beschlußfassung
über sonstige auf der Tagesordnung stehende Fragen.
10.Der Vorstand:
10.1.Der Vorstand besteht aus
a)der Obmann/der Obfrau,
b)dem Schriftführer/der
Scriftführerin,
c)dem Kassier/der Kassierin,
d)deren Stellvertreter/innen
10.2.Die Funktionsdauer des Vorstandes
beträgt Eine x Jahrlich Statt. Auf jeden Fall währt sie zur Wahl eines neuen
Vorstandes. Ausgeschiedene Vorstandsmitglieder sind wieder wählbar.
10.3.Der Vorstand hat das
Recht,bei Ausscheiden eines gewählten Vorstandsmitgliedes an seine Stelle ein
anderes wählbares Mitglied zu kooptieren,wozu die nacchträgliche Genehmigung In
der nächstfolgenden Generalversammlung einzuholen ist.
10.4.Der Vorstand wird vom Obman/von der Obfrau bzw dessen/deren
Stellvertreter/in Schriftlich oder mündlich einberufen.
10.5.Der Vorstand ist beschlußfahig,
wenn alle seine Mitglieder eingeladen wurden und Mindestens die Hälfte von
ihnen anwesend ist.
10.6.Der Vorstand faßt seine
Beschlüsse mit einfacher Mehrheit. Bei Stimmengleichheit gibt die Stimme des
Vorsitzenden den Ausschlag.
10.7.den Vorsitz führt der
Obmann/die Obfrau, bei Verhinderung sein/e Stellvertreter/in.ist auch dies/r
verhindert, obliegt der Vorsitz dem an jahren ältesten anwesenden
Vorstandsmitglied.
10.8.Außer durch Tot und Ablauf
der Funktionsperiode erlischt die Funktion eines Vorstandsmitgliedes durch
enthebung und Rücktritt.
10.9.Die generalversammlung kann
jederzeit schriftlich ihren rücktritt erklären. Die Vorstandes seiner Funktion
entheben.
10.10.Die Vorstandsmitglieder
können jederzeit schriftlich ihren Rücktritt erklären. Die Rücktrittserklärung
ist an den
Vorstand, im Falle des Rücktrittes des gasamten Vorstandes An die
Generalversammlung zu richten. Der Rückrittes des gesamten Vorstandes wird erst
Mit der Wahl des neuen Vorstandes wirksam.
11.Aufgabenkreis des Vorstandes:
Dem Vorstand obliegt die Leitung des Vereines. Ihm kommen alle Aufgaben zu, die
nicht durch die Statuten einem anderen Vereinsorgan zugewiesen sind. In seinen
Wirkungsbereich fallen insbesondere folgende Angelegenheiten:
a)Erstellung des
jahresvoranschlages sowie Abfassung des Rechenschaftsberichtes und des
Rechnungsabschlusses,
b)Vorbereitung und Einberufung
der ordentlich und außerordentlichen Generalversammlungen,
c)Vewaltung des
Vereinsvermögens,
d)Aufnahme, Ausschluß und
Streichung von Vereinsmitgliedern,
e)Aufnahme und Kündigung von
Angestellten des Vereines.
12.Besondere Obliegenheiten einzelner
Vorstandsmitglieder:
12.1.Der Obmann/Die Obfrau oder
sein/ihre Stellvertreter/in vertritt den Verein nach außen.Der Vorstand kann
aber Einem beliebigen die Besorgung der laufenden Geschäfte * übertragen.
Mitglied * mittels Schriftlicher Vollmacht
12.2.Im Innenverhältnis gilt
folgendes:
a)Der Obmann/Die Obfrau führt
den Vorsitz in der Generalversammlung und in den Vorstandssitzungen. Bei Gefahr
im Verzug ist er/sie berechtigt, auch in Angelegenheiten, die in den
Wirkungsbereich der Generalversammlung oder des Vorstandes fallen, unter
eigener Verantwortung selbständig Anordnungen zu treffen: Diese bedürfen jedoch
der nachträglichen Genehmigung durc das zuständige Vereinsorgan.
b)Der Schriftführer/Die
Schriftführerin hat den Obmann/ die Obfrau bei der Führung der Vereinsgeschäfte
zu unterstützen. Ihm/Ihr obliegt die Führung der Protokolle der
Generalversammlung und des Vorstandes.
c)Der Kassier/Die Kassierin ist
für die ordnungsgemäße Geldgebarung des Vereines Verantwortlich.
d)Die Stellvetreter/innen des
Obmannes/der Obfrau, des Schriftführers/der Schriftführerin oder des
Kassiers/der Kassierin dürfen nur tätig werden, wenn der Obmann/die Obfrau, der
Schriftführer/die Schriftführerin oder Kassier/die Kassierin Verhindert sind;
DIE Wirksamkeit von Vertretungshandlungen wird dadurch aber nicht Berührt.
13.Die Rechnungsprüfer/innen:
13.1.Die beiden
Rechnungsprüfer/innen von der Generalversammlung für die Funktionsdauer des
Vorstandes gewählt. Eine Wiederwahl ist möglich.
13.2.Den Rechnungsprüfern/innen
obliegt die laufende Geschäftskontrolle und die Überprüfung Des
Rechnungsabschlusses. Sie haben der Generalversammlung über das Ergebnis der
Überprüfung zu berichten.
13.3.Im übrigen gelten für die
Rechnungsprüfer/innen die Bestimmungen der Punkte 10.2,10.8,10.9 und 10
sinngemäß
14.Das Schiedsgericht:
14.1.In allen aus dem
Vereinsverhältnis entstehenden Streitigketen entscheidet das Schiedsgericht.
14.2.Das Schiedsgericht setz
sich aus fünf ordentlichen Mitgliedern zusammen. Es wird derart gebildet, daß
jeder Streitteil innerhalb von zwei Wochen dem Vorstand zwei ordentliche
Mitglieder als Schiedsrichter namhaft macht. Die so namhaft gemachten
Schiedsrichter Wählen mit Stimmenmehrheit ein füftes ordentliches Mitglied zum
Vorsitzenden des Schiedsgerichtes. Bei Stimmengleichheit entscheidet unter den
Vorgeschlagenen das los.
14.3.Das Schiedsgericht fällt
seine Entscheidungen bei Anwesenheit aller seiner Mitglieder mit Einfacher
Stimmenmehrheit. Es entscheidet nach bestem Wissen und Gewissen. Seine
Entscheidungen sind vereinsintern endgültig.
15.Auflösung des Vereines:
15.1.Die freiwillige Auflösung
des Vereines kann nur in einer zu diesem Zweck einberufenen Außerordentlichen
Generalversammlung und nur mit der im Punkt 8 . 7 der Statuten Festgehaltenen
stimmenmehrheit beschlossen werden.
15.2.Der letzte Vereinsvorstand
muß die freiwillige Auflösung
- der Vereinsbehörde schriftlich anzeigen Auflösung
- in einer für amtliche Verlautbarungen bestimmten Zeitung veröffentlichn.
15.3.Das im Falle der
freiwilligen Auflösung oder bei Wegfall des Vereinszweckes allenfalls
vorhandene Vermögen darf i keiner wie auch immer gearteten Form den
Vereinsmitgliedern zugute kommen. Es ist
vom abtretenden Vereinsvorstand
(vom Liquigator) einem Rechtsträger zu
Übergeben, der als gemeinnützig, miltätig oder kirchlich tätig im Sinne der § §
34 ff der Bundesabgabenordnung anerkannt ist und in der Generalversammlung
bestimmt wurde.
2.Im Kreise des Islam. Die Welt
des Ideellen! Der weg des Derwischordens. Der Islamische Mystik und der Mensch.5
Haci BAYAZIT Wien,am 14.02.2003
Mariengasse 8/1/6
1170 WIEN An den 3
U682/02y 1 (BS)
Jugendgerichtshof Wien als BG
Landesgerichtsstraße 11 1080
WIEN
STRAFSACHE:
GEGEN: § 198 Abs. 1 Strafgesetzbuch Datum:
3.Februar 2003 LADUNG des Beschuldigten zur
Hauptverhandlung Datum: 11.März 2003 Beantwortung!
Begründung: 1.Seit 1995 kämpfe ich mit allen mir zur Verfügung stehenden
Mitteln darum, dass dieses Verfahren durchgeführt wird. 2.Ich bin in
diesem Verfahren nicht der Beklagte, sondern der Kläger und derjenige, der
Ansprüche geltend macht. Die von mir geltend gemachten Ansprüche sind mit dem
ideellen, familiären und gesellschaftlichen Leben zusammenhängende Dinge, die
in meinen Augen, den Augen meiner Kinder und meiner Familie alle Menschen
angehen. Es ist mir nicht möglich, von diesem Verfahren Abstand zu nehmen. Denn
diese sind die Ansprüche anderer Menschen an meiner Person, meinen Kindern und
an meiner
Familie.
Die Gerechtigkeit und das Ideelle sind die Säule des
Himmelsgewölbes. Deshalb ist es die Last auf meinen Schultern, diese
Ereignisse, die über die Gerichte an das Gewissen der Öffentlichkeit
herangetragen wurden, in allen ihren Einzelheiten dem Gericht mitzuteilen. Die
Gegnerschaft zwischen den Menschen, die ich Anklage, und mir währt schon seit
Jahren und hängt mit diesen Ereignissen zusammen.
Im Jahre 1984, es könnte auch das Jahr 1985 gewesen sein, war ich
in den 10. Bezirk zum Freitagsgebet gegangen. Der islamische Geistliche Selahattin
CELEBI hielt eine Predigt. Ich saß in der Mitte der Gemeinschaft. Plötzlich
wurde er zornig, als er mich sah. Er schlug derartig fest auf den Tisch, dass
er von seinem Sitzplatz fiel. Damals konnte ich mir keinen Reim auf sein
Verhalten machen. Im Jahre 1994 waren wir gerade Teilhaber bei meiner Bäckerei
geworden. In den ersten Monaten des Jahres 1994 saß ich in seinem Büro im 15.
Bezirk. Der Geistliche ging die ganze Zeit um mich herum, wobei er mit mir
plauderte. Er hatte seine Arme zusammengelegt, als wollte er die rituelle
Waschung vornehmen.
Als er sich hinter mir befand, drehte ich mich plötzlich um
und sah, dass er die Hand gehoben hatte um mich zu schlagen.
Als ich das gesehen hatte, blieb
sein Arm in der Luft.
DER HERR GEISTLICHE SAGTE:
Wir werden eines Tages miteinander prozessieren, wir werden Schaden
erleiden, aber es wird sehr gut für die Menschen sein!.. ES LAG AUF DER HAND,
DASS IHN ALLAH DIESE WORTE SAGEN LIEß!..
Damals habe ich dieses Verhalten nicht wichtig genommen und bin von
ihm weggegangen. Die Worte, die der Herr Geistliche in seinem Büro gesprochen
hatte, wurden auch an mich gerichtet, als ich 7 oder 8 Jahre alt war. Als ich
mich auf Wunsch Allahs im Gefängnis daran erinnerte, daß der Teufel und die
Personen, die den Einflüsterungen des Teufels ausgesetzt sind, mir und meiner
Familie Schaden zufügen würden!..
„schützte mich Allah genau so wie zu dem Zeitpunkt, als der Herr Geistliche mich in seinem Büro schlagen wollte !.. auch in den Sommermonaten des Jahres 1997 vor den auf einer Kalenderseite eingelangten Worten, die den Menschen psychisch unterminieren und seine religiöse Überzeugung zerstören!..“ Der Herr Geistliche und noch andere Menschen wussten, dass ich all das im Gefängnis erfahren würde. Um zu verhindern, dass diese Dinge durch die Gerichte zur Kenntnis des Gewissens der Öffentlichkeit gelangen und zur Vertuschung der von der Melek SAHIN an meiner Familie vorgenommenen Zerstörungen versprachen sie ihnen die Gelder, die ich von Teilhabern zu bekommen hatte!.. Zu diesem Zweck beauftragten sie den Mehmet Cemil SAHIN und eine andere Familie!..
Mehmet Cemil SAHIN hatte es selbst gesagt: „Ich versammle alle undurchsichtigen Leute um mich.“ Zafer CANKAYA gehört auch zu Cemil SAHIN. Diese gliedern sich in Gruppen auf. Einer jagt Angst ein und der andere nimmt zu sich und auf diesem Wege haben sie sogar meine Kinder erreicht und verhindern seit Jahren, dass ich Kontakt mit ihnen habe. Im April des Jahres 1995 las der Staatsanwalt laufend meine Briefe. Deshalb soll er die Anklage abgeändert haben.
Da Mehmet Cemil SAHIN und die andere Familie dies wusste und zu dem
Schluß gekommen war, dass ich nicht im Gefängnis bleiben
würde!
Als ich in diesen Tagen, es könnte im Jahr 1984 oder im Jahr 1985
gewesen sein, zur Mittagszeit das rituelle Gebet verrichtete, begann das Bild
des islamischen Geistlichen, der zunächst in Kirsehir / Türkei als Mufti tätig
war und später in der Moschee im 6. Bezirk als Geistlicher arbeitete, vor mir
auf dem Gebetsteppich zu wandern!.. In diesem Augenblick hat sich der Teufel
von Hinten gestreckt um hinzuschlagen!.. Da Allah mich geschützt hat, hat es
der Teufel nicht geschafft mich mit dem Bild abzulenken und aus dem rituellen
Gebet herauszubringen, weshalb sein Arm mich nicht erreichen konnte !.. Als er
nicht herschlagen konnte, hat er seine Frau auf den Gebetsteppich gestoßen!..
Diese Menschen handeln unter der Einflüsterung des Teufels.
Nach diesem Vorfall haben sie die Sache mit der Nervenschwäche im linken Arm
meines Sohnes Saltuk Bugra eingefädelt!
Den Einwendungen, die ich im April des Jahres 1998 beim Zollamt Salzburg
erhoben habe, wurde seitens der Zollbehörde stattgegeben und das Landesgericht
Eisenstadt hat mir die ÖS 23.150, ,die
mir zuvor abgenommen worden waren, zurückerstattet!
In diesen Wochen sind Zafer CANKAYA und seine Familie, Nedim GÜLTEKIN und seine Familie und meine Kinder gekommen um mich zu besuchen. Der gesundheitliche Zustand meiner Kinder war gut und Saltuk Bugra hatte keinerlei Beschwerden. Er war die ganze Zeit auf meinem Schoß. Die Menschen, die sich entsprechend den Wünschen des Teufels verhielten haben bei diesem Besuch festgestellt, dass sie den weiblichen Teufel nicht in mein Herz bringen würden !
(Das bedeutet, dass die Religion zum Werkzeug der Politik und der Materie gemacht wird. Wenn die Geistlichen diese Zerstörungen anrichten, „fällt der weibliche Teufel vor sie, das Ideelle wird von ihm entleert und er nähert sich in 3 Arten und von 7 Seiten und nimmt selbst den Platz ein“.)
Daraufhin haben sie sich den Wünschen des Teufels entsprechend verhalten und haben meinen Sohn geschlagen. Als sie im Monat September des Jahres 1998 zum zweiten Mal auf Besuch kamen, hatte Bugra keine Kraft in seiner Hand.
Der verfluchte Teufel verfolgte mit diesem Plan das Ziel, das Vertrauen seiner Mitglieder in ihn einzuflüstern, diesen Akt durch die Familie des Zafer CANKAYA zu schließen und die anderen Gruppen das Verfahren vergessen zu lassen. Er verlangte, dass seine Mitglieder noch größeren Schaden anrichten.
Ich erbitte von Ihrem hohen Gericht, wie zuvor vom Ambulatorium
Märzstraße 122 angeführt ein ärztliches Attest für Saltuk Bugra anzufordern und
zusammen mit meinen Anträgen beim Bezirksgericht Fünfhaus Wien vom 14.04.2002
zu 13 U 86/02w in Hinblick auf das Wohl des Verfahrens Menschen und Gruppen,
die ein derartiges Verhalten an den Tag legen zu bestrafen und zu
dechiffrieren, die anderen Menschen zu informieren und Vorfälle wie diese, die
das persönliche, familiäre und gesellschaftliche Leben zerstören, zu
verhindern.
Hochachtungsvoll
HaciBAYAZIT
2.Im Kreise des Islam. Die Welt des
Ideellen! Der weg des Derwischordens. Der Islamische Mystik und der Mensch.6
Haci BAYAZIT Wien,am 17.03.2003
Marien Gasse 8/1/6
1170
Wien
An die
REBUBLIK ÖSTERREICH
Bundesministerium für Justiz
Museumstrasse 7
1070 WIEN
Betrifft: a.)Ersuchen um Prüfung meiner
Verfahrensakten, deren rechtlicher Inhalt und Paragraphen in der Beilage
angeführt sind, seitens der Staatsanwaltschaft des Justizministeriums sowie um
Vornahme der zur Begründung meiner Rechte und Ansprüche erforderlichen Veranlassungen.
b.)Das „Vorwort“ dieses Ansuchens und der
Verfahrensakten sind die Ansuchen vom 29.11.2002 an das Landesgericht für ZRS
Wien zu der Zahl: 20 Cg 19/01p 24 und vom 14.02.2003 an den Jugendgerichtshof
Wien als BG, Landesgerichtsstraße 11, 1080 Wien zu der Zahl 3 U 682 / 02 y 1 ( BS ) und hängen mit örtlichen Vorfällen
zusammen, die an der Tagesordnung der Öffentlichkeit stehen.
Der Papst:
Der Krieg ist wie der Teufel, jagt den Teufel davon. Papst Jean Paul der 2.,
das geistige Oberhaupt der katholischen Welt, sagte: Der Krieg ist wie der
Teufel, jagt den Teufel davon. Der Papst, der in der Kirche San Pietro im
Vatikan den Sonntagsgottesdienst leitete, übermittelte in seiner Ansprache die
Nachricht: Die Wahl zwischen Frieden und Krieg ist wie die Wahl zwischen Gut
und Böse. Der Krieg ist wie der Teufel. Jagt den Teufel davon. Alle Christen
sind dazu gezwungen, gegen den Krieg zu sein. Man darf niemals teuflische
Aktionen setzen.'
Zaman.com. / 09.03.03
2
Miliarden Euro von der EU Nachdem die USA gegen die Türkei eine Blockade
eingeleitet hatte, wurde die EU aktiv und bot der Türkei Unterstützung im
Ausmaß von 2 Millarden Euro an. Das Angebot wurde vom Präsidenten dieser
Periode Simitis an Erdoğan übermittelt.
1 Million Dollar von Japan Japan, das im 2.
Weltkrieg einem Atombombenangriff der USA ausgesetzt war, versprach, im Falle
eines eventuellen Irak Kriegs an die
Türkei unter dem Titel „Humanitäre Hilfe“ eine Unterstützung in bar zukommen zu
lassen. Es wurde in Erfahrung gebracht, dass der Betrag der von Japan
zugesagten humanitären Hilfe 900 Millionen Dollar ausmachen sollte.
VELİ TOPRAK yenisafak.com. / 15.03.03
Religiöse, ideelle, moralische Menschen
sind die Kultursäulen unter dem Himmels
gewölbe Allahs, das Gleichgewicht und der Spiegel der gesellschaftlichen
Struktur. Die Menschen blicken auf diese, erkennen das was ihnen fehlt und
bessern ihre Fehler
aus.
Aus diesem Grund lässt Allah jenen Menschen Wohltaten zuteil
werden und lässt das weltliche Leben weitergehen.
„Alle Ereignisse haben bestimmte Ursachen.
Gebiete, in denen Unruhe und Chaos vorhanden sind entstehen dadurch, dass
religiöse, ideelle und moralische Menschen die Religion zerstören, dies zu
ihrer Berufswahl machen, sich von dem Ideellen entfernen, wodurch eine
Verformung beginnt, das Gleichgewicht zerstört wird und sich dadurch die
ideellen Gründe für die örtlichen Ereignisse entwickeln.“
Aus diesem Grund rutscht die andere Seite naturgemäß auf die sich
verformende (nachgebende) Seite!..
Denn Allah hat alles auf Wahrheit und Gebet aufgebaut!..
Da innerhalb der Gesetzgebung dieses
Verfahren, das das Gewissen der öffentlichen Menschen darstellt, lebenswichtige
Bedeutung aufweist, ist der Schleier des Geheimnisses über den Ereignissen zu
lüften, sind Menschen zu informieren, zu warnen und notwendigerweise zu
bestrafen.
„Das weltliche Leben ist der Weg, der mit
dem unendlichen Leben enden wird, das den Menschen gegeben ist.“
Auf diesem ideellen Weg, der den Menschen
von Allah Gnade und Segen bringen wird, taucht der Teufel vor den Menschen auf
und lässt sie ihre Verantwortung und das Gericht vergessen, täuscht sie und
bringt sie vom Weg ab.
1:Am 29.08.2001 habe ich mit dem an das
Landesgericht für Zivilrechtssachen Wien, 1010 Wien, Schmerlingplatz 11
gerichteten Ansuchen zu GZ: 16 Nc 7/01 k Anzeige gegen Zafer CANKAYA und dessen
Familie sowie Melek SAHIN erstattet und zur Erstellung einer Anklage beim
Gericht einen Rechtsanwalt beantragt. Das Landesgericht für ZRS Wien hat am
02.08. 2002 den Beschluß gefasst: „nicht aktiv legitimiert“.
Die klaren Beweise zur Eröffnung der Klage,
das sind die Briefe vom 19.07.1995 und vom 27.11.1995 sowie der
Empfehlungsbeschluß von Prim. Dr. Elisabeth Vodopiutz vom Ambulatorium für
Körper und Mehrfachbehinderte Kinder u.
Jugendliche vom 30.4.2002 Dr.VO/ea., für Saltuk Bugra ein körperliches Attest
zu erstellen, befinden sich im Akt und ich bin der Überzeugung, dass die
erforderlichen Voraussetzungen erfüllt sind.
2:Am 25.Jänner 1995 sagte der Richter des
Landesgerichts Wien zu 12g E Vr 13.299/94 zu mir, dass ich im Augenblick im
Voruntersuchungsort in Haft sei und ich eine bedingte Strafe im Ausmaß von 5
Monaten erhalten würde, damit die von mir abgesessenen Tage darauf angerechnet
werden könnten. Ich habe im Laufe der Zeit nicht im notwendigen Ausmaß berufen
können. Deshalb bitte ich höflichst um nochmalige Prüfung des Akts, da er auch
als Beweis für die anderen Akten dienen wird.
Am 18. September 2002 gegen 09.00 Uhr setzte sich im Wartesaal des
Landesgerichts für ZRS eine um die 55 Jahre alte, etwas korpulente Person in
auffälliger Art und Weise hin und blätterte planvoll in einem in seiner Hand
befindlichen Heft!..
„Diese Menschen sind die durch den Teufel
umgewandelten und unter das Volk gestreuten Freunde und Bogenschützen des
Teufels.“ An diesem Tag ist statt meines Rechtsanwalts eine nette
Rechtsanwältin gekommen. Hätte dieser Mann eine offene Tür gefunden und es
zustande gebracht es richtig einzurichten, hätte er in mein Herz einen
unmoralischen Gedanken betreffend die schöne Rechtsanwältin und auch den Teufel
geworfen und es verhindert, dass die Aktivitäten des Mehmet Cemil SAHIN und
somit auch der anderen ans Tageslicht kommen.
Ich bitte darum, dass diese Akten seitens ihres Ministeriums in den
Rahmen der gesetzlichen Formalitäten aufgenommen werden, unsere Rechte und Ansprüche
sichergestellt werden und man ein Augenmerk auf die anderen anhängigen
Verfahren legt. Das sind die Verfahren zu 13 U 86/02 des Bezirkgerichts
Fünfhaus und zu 20 Cg 19/01p 24 des
Landesgerichts für Zivilrechtssachen Wien.
Haci BAYAZIT
2.Im Kreise des Islam. Die Welt des
Ideellen! Der weg des Derwischordens. Der Islamische Mystik und der Mensch.7
Haci BAYAZIT
Marien Gasse 8/1/6
1170 WIEN Wien, am 31.03.2003
An die
REPUBLIK ÖSTERREICH
Bundesministerium für Justiz
Museumstrasse 7
10 70 WIEN
An
den
Wien, 01.04.2003
Papst Jean Paul den 2.
Vatikan / ITALIEN
An
die
Wien, 01.04.2003
Organisation Islamkonferenz
IRAN
An die
Wien, 01.04.2003
REPUBLIK TÜRKEI
Leitung der Nationalversammlung
ANKARA / TÜRKEI
Betrifft: Das Verfahren zur Geschäftszahl
3P 270/99 k des Bezirksgerichts Fünfhaus.
1:Das Verfahren wird ohne das Vorliegen ausreichender familiärer
und rechtlicher Gründe aus besonderen Gründen so in die Länge gezogen, dass ich
mich seit 3 Jahren nicht um die lebenswichtigen und ideellen Probleme meiner
Kinder und meiner Frau kümmern kann.
.
2:Dieses Ansuchen ist nicht eine Beschwerde wegen der Verspätungen
in der Arbeit der Justizbehörden und unserer Notlage! Da das Verfahren jedoch
ideelle und lebenswichtige Gründe beinhaltet ist es von lebenswichtiger
Bedeutung, dass diese niedergeschrieben und den Menschen zur Kenntnis gebracht
werden!
Republik Türkei
DER STAAT HAT DEM SATANISMUS DEN KAMPF
ANGESAGT.
Auf Antrag der Bundespräsidentschaftskanzlei wurde im Ministerium Eine
Kommission zur ' Verhinderung des Satanismus' gegründet. Internet.hürriyetim.com.sehriban
orhan/ Ankara. 14.09.2002
Der Krieg ist wie der Teufel, jagt den Teufel davon. Der geistige
Führer der katholischen Welt, Papst Jean Paul der 2., sagte: „Der Krieg ist wie
der Teufel, jagt den Teufel davon“. Zaman. com. 09. 03.03
Die zu der Menschheit gehörenden wissenschaftlichen Informationen
und Ausrüstungen, die dazu erforderlich sind, 1:den Teufel davonzujagen und
2:eine Kommission zur Verhinderung des Satanismus zu gründen, ist zusammen mit
dem hier geschriebenen unter www.islamdairesi.com nachzulesen.
Ich bin zwischen dem 15.12.2000 und dem 20.02.2003 jeden Monat zum
Sozialmedizinischen Zentrum Baumgartner Höhe gegangen, um ein ärztliches
Gutachten für das anhängige Verfahren zu erhalten und damit die Ärzte wissen,
wie der Teufel arbeitet. Bei jedem meiner Besuche näherte sich der Teufel je
nach Situation, versuchte zu verhindern und nahm Einflüsterungen vor. Auf diese
Weise erhielten die Ärzte Informationen über den Teufel und seine Helfer.
Am 2. Mai 2001 am Morgen näherte sich mir der Teufel und
verlangte von mir, dass ich seine Freunde nicht anzeigen solle.
Damit will er sagen!..
Diese da haben mir vertraut, haben das
Gericht und den Tag der Abrechnung vergessen, ich bin vor ihnen hergegangen!..
Einigen habe ich das Licht der Zigarette gegeben und habe dafür das
Licht des Gedenkens an Allah genommen!..
Einigen habe ich das Fell gegeben, habe mich darunter versteckt, bin hin
und wieder hervorgekommen und habe ihnen Separatismus ausüben lassen!..
Einigen habe ich den Thron gezeigt, habe sie von der strengen
Frömmigkeit entfernt und sie dazu gebracht, dass sie die Religion zum Werkzeug
für die Politik und den eigenen Vorteil gemacht haben!..
Einige habe ich dazu gebracht, dass sie zu Unrechtmäßigem rechtmäßig
gesagt haben, habe sie angespornt und dazu gebracht, dass sie die Bücher so
zerstört haben, dass der Teufel verborgen wurde und dazu gebracht, daß sie
sinngemäß aus ihren Händen genommen und auf das Regal gestellt wurden, habe den
Vorhang des Separatismus herunterziehen lassen, habe mich dahinter versteckt
und habe deren Verhalten für die Prüfsteine des Systems gut aussehen lassen,
habe zusammen mit diesen die Menschen von jenem Verhalten entfernt, das sie für
Allahs Gnade und Segen benötigen!.. und habe die Menschen in Gruppen
aufgeteilt, habe ihre rassischen Gefühle gefördert, habe sie auf die Straße
oder auf den Berg hinausgehen lassen und habe sie die Grundlagen für jede Art
von regionaler Anarchie und Chaos und Naturkatastrophen vorbereiten lassen.
Das wollte er damit sagen!..
Da es eine geschichtliche Verantwortung darstellt, diese Dinge zu
dechiffrieren und ans Tageslicht zu bringen, bin ich jenen Institutionen und
Menschen sehr zu Dank verpflichtet, die dazu beitragen und vermitteln, dass sie
den Menschen zur Kenntnis gebracht und die Menschen gewarnt werden.
Haci BAYAZIT
2.Im Kreise des Islam. Die Welt des
Ideellen! Der weg des Derwischordens. Der Islamische Mystik und der Mensch.9
Rechtsanwalt
Dr. Wolfgang Blaschitz
Verteidiger in Strafsachen
Herrn
Haci
Bayazit
Wien, 09. 04. 2003
Mariengasse 8/1/6
1170 Wien
Aktenzahl für Schrift
und Zahlungsverkehr:
6400/b Asylverfahren
Sehr geehrter herr Bayazit!
In obiger Angelegenheit wurde mir zwischenzeitig der in Ablichtung
angeschlossene Bescheid des unabhängigen Bundesasylsenates vom 07.04.2003
zugestellt, dem Sie erfreulicherweise entnehmen können, dass Ihrer Berufung
gegen den Bescheid des Bundesasylamtes vom 22.02.2000 Folge gegeben wurde und
der Behörde1.Instanz eine Entscheidung aufgetragen wurde. Maßgeblich war, dass
Ihr ursprünglicher Asylantrag nicht offensichtlich unbegründet gewessen ist,
Näheres ersuche ich dem Bescheidinhalt zu entnehmen. In diesem Sinne hat die
Behörde 1. Instanz ein inhaltliches Ermittlungsverfahren durchzuführen.
Ich Freundlichen Grüßen
Dr. Wolfgang Blaschitz
Republik Österreich
UNABHÄNGIGER BUNDESASYLSENAT A
1100 Wien, Laxenburger Straße 36
BAYAZIT Haci, 20.03.1957 geb
Türk. StA. Zahl:
215.690/18 V111/23/03
An
1. BAYAZIT Haci 2. Bundesasylamt
vertreten durch: Außenstelle Wien
RA Dr. Wolfgang BLASCITZ Wien,
am 07.April 2003
Obere Donaustraße 63 Landstaßer Hauptstraße
171 1020 Wien 1030 Wien
B E S C H E I D
S P R U C H
Der unabhängige Bundesasylsenat hat durch
das Mitglied Mag. Volker NOWAK gemäß § 66 Abs. 4 AVG iVm § 38 Abs. 1 des
Asylgesetzes 1997, BGBI. 1 Nr. 76/1997, idF BGBI. I Nr. 4/1999 (AsylG), BGBI. I
Nr. 82/2001, entschieden: Gemäß § 32 Abs. 2 AsyIG wird der Berufung von BAYAZIT
Haci vom 25. 02. 2000 gegen den Bescheid des Bundesasylamtes vom 22. 02.2000,
Zahl:0001.427 BAW, stattgegeben, der
bekämpfte Bescheid behoben und die Angelegenheit zur neurlichen Durchführung
des Verfahrens und Erlassung eines Bescheides an das Bundesasylamt
zurückverwiesen.
B E G R Ü N D U N G
1.Die berufende Partei, die behauptet, am 14.01.2000 unter Umgehung der Grenzkontrolle in das Bundesgebiet eingereist zu sein, stellte am 02.02.2000 beim Bundesasylamt einen Asylantrag gemäß § 3 AsylG. Die berufende Partei behauptet aus der Türkei zu stammen, der türkischen Volksgruppe zugehörig und muslimischen Glaubens zu sein. Vor seiner Einreise nach Österreich hielt sich der Berufungswerber von 1982 bis zum 27.03.1999 schon einmal in Österreich auf. Er wurde am 27.03.1999 nach Istanbul erstmalig abgeshoben und nach neuerlicher Einreise unter Umgehung der Grenzkontrolle am 21.07.1999 wiederum dieses Mal – nach Ungarn am 26.07.1999 abgeschoben. Er wurde im Jahr 1995 vom Landesgericht Eisanstadt nach dem Suchtgiftgesetz zu einer Freiheitsstrafe vom vier jahren und Monaten verurteilt.
Das Vorbringen der berufenden Partei im Rahmen der Einvernahme vor
der Erstbehörde am 16.02.2000 ergibt sich aus deren Niederscrift, auf welche
vollinhaltlich verwiesen wird.
2.Das Bundesasylamt wies diesen Asylantrag
mit dem im Spruch genannten Bescheid mit der Begründung ab, er sei gemäß § 6
Ziffer 2 AsylG offensichtlich unbegründet. Gleichzeitig stellte es in einem
Spruchteil 11.Fest dass die Zurückweisung, Zurückschiebung oder Abschiebung der
berufenden Partei in das Herkunftsland gemäß § 8 AsylG zulässig sei.
3.Gegen diesen Bescheid richtet sich die
fristgerecht eingebrachte Berufung, in der beide Spruchteilte bekämpft werden.
Die Berufungsbehörde wies diese Berufung mit Bescheid vom 11.04.2000, Zahl
215.690/0 x/31/00, ab. Der dagegen
erhobenen Beschwerde an den Verwaltungsgerichtshof wurde mit Erkenntnis vom 26.
02. 2002, Zahl 2000/20/02233 16, Folge
gegeben und der zitierte Berufungsbescheid der Berufungsbehörde wegen
Rechtswidrigkeit seines Inhaltes aufgehoben.
4.Über diese Berufung hat der Unabhängige
Bundesasylsenat erwogen
4.1.Gemäß § 3 AsylG begehren Fremde, die in
Österreich Schutz vor Verfolgung (Art. 1 Abschn. A Z 2 der Genfer
Flüchtlingskonvention) suchen, mit einem Asylantrag die Gewährung vom Asyl.
Gemäß § AsylG sind Asylanträge gemäß § 3 leg. Cit. Als offensichtlich
unbegründet abzuweisen, wenn sie eindeutig jeder Grundlage entbehren. Dies ist
der Fall, wenn ohne sonstigen Hinweis auf Verfolgungsgefahr im Herkunftsstaat
1.Sich dem Vorbringen der Asylwerber
offensichtlich nich die Behauptung entnehmen lässt, dass ihnen im
Herkunftsstaat Verfolgung droht oder
2.die behauptete Verfolgungsgefahr im
Herkunftsstaat nach dem Vorbringen der Asylwerber offensichtlich nicht
auf die in Art. 1 Abschn. A Z 2 GFK genannten Gründe zurückzuführen ist oder
3.das Vorbringen der Asylwerber zu einer
Bedrohungssituation offensichtlich den Tatsachen nicht entspricht oder
4.die Asylwerber an der Feststellung des
maßgeblichen Sachverhaltes trotz Aufforderung nicht mitwirken oder
5.im Herkunftsstaat auf Grund der
allgemeinen politischen Verhältnisse, der Rechtslage und der Rechtsanwendung in
der Regel keine begründete Gefahr einer Verfolgung aus denen Art. 1 Abschn. A Z
2 der GFK Genannten Gründe besteht.
4.2.Gemäß § 32 Abs. 2 AsylG ist der
Berufung gegen einen gemäß § 6 leg. Cit. Erlassenen Bescheid der Behörde erster
Instanz stattzugeben, wenn die Feststellung der Behörde, der Antrag sei
offensichtlich unbegründet, nicht zutrifft. In diesen Fällen hat die Berufungsbehörde
die Angelegenheit zur neuerlichen Durchführung des Verfahrens und Erlassung
eines Bescheides an die Behörde erster Insanz zurückzuverweisen.
4.3.Die Regelung des § 6 AsylG orientiert
sich im Wesentlichen an der Entschließung der für die Einwanderung zuständigen
Mitarbeiter der Europäischen Gemeinschaften (EG) über offensichtlich
unbegründete Asylanträge vom 30. November und 1. Dezember 1992, wonach ein
Asylantrag nur dann als offensichtlich unbegründet abzuweisen ist, wenn eine
Verfolgungsgefahr mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit
ausgeschlossen werden kann. Dies ist dann der Fall, wenn die Behauptung des
Asylwerbers, in seinem Heimatland Verfolgung befürchten zu müssen, eindeutig
jeder Grundlage entbehrt, der Asylantrag zweifellos auf einer vorsätzlichen
Täuschung beruft oder einen Missbrauch des Asylverfahrens darstellt. Gegenstand
der Überprüfung der Berufungsbehörde aus Anlass einer Berufung gegen einen auf
§ 6 leg. Cit gestützten Bescheid ist lediglich die offensichliche Unbegründetheit,
nicht jedoch die „schlichte“ Unbegründetheit des Antrages (VwGH 23. 07.1998,
98/20/0175). Eine Abweisung eines Asylantrages auf der Grundlage des § 6 leg.
Cit. Kommt nur dann in Betracht, wenn eine Verfolgungsgefahr mit an Sicherheit
grenzender Wahrscheinlichkeit (arg.: 2 eindeutig“) ausgeschlossen werden kann
(EB zur RV zu § 6 AsylG, 686 BlgNR, 20. GP). Hinsichtlich der
Offensichtlichkeit im Sinne des § 6 1. Satz leg cit. („Asylanträge gemäß § 3
sind als offensichtlich unbegründet abzuweisen, wenn sie eindeutig jeder
Grundlage entbehren2) ist ein strenger Maßstab anzulegen.
5.Die vom Gesetz geforderte Voraussetzung
der Eindeutigkeit liegt nach Ansicht der Berufungsbehörde im gegenständlichen
Fall nicht vor. Und zwar weder auf Grund der Erstbehörde herangezogenen Ziffer
2 noch auf Grund der übrigen –nach dem oben genannten Erkenntnis des VwGH
ebenfalls zur Prüfung heranzuziehenden– Tatbestände des §
6 AsylG:
5.1.Zu § 6 Z 1 leg. Cit (dem Vorbringen des
Asylwerbers ist keine Verfolgung im Herkunftsstaat zu entnehmen) ist
auszuführen, dass die berufende Partei zum Ausdruck brachte, Verfolgung
ausgesetzt zu sein, und zwar werde er von einer politischen Gruppe names „graue
Wolfe“, deren Führer in Österreich ansässig sei, wegen seiner (unterstellten)
Zugehörigkeit zu einer gegnerischen Partei mit dem Leben bedroht. Es genügt,
wenn die Verfolgung im Herkunftsstaat schlüssig erkennbar vorgebracht wird. Der
anwendung des § 6 Z 1 leg. Cit ist damit der Boden entzogen.
5.2.Die Anwendung des § 6 Z 2 leg. Cit. Kommt ebenfalls nicht in Betracht, da die anwendung dieser bestimmung verlangt, dass die vom Asylwerber behauptete Verfolgungsgefahr nicht Bestimmung verlangt, dass die vom Asylwerber behauptete Verfolgungsgefahr nicht einmal ansatzweise in einem der in Art. 1 Abschn. A Z 2 GFK genannten Gründe (Rasse, Religion, Nationalität, Zugehörigkeit zu einer bestimmten sozialen Gruppe) begründet ist.
Der Verwaltungsgerichtshof führt in seinem eingangs zitierten
aufhebenden Erkenntnis aus:
„Im vorliegenden Fall, in dem die belangte
Behörde ihre Entscheidung auf § 6 Z 2 AsylG stützt, kann nun der
Glaubwürdigkeitsgehalt dieses (als auch des auf die Bedrohung durch einen
türkischen Polizisten bezogenen) Vorbringens des Beschwerdeführers (ebenso wie
der in der Gegenschrift der belangten Behörde vertretene Standpunk, die vom
Beschwerdeführer befürchtete Verfolgung entspringe seiner schon fast
krankhaften Vorstellungswelt) dahingestellt bleiben. Bei der Prüfung, ob ein
Fall des § 6 Z 2 AsylG vorliegt, ist namlich von den Behauptungen des
Asylwerbers auszugehen und – auf deren Grundlage – zu beurteilen, ob sich
diesem Vorbringen eine Verfolgung aus den in Art. 1 Abschnitt A Z 2 der Gebfer
Flüchtlingskonvention genannten Gründen entnehmen lässt. Fragen nach der Glaubwürdigkeit
der Angaben des Asylwerbers stellen sich bei Beurteilung des Asylantrages nach
§ 6 Z 2 AsylG nicht (vgl: dazu das hg. Erkenntnis vom 22. Mai 2001, ZI.
2000/01/0294). Davon ausgehend kann der Ansicht der belangten Behörde, die vom
Beschwerdeführer behauptete Verfolgungsgefahr sei , offensichtlich nicht, auf
einen der in Art. 1 Abschnitt A Z 2 der Genfer Flüchtlingskonvention genannten
Gründe zurückzuführen, jedenfalls dann nicht beigepflichtet werden, wenn man
auch das eingangs erwähnte, mit der Einbringung des Asylantrages erstattete
Vorbiringen des Beschwerdeführers, er werde, von einer politischen Gruppe
namens graue Wölfe verfolgt, und von besagter Gruppe wegen seiner
(unterstellten) Zugehörigkeit zu Einer gegnerischen Partei mit dem Leben
bedroht, berücksichtigt (was allerdings sowohl das Bundesasylamt als auch die
belangte Behörde unbeachtet ließen). Das Beschwerdevorbringen erweist sich aber
auch insoweit zutreffend, als die Belangte Behörde angesichts des Vorbringens
des Beschwerdeführers verpflichtet gewesen wäre, eine mündliche Verhandlung
durchzuführen. Zum erwänten, vom Beschwerdeführer mit der Einbringung seines
Asylantrages erstatteten Vorbringen über eine Verfolgung durch eine politische
Gruppe names, grauer Wolfe, hat das Bundesasylamt den Beschwerdeführer nicht
weiter befragt und darauf, wie erwähnt, in seinem Bescheid, dessen
Feststellungen und rechtliche Beurteilung die belangte Behörde war daher schon
von vornherein verwehrt, von der Durchführung der im Gesetz vorgeschriebenen Berufungsverhandlung
gemäß Art. II Abs. 2 Z 43a EGVG (wegen, geklärten, Sachverhaltes) abzusehen
(vgl. etwa hg. Erkenntnis vom 22. Nowember 2001, ZI. 98/20/0223). Schließlich
durfte die belangte Behörde auch in Anbetracht des (neuen) Vorbringens im
Berufungsverfahren, das der Beschwerdeführer durch Beweisanbote zu bescheinigen
suchte, ihre Entschidung nicht ohne Durchführung einer Verhandlung treffen
(vgl. aus vielen etwa das hg. Erkenntnis vom 19. April 2001, ZI. 99/20/0424).“
Diese Ausführungen des Verwaltungsgerichtshof, an die sich die
Berufungsbehörde aus rechtlichen Gründen gebunden fühlen muss, folgend ist aber
schlüssig erkennbar, dass aus Konventionsgründen Verfolgung behauptet wird.
5.3. § 6 Z 3 leg. Cit. („das Vorbringen des
Asylwerbers zu einer Bedrohungssituation offensichtlich den Tatsachen nicht
entspricht“) kommt nicht in Betracht. Schon die beweiswürdigenden Ausführungen
der Erstbehörde, die von der Glaubwürdigkeit des Vorbringens ausging (diesem
aber die konventionsrechtliche Relevanz absprach), vermögen den Spruch des
angefochtenen Bescheides nicht zu tragen.
5.4.Ein Hinweis darauf, dass die berufende
Partei an der Feststellung des maßgeblichen Sachverhaltes trotz Aufforderung
nicht mitgewirkt habe, ergibt sich aus dem Akteninhalt nicht, sodass die
Anwendung des § 6 Z 4 leg. Cit. Ausscheidet.
5.5.Hinsichtlich des § 6 Z 5 leg. Cit.
(sicherer Herkunftsstaat) ist fest zu halten, dass die Anwendung diesen Norm
eine Prüfung der Verhältnisse im Herkunftsstaat im Hinblick auf dessen
politischen Verhältnisse, dessen Rechtsordnung und Rechtsumsetzung verlangt und
diese Prüfung ergeben muss, dass in dem betreffenden Staat eine Verfolgung
Einzelner nahezu ausgeschlossen ist (Rohrböck, Kommentar zum AsylG, 1999, Rz
304). Gemäß den Schlussfolgerungen der für Einwanderungsfragen zuständigen
Minister der Mitgliedsstaaten der EG vom 30.11. und 1.12.1992 in London
betreffend Länder, in denen im Allgemeinen keine ernstliche Verfolgungsgefahr
besteht, sollten bei der Bewertung eines Landes als „sicherer Herkunftsstaat“
folgende Faktoren berücksichtigt werden: Frühere Flüchtlingszahlen und
Anerkennungsraten, die Achtung der Menschenrecht, demokratische Einrichtungen
und Stabilität. Schon im Hinblichk auf das notorische Wissen über das
Herkunftsland der berufenden Partei kann nicht zwefelsfrei von einer Achtung
der Menschenrechte auch in der Praxis oder von einer ausreichend gefestigten
politischen Situation, wie diese § 6 Z 5 leg. Cit. Verlangt, gesprochen
werden. Damit ergibt sich aber, dass schon die von der Ersbehörde
getroffenen Feststellungen den Spruch nicht zu tragen vermögen.
6.Aus den angeführten Gründen entbehrt der
Antrag auf Asylgewährung jedenfalls nicht eindeutig jeder Grundlage. Auf Grund
des Vorbringens der berufenden Partei kann eine asylrechtlich relevante
Verfolgung keinesfalls von vornherein ausgeschlossen werden. Da der Asylantrag
auch nicht aus anderen als von der Erstbehörde angenommenen Gründen
offensichtlich unbegründet ist war, spruchgemäß zu entscheiden.
7.Unter Hinweis auf das bereits mehrfach
zitierte Erkenntnis vom 26.02.2002, Zahl 2000/20/0233 16 erscheint aus der Sicht der
Berufungsbehörde die Vornahme weiterer Ermittlungen unvermeidlich. In
Verbindung mit dem Erkenntnis des Verwaltungsgerichtshofes vom 21.11.2002, Zahl
2002/20/0315 sind solche weiteren Ermittlungen von der Erstbehörde vorzunehmen.
Die Annordnung des Gesetzgebers, dass das Bundesasylamt den gesamten für die
Entscheidung über den Asylantrag relevanten Sachverhalt zu ermitteln hat, würde
aber unterlaufen, wenn es wegen des Unterbleibens eines Ermittlungsverfahrens
in erster Instanz zu einer Verlagerung nahezu des gesamten Verfahrens vor die
Berufungsbehörde käme und die Einrichtung von zwei Entscheidungsinstanzen damit
zur bloßen Formsache würde. Es ist nicht im Sinne des Gesetzes, wenn die
Berufungsbehörde, staat ihre ( umfassende) Kontrollbefugnis wahrnehmen zu
können, jene Behörde ist, die erstmals den entscheidungswesentlichen
Sachverhalt ermittelt und einer Beurteilung unterzieht ( siehe VeGH vom
21.11.2002, Zahl 2002/20/0315).
Im Fortgesetzten Verfahren gemäß § 7 AsylG
wird von der Ersbehörde zu prüfen sein, ob dieser Asylantrag auch tatsächlich
begründet oder im Sinne der Judikatur des Verwaltungsgerichtshofes (siehe oben)
„schlicht“ unbegründet ist.
R E C H T S M I T T E L B E L E H R U N G
Gegen diese Bescheid ist kein ordentliches
Rechtsmittel zulassig.
Mag.
Wien, am 07.April 2003
F.d.R.d.A.
Haci BAYAZIT
Marien Gasse 8/1/6
1170 Wien Wien,30.04.
2003
AN DAS
Zahl:215.690/18 V111/23/03
REEPUBLIK ÖSTERREICH
UNABHÄNGIGER BUNDESAASLSENAT
A 1100 Wien, Laxenburger Straße 36
Bayazit Haci, 20.03.1957 geb.,
türk. StA.
Bundesasylamt Außenstelle Wien
Landstraße Hauptstraße 171
1030 WIEN
Betreff: 1:Ich möchte Danke für, Der
unabhängige Bundesasylsenat Beschluß vom Wien,am 07.April. 2003
2:Ich möchte weitere geben Vorinformationen und Beweise: Im Rahmen
der Allgemeinen Grundsätze rechtlicher Schriftverkehr “mit dem Ziel zu
warnen“ Wien,am 16.04.2003 zur GZ: 20 Cg 19/01 p 24 Landesgericht für ZRS Wien –Wien, am 17.
03. 2003 Bundesministerium für Justiz der Republik Österreich Wien, am 31.03.2003 Bundesministerium für
Justiz der Republik Österreich, Museumstrasse 7 1070 Wien– Wien, am 28.01.2003
Zahl: 1X 601 BUNDESPOLIZEIDIREKTION
WIEN Büro für Vereins Versammlungsund Medienrechtsangelegenheiten.
3.Im
Kreise des Islam. Die Welt des Ideellen! Der weg des Derwischordens. Der
Islamische Mystik und der Mensch.1
Haci BAYAZIT Wien, 27.08.2003
Marien Gasse 8/1/6
1170 Wien
An
das
11
R 86/03b
für das Oberlandesgericht Wien
der Republik Österreich zuständige Berufungs
bzw. Rechtsmittelgericht
Betrifft: Rechtsmittel gegen die
Rückweisung des Rekurses zu.11R86/03b durch das Oberlandesgericht Wien, mit der
Begründung, der ordentliche Revisionsrekurs sei nicht zulässig.
B E G R Ü N D U N G
Ich habe gegen den Beschluß
des LG für ZRS Wien vom 18.09.2002 fristgerecht Rechtsmittel eingewendet. Mit
dem Ziel, dass die ideellen, gesellschaftlichen und wirtschaftlichen Dimensionen
gemeinsam betrachtet und die von mir angeklagten Menschen mittels der Gerichte
dechiffriert und die anderen Menschen gewarnt werden.
Es könnte am 25.4.2001 gewesen sein. Ich
kam gerade vom Krankenhaus Baumgartner Höhe in 1160, es regnete leicht;
Ich dachte mir:
‘O mein Allah’, was soll ich mit diesen
Teufeln, mit den Menschen, die ich klage tun?
Plötzlich regnete es stärker und dann
wieder leichter;
in diesem Augenblick erklang vom
Himmelsgewölbe der Ausruf:
„Wir werden sie mit unserer Gnade reinigen.“
Als ich am 15.Februar 2003 beim AMS den Antrag auf Sozialhilfe
erneuerte, hatte die Beamtin die Formalitäten unvollständig durchgeführt. Im
März 2003 ist kein Geld gekommen. Deshalb bin ich zum AMS gegangen und habe
nachgefragt. Es war nun eine andere Beamtin dort, die sagte, dass ein Versehen
passiert sei und dass sie diesen Fehler ausbessern würden.
„Da habe ich gesehen, dass sich neben der
Beamtin ein Kuvert befindet und darauf der Name des Teufels geschrieben steht.“
Der Name auf dem Kuvert war männlich und
repräsentiert den inneren Teil; den Äusseren Teil
hingegen, den Teil der de Facto Handlung und Zerstörung, repräsentieren, wie in
dem Antrag vom 11.06.2003 auf Aufhebung der Sachwalterschaft
angeführt, Mehmet Cemil Sahin
und eine zweite Person. Den weiblichen Teufel, der den Missbrauch der
Religion für die Politik und den eigenen Nutzen repräsentiert, repräsentiert Melek Sahin, die Ehefrau des
Mehmet Cemil SAHIN;
Mehmet Cemil SAHIN hatte es am 27.01.1995
im Besuchsraum des Landesgerichts Eisenstadt gesagt. Er hatte erfahren, dass
seine Frau Melek SAHIN Verbindung mit den Teufeln hat
und sagte: „wir zwei Brüder haben uns zusammengesetzt und wollten der Melek den Kopf abreissen. Aber
später haben wir erfahren, dass da Geld zu holen ist.“ „Deshalb habe er diese
Sache akzeptiert.“ Wenn ich eine Vollmacht geben würde, werde er bis zu meiner
Entlassung meinen Angelegenheiten nachgehen. Da meine Frau meine
Angelegenheiten nicht erledigen hätte können und ich in diesem Augenblick nicht
verstanden habe, was Mehmet Cemil SAHIN meinte, habe
ich diese Vollmacht gegeben.
1:Mehmet Cemil SAHIN missbrauchte die
Vollmacht, die er mit menschlichen Zusagen am 27.01.1995 erlangt hatte und
übertrug meinen 10% ’igen Anteil an der Bayazit Backwaren Ges.m.b.H auf
sich selbst, wodurch die bis Ende des Jahres 1994 zu zahlenden ÖS 700.000, dem Mehmet Cemil
SAHIN zugute kamen. Mehmet Cemil SAHIN entfernte
daraufhin am 25.10.1995 auch meine Kinder aus meiner Wohnung, die sich über der
Bäckerei befand und betrieb die Bäckerei bis 1997 zusammen mit den anderen
entsprechend seinen eigenen Interessen.
2:Was ich von Mehmet Cemil SAHIN haben
möchte, ist das Entgelt für den 10% ’igen Anteil und
die ÖS 700.000, die ich zu bekommen
habe.
3:Wenn Mehmet Cemil SAHIN seine
menschlichen Zusagen am 27.01.1995 eingehalten hätte, hätte er meinen 10% teligen Anteil nicht auf sich übertragen und in Vertretung
weitergemacht. Außerdem habe ich dem Rechtsanwalt und dem LG für ZRS zwei Mal
mitgeteilt, wie viel Geld sie von welchem Kunden erhalten haben. Ich habe
am 27.05.2003 beim Bezirksgericht Hernals einen
Antrag auf Aufhebung der Sachwalterschaft gestellt.
Auf den ablehnenden Beschluß des Bezirksgerichts Hernals vom 27.06.2003 habe ich am 14.07.2003 Berufung erhoben
und warte darauf, dass über den Akt vom Obergericht entschieden wird.
Das Obergericht ersuche ich aufgrund dessen, dass ich nichts mit
einem Sachwalter zu tun habe, hochachtungsvoll darum, mein am 29.11.2002 beim
LG für ZRS Wien eingebrachtes Rechtsmittel zu wahren und meine Rechte und
Ansprüche zu sichern.
Beweise: Kopie des Sachwalter
Antrags vom 11.06.03 und vom 14.07.03.
Hochachtungsvoll
Haci BAYAZIT
Beilage: 8 Seiten
3.Im Kreise des Islam. Die Welt des
Ideellen! Der weg des Derwischordens. Der Islamische Mystik und der Mensch.9
Hacı BAYAZIT
Mariengasse
8/1/6
Wien, 01.12.2003
1170 WİEN Zum hand, Wien,
02.12.2003
An die
Präsidentschaft der
Vereinigten Staaten von Amerika
unter Einschaltung
der Botschaft der USA
Boltzmangasse 16
1090 WIEN
Sehr geehrte Damen und Herren!
WASHINGTON (İHA) – Der Präsident der
Vereinigten Staaten von Amerika George W. Bush, gratulierte in einer gestern
von ihm veröffentlichten Botschaft der moslemischen Welt zum Ramadan Fest. In der vom Weissen
Haus abgegebenen schriftlichen Erklärung sagte Bush: „die islamische Religion
leite ihre Gläubigen zu einem Leben, das die Gerechtigkeit, die Barmherzigkeit
und die persönliche Verantwortlichkeit zur Grundlage nehmen würde.“ Dafür danke
ich: „ich lade dazu ein, unsere gemeinsamen Werte wie Dankbarkeit gegenüber
Allah, Verbundenheit mit der Religionsfreiheit und Achtung gegenüber
unterschiedlichen Religionen, die unser Land stärken, wiederzuspiegeln.”
In dieser wertvollen Botschaft von Ihnen: Damit sich der Schleier
des Nebels, der sich über den regionalen Ereignissen befindet und die die Welt
beeinflussen, lichtet und die Gerechtigkeit und die Wahrheit erkannt wird.
Als Erklärung des Ideellen und der Gerechtigkeit: Ich ersuche die ideellen, gesellschaftlichen und politischen Institutionen darum, die erforderlichen aufklärenden Ermahnungen abzugeben, damit durch Ihre Person für die Gerechtigkeit, die Ruhe und den Frieden für alle Menschen auf der Welt die ideellen und äußerlichen Gründe, die die Ereignisse vorbereiten, psychisch, gedanklich und physisch erkannt und die Menschen gewarnt werden.
Allah hat den Menschen in der schönsten Art vollständig erschaffen:
Für die weltliche Ruhe und die Ruhe im Jenseits dieses von ihm erschaffenen
prächtigen Wesens übermittelte er durch seine Propheten die Religion und versah
seine Untertanen mit einer Wohltat: Es existieren keine Divergenzen und
Streitereien zwischen den Religionen. Die Quelle aller Religionen ist ihre
wechselseitige Fortsetzung: Aus diesem Grund hat unser geheiligter Herr Jesus
gesagt: „Ich bestätige Moses, Frieden über ihn, vor mir und kündige den Ahmet,
Frieden über ihn, an, der nach mir kommen wird.
Koransure Er Rahman, Koranvers 7: Allah
hat den Himmel emporgehoben und hat die Ordnung (das Gleichgewicht)
eingerichtet. Vers 8: Zerstört auf keinen Fall das Gleichgewicht.
Die Zerstörung des Gleichgewichts erfolgt dadurch, daß die Menschen „der Religion, der Moral und des
Ideellen”, die die kulturellen Säulen unter dem Himmelsgewölbe sind, von der
Spur des Propheten abweichen, sich entsprechend ihrem persönlichen Nutzen
entfernen und die Säule des Ideellen und der Gerechtigkeit nachgibt. Aus diesem
Grund stürzt zwangsläufig die andere Seite auf die nachgebende Seite.
Infolgedessen ist diese Angelegenheit nicht nur die Sache der Moslems, sondern
die Sache aller Menschen.
Dieser ideelle und äusserliche Vorgang wird dadurch verwirklicht, daß mit der Bildung von sieben Gruppen auf drei Etappen und vier Wegen der Zerstörung die Menschen von jenem Zustand entfernt werden, der von Allah Gnade und Segen erfordert und dem Leid und der Bedrängnis angenähert werden.
Die Religion: Ist die „Lebensordnung”, die Allah für seine Untertanen für den weltlichen Frieden und den Frieden im Jenseits auserwählt hat. Das Ideelle: Stellt das Rückgrat und die Wirbel dieser Ordnung dar. Die islamische Mystik und der Derwischorden: Sind die Mittel und die Gründe der Grade des Ideellen.
Das weltliche Leben ist der Weg, der den Menschen vorgegeben wurde und mit dem das Leben im Jenseits enden wird. Die Menschen neigen nicht zum Bösen, alles Böse wird den Menschen vom Teufel eingeflüstert: Wenn die Menschen der Religion, der Moral und des Ideellen die Bevölkerung zum Horizont, zum Idellen, zur guten Moral hinwenden, öffnet sich der Horizont der Bevölkerung und die leitenden Personen stehen im Dienste der Bevölkerung. Wenn sich hingegen die Menschen der Religion, der Moral und des Ideellen für ihren politischen und materiellen Nutzen die Bevölkerung zum Thron und zur Herrschaft hinwenden, wird die religiöse Überzeugung der Bevölkerung zerstört und da sich ihr Horizont verdunkelt, beginnt die Tyrannei der leitenden Personen über der Bevölkerung: Diese sind wie Naturkatastrophen!
1:Falls die Menschen des Ideellen, die in den Spuren unserer Propheten wandeln, den ideellen Körper nicht schützen, die Grundlagen für die Annäherung des Teufels schaffen, „sich in einem Zimmer mit einer Frau, die getraut werden wird ohne Trauung und in einer Entfernung aufhalten, die einem den Atem raubt”, und „die Beziehung eines Novizen des Scheichs führen oder in dessen Diensten stehen”, beginnt die Entleerung im Rückgrat und in der Wirbelsäule; danach werden in das Ideelle Musik, Vergnügen und Zigaretten eingebracht, „das Ich betäubt”, worauf sich auf das Herz der erste Schleier der Sorglosigkeit herabsenkt und die oben befindliche Kultursäule beginnt, nachzugeben: So entstehen im gesellschaftlichen Leben die Gefahr des Atheismus, die moralischen und familiären Krisen und das soziale Gleichgewicht wird zerstört...
2:In dieser Phase leert sich dadurch, daß die ideellen Menschen die Religion zum Werkzeug für die Politik und den Nutzen machen, das Ideelle und es senkt sich der zweite Schleier der Sorglosigkeit auf das Herz herab; so versuchen sie, ohne sich selbst zu ändern, die vorhandenen Ordungen zu ändern und legen Reizbarkeit an den Tag: Hier ist „das heimliche und gemeinsame betreiben von Vielgötterei und Allah“ angesagt und in der Folge dieses Zustands gehören die leitenden Personen der anderen Gebiete zu den „Auserwählten, die Falken genannt werden” und diese Länder richten ihre Wirtschaften auf die Kriege aus: Denn die Menschen werden schön langsam von dem Zustand entfernt, der Gnade und Segen von Allah erfordert!
3:In dieser Phase machen die Menschen des Ideellen die Religion zum
Beruf, nennen im Interesse ihrer Herrschaft und ihres Baronats
klar unrechtmäßiges rechtmäßig, fördern dies und konsumieren Zinsen; betreiben
ideellen Separatismus, der jeglichen ethnischen Separatismus vorbereitet,
worauf sich der dritte Schleier der Sorglosigkeit auf das Herz herabsenkt und „der
Kreislauf geschlossen wird“. Der abgeschlossene Kreislauf stellt mit den
jeweils auf die Herzen herabgesenkten drei Schleiern der Sorglosigkeit die
Umwandlung in eine Flugzeuglandebahn für den Teufel dar. Der Teufel landet und
hebt ab mit den unter der Zunge eingenisteten offenen und versteckten
Schimpfwörtern: Diese sind die Quelle für sämtliches Leid und Bedrängnis. Durch
die Existenz dieses ideellen Zustands, von „Gruppen”, existiert in der Türkei
seit Jahren Terror und Chaos! Diese Menschen befinden sich nicht aktiv in
diesem Terror und diesem Chaos, aber durch die von diesen herbeigeführten
Zerstörungen setzt der verdammte Teufel den VİERTEN WEG der Zerstörung in
Bewegung, schmeichelt den rassischen und nationalen Gefühlen der Menschen,
treibt sie auf die Straße oder auf die Berge und lässt die Gründe für jede Art
von Anarchie vorbereiten: Damit für die Menschen jene Zustände vorbereitet
werden, die von Allah Gnade und Segen erforderlich machen, ist es notwendig, daß die Wege der Zerstörung des Teufels dechiffriert, seine
Helfer und Soldaten beseitigt werden und die Menschen gewarnt werden!
Auf der Webseite www.islamdairesi.com wird der ideelle, gesellschaftliche und rechtliche Kampf
geschildert, den ich seit langen Jahren gegen diese Menschen führe. Zum Zwecke
des Wohlgefallens Allahs und zur Warnung der Menschen....
Für das Glück der Menschen, die Gerechtigkeit, die Ruhe und den
Frieden: Ich bedanke mich für jede Betätigung auf diesem ideellen Weg und
wünsche im Namen Allahs viel Erfolg. Hochachtungsvoll
Hacı BAYAZIT
5.Im Kreise des Islam. Die Welt des
Ideellen! Der weg des Derwischordens. Der Islamische Mystik und der Mensch.17
Hacı Bayazıt Wien,
am 10.05.2004
REPUBLIK ÖSTERREICH
Bundesministerium für Justiz
Betrifft: 1.Ich stelle den Antrag, daß seitens des Justizministeriums in Zusammenhang mit dem Akt des Landesgerichts für Strafsachen Wien zu 13e BL 121 / 2003 unter Wahrung der Offenhaltungsfrist, die am 14.12.2003 festgesetzt wurde, betreffend das Verfahren, dessen Bereich das Gewissen der Menschen ist und den Grund für deren Warnung darstellt, die Dimensionen in Zusammenhang mit der persönlichen, familiären und öffentlichen Sicherheit gewahrt werden und die notwendigen rechtlichen Veranlassungen getroffen werden.
Ich ersuche darum, daß die lebenswichtige Dimension des Verfahrens, das eng mit dem täglichen Leben verbunden ist, mittels den Presse und Publikationsanstalten und den zivilen gesellschaftlichen Institutionen der Öffentlichkeit zur Kenntnis gebracht wird und die Menschen so gewarnt werden, dies ähnliche Vorfälle verhindern wird, weshalb ich um die erforderliche Aufmerksamkeit und Sorgfalt ersuche.
Allah hat sämtliche Welten auf dem Gebet „die Religion, die Moral, das Ideelle” und die Wahrheit „die Gerechtigkeit” errichtet; falls die Menschen diese Ziele nicht befolgen; die Grenzen überschreiten, nach Außen hin die Unschuldigen spielen und insgeheim dem zuwider handeln, herausfordern und die Religion Allahs ’s zerstören und auf diese Weise die Menschen auf Unglück und Not vorbereiten, wird das Gleichgewicht gestört: Aus diesem Grund rutscht die andere Seite unwillkürlich auf die zerstörte Seite: „Dieser ideelle und äußerliche Vorgang entwickelt sich in drei Etappen undf auf dem Wege von vier Zerstörungswegen durch Entstehung von sieben Gruppen.”
Wer die Thora zerstört, fügt nur
den Juden Schaden zu; wer die Bibel zerstört, fügt sowohl den Juden, als auch
den Christen Schaden zu; wer hingegen den Koran, den Islam zerstört, fügt allen
diesen zusammen Schaden zu und bereitet die ideellen und äußerlichen Gründe
dafür vor, daß die Welt zerstört wird: Aus diesem
Grund entstehten die Zerstörungen auf der Welt:
Datum: 07. 09. 2003, Der US
Amerikanische Professor, an den Prof. Y.N. Öztürk geschrieben hat
erklärt: „Wir alle wissen, daß die Luftverschmutzung
die Ozonschicht durchlöchert hat und dieses Loch, wie dies Stephen Hawking
ausdrückt, die dreifache Größe des amerikanischen Kontinents erreicht hat.
Wegen diesem Loch ist die Welt der Bedrohung eines radioaktiven und
ultravioletten Regens ausgesetzt....” Hawking persönlich erklärt, daß diese negative Entwicklung ein Zeichen für den
Weltuntergang ist:
Die Aktivitäten und Werke der Menschen, die die Religion zerstören, sind wie Gift für die ideellen, seelischen und physischen Bereiche des menschlichen Lebens; wenn diese Zerstörung der Religion durch die Menschen mit Nachsicht aufgenommen wird, nähern sich die Gebiete in denen sie sich befinden der Zerstörung und die Menschen dem Unglück und der Not. Im Verhältnis zu ihren Aktivitäten wird das Innere des Ideellen, der familiäre und moralische Zustand der Menschen sowie der Anstalten und Institutionen mit unterschiedlichen Methoden ausgehöhlt, das gesellschaftliche Gleichgewicht gestört. Dies wirkt sich auf das gesamte Gebiet aus und die wissenschaftlichen und finanziellen Ressourcen, die für die Errichtung der Welt notwendig sind, fließen in den Kriegs und Verteidigungsbereich: „Jene, die die religion, das Ideelle und das Innere zerstören sowie jene, die das Äussere, die Anstalten und die Institutionen aushöhlen erscheinen äusserlich anders. Eine Seite bereitet Unglkück und Not ideell vor, die andere Seite hingegen stellt äusserlich einen Grund dafür dar, daß dies getragen wird.”
Die Menschen neigen nicht zum Bösen. Alles Böse flüstert den Menschen der Teufel ein, der sich auf drei Arten durch sieben Tore (unter diesen fünf Sinneswege, eines der feste Glaube, eines der Scharfsinn) nähert, die sich in die innere und äussere Welt der Menschen öffnen; mit der dritten Phase, mit der Entstehung dieser Zustände und Gruppen und nachdem er sie auf seine Spur gebracht hat, erlangt er physische Kraft! So wie der Plusdraht, der im Elektrokabel den Stromfluß sicherstellt, absolviert er den Stromfluß, den Schaltkreis die „innere Zerstörung” und setzt für Draußen den vierten Weg der Zerstörung in Bewegung. Wenn ich aufgrund dieses Verfahrens nicht in Anbetracht der in Not geratenen Menschen nicht gegen diese Menschen vorgehe, werden sich jene Menschen, die wegen diesen Menschen in Not geraten sind, vor Allah über uns beschweren. Im Strafgesetzbuch der Republik Türkei wurde ein Gesetz erlassen, das Haftstrafen ab 3 Monaten für jene vorsieht, die die Religion mit diesen Methoden zerstören und die Menschen mittels Amuletten und Wahrsagungen in einen für die Einflüsterungen der Geister und des Teufels empfänglichen Zustand versetzen.
28.11.1994: Beginnend mit der Phase der Voruntersuchung habe ich mich während meiner Haftzeit im Gefängnis an manche Dinge erinnert und wurde einer ideellen, gedanklichen und physischen Ausbildung unterzogen: Aus diesem Grund befinden sich meine Kinder, meine Frau und meine Angehörigen unter dem Druck und der Beschränkung der verfahrensgegenständlichen Menschen.
24.10.1995: Der Chefbeamte, Obstl ESSL ist in das Gefängnis in Eisenstadt gekommen, um mit mir zu reden. Von diesem Beamten habe ich erfahren, daß ich wegen meinem Freund M.C.Şahin im Gefängnis bin. Der Grund dafür, warum er meine Haft verursacht hat, ist der, daß verhindert werden sollte, daß das Verfahren in Zusammenhang mit den Menschen nicht über die Gerichte zur Kenntnis der Menschen gelangen sollte und Mehmet Cemil Şahin und eine andere Familie zur Sicherstellung des vierten Zerstörungsweges eine Vereinbarung getroffen haben: Als Mehmet Cemil Şahin am 27.11.1995 zu Besuch gekommen ist, um eine Vollmacht zu erlangen, hatte er das selbst gesagt; alle wüssten davon, auch wir wüssten davon, daß die Menschen in einen Zustand versetzt werden, der sie empfänglich für die Einflüsterungen des Teufels macht.
Mitte 1996 habe ich aus dem Gefängnis den Chefbeamten Obstl ESSL brieflich verständigt, habe mich bei ihm darüber beschwert, daß M.C. Şahin und dessen Familie teuflische Aktivitäten durchführen und bat ihn um Hilfe. Ich habe ihm gesagt, daß „M.C. Şahin seine Frau hineinbringt, seinen Bruder vor der Tür aufstellt und er selbst von Draußen die Ereignisse zu lenken versucht und quält...” Die Frau des M.C. Şahin repräsentiert die Gruppe, die die Religion zum Werkzeug für der Politik und ihrer Interessen machen, aushöhlen und zu einer Ideologie machen. Im Jahre 1988 sollen sie aus Wien in der Türkei angerufen haben und eine Frau angefordert haben. Zu diesem Zweck ist Melek Şahin gekommen, hat meine Adresse in Wien 7 herausgefunden, ist als Gebrauchtwarenverkäuferin verkleidet in unsere Wohnung gekommen, hat unsere Situation in Erfahrung gebracht und in die Türkei weitergeleitet. Die haben zu ihr gesagt, sie solle heiraten, in Wien bleiben und sich in meiner Umgebung aufhalten. Ihr Bruder hingegen repräsentierte mit der dritten Phase jene Gruppe und somit „die Personen, deren Teilhaber ich unwissentlich in meiner Bäckerei geworden bin”, die die Religion zum Beruf gemacht haben und im Interesse ihrer Sultanats und Baronats Unrechtmäßiges als rechtmäßig bezeichnet und gefördert, so den ideellen Körper gesprengt und die Grundlage von jeder Art von Chaos und Anarchie sowie des ethnischen Separatismus vorbereitet haben.
Einige Zeit nachdem ich dem Chefbeamten Obstl ESSL geschrieben hatte, sagte M. Şahin am Telefon zu einer Frau, die zu dieser zweiten Familie gehörte: „Wir können den Jungen nicht retten.” Mit dem „Jungen” meint er jedoch den Teufel, der wie in dem am 02.12.2003 an den US Amerikanischen Präsidenten geschriebenen Brief erwähnt „die Seele der ersten Gruppe in einen Rausch versetzte, Scharfsinn und Großmut sowie außerordentliche Zustände von Sündern und Zauberei miteinander vermischte und das Feld leerte,”
danach auf die eine Seite des geleerten Feldes jene Gruppe brachte, die die Religion zum Werkzeug der Politik und ihrer Interessen machen und den einen Fuß darauf setzte, auf die andere Seite hingegen jene Gruppe brachte, die die Religion zum Beruf machen und Unrechtmäßiges als rechtmäßig bezeichnet und gefördert, so den ideellen Körper gesprengt und die Grundlage von jeder Art von Chaos und Anarchie sowie des ethnischen Separatismus vorbereitet haben und den anderen Fuß auf diese gesetzt hat. Da der Teufel vom Herzen des M.Şahin aus handelt, bringt er diesen Umstand mit dessen Mundart den unter seinem Einfluß stehenden Menschen zur Kenntnis und läßt sie spüren, daß der Junge „der Teufel” in ihren eigenen Diensten steht und läßt sie das so empfinden! Mit dieser Methode setzt der Teufel dann, wenn er aus der Gegenwart Allah’s verjagt wird, die Worte „dann werde ich – außer Deine frommen Untertanen die anderen vom rechten Weg abbringen” mit Hilfe dieser Menschen um, führt sie in drei Sümpfen umher und betrügt sie.
In den ersten Wochen des Februar 1997 habe ich mich über die ideellen, gedanklichen und physischen Quälereien dieser Menschen brieflich bei der Republik Türkei beschwert. Aus diesem Grund wird es wohl sein, daß Allah eine Seite der Gruppen, die die Füße des Teufels repräsentieren, beseitigt hat und der anderen Seite das Wasser abgeschnitten hat, durch das sie sich ernähren.
Damit diese Ereignisse nicht den Gerichten und auf unterschiedlichen Wegen den Menschen zur Kenntnis gelangen, die Menschen nicht gewarnt werden, das heißt das Geheimnis des Jungen „des Teufels” gewahrt bleibt, ihr Sultanat und ihre Baronate nicht einstürzen, haben sie meinen Sohn Saltuk Buğra am 17.12.1996 in das Ambulatorium in der Märzstraße 122 gebracht und haben die Eintragung machen lassen, daß er eine Schwäche in der Hand habe. Um bei den später zu verursachenden Zerstörungen die Justizermittlungen in die Irre zu führen: Dafür haben sie die Familie Zafer CANKAYA ausgewählt. Als Entgelt hat er, weil meine Frau arbeitete und die Familie Cankaya auf Buğra aufpasste, die Gelder bekommen, die der Magistrat für die Pflege bezahlt hat. Da sie zuvor im Ambulatorium einen Untersuchungsvermerk gemacht hatten, haben sie das Ereignis um den 04.09.1998 im Sinne des Teufels so herbeigeführt, wie dies in dem Schreiben an den Jugendgerichtshof Wien als BG vom 14.02.2003 mitgeteilt wurde, indem sie sich gegenseitig Kraft gegeben haben:
Zur Feststellung des Zeitpunktes des Auftretens der Schwäche in der Hand meines Sohnes S. Buğra sowie der Erstellung eines ärztlichen Gutachtens habe ich im Preyerschen Kinderspital bei Dr. Bernert für den 23.01.04, den 12.03.04 und den 07.05.2004 einen Termin vereinbart. Da mir vom Bezirksgericht Fünfhaus für diese Zeit nicht die rechtlich erforderliche Besuchserlaubnis mit meinen Kindern erteilt wurde, stelle ich den Antrag, daß der Akt seitens der Staatsanwaltschaft des Justizministeriums einer Prüfung unterzogen wird und die erforderlichen medizinischen und rechtlichen Schritte eingeleitet werden.
Zusatzdokument: Schreiben vom
14.02.2003 Jugendgerichtshof Wien als BG / Schreiben vom 19.05.2003 Bezirksgerichtfünfhaus / Schreiben vom 14.12.2003
Landesgericht für Strafsachen Wien.
Insgesamt 8 Seiten
Hochachtungsvoll
Hacı Bayazıt
5.Im Kreise des Islam. Die Welt des
Ideellen! Der weg des Derwischordens. Der Islamische Mystik und der Mensch.53
Hacı
Bayazıt Wien, am 18.04.2005
Alser
Strasse 30/26
Wien 1090
An das
Gz.046245Ur94/05d1
Landesgericht für Strafsachen Wien
Landesgerichts Strasse 11
Wien 1082
WEGEN: §§ 105 Abs 1 Strafgesetzbuch. 106
Abs 1 Z 13 Strafgesetzbuch, 107 Abs 1 Strafgesetzbuch
Betrifft: 1.Ich bin davon überzeugt, dass die nach
ideellem, gedanklichen und physischen geführten notwendigen Kampf wegen der
Öffentlichkeit und den Gesetzen übermittelten Unterlagen, und zwar dem Jugend
gerichtshof
Wien als Bezirksgericht zu 3 U 682/02 y
1 (BS) vom 14.02.2003,dem Justizministerium zur Zahl 4000 959/0001 1V 2/04 vom 10.05.2004 sowie dem
Landesgericht für Zivilrechtssachen Wien zu 20 Cg 19/01p vom 26.08.2004 bei der
Verhandlung, die am 26. April 2005 stattfinden wird, ausreichende Belege dafür
sein werden, um die Ereignisse aufzuklären, die erforderlichen rechtlichen
Regelungen zu treffen um zu verhindern, daß sich ähnliche Vorfälle wiederholen
und die öffentliche Ordnung und das soziale Gleichgewicht wiederherzustellen.
Zur Verhinderung ähnlicher Vorfälle, die Beseitigung jener, die die Menschen auf
einen Zustand vorbereiten, in dem diese Unglück und Not verdienen, damit die
Welt sich dem Klima des Ideellen und des Rechts zuwendet, wurde in der Türkei im
vergangenen März in die Tagesordnung des Nationalrats aufgenommen, daß zwei –
Freiheitsstrafen beinhaltende Gesetze herausgebracht werden
und auf diese Weise ähnliche Aktivitäten, die die Welt in das Verderben führen,
indem „JENE DINGE”, die „aus sieben Richtungen”, „auf drei Arten” auf die
Scheidewände des Herzen, dem Zentrum des Körpers, PROJEZIERT werden, vom
Verstand wahrgenommen werden. Dabei sollen jene, die nach der „Kontrolle des
Verstandes, der Aufklärung der Ereignisse und der Warnung der Menschen”, die
nach den drei Hauptbestandteilen unserer Arbeit darstellenden drei Stufen der
Zerstörung dem Teufel, „der wie der Draht im Elektrokabel der Stromfluß den
Kreis abgeschließt und physische Kraft erlangt” den vierten Weg, „den Weg der
tatsächlichen und physischen Zerstörung”, in Bewegung setzen und die Gründe
dafür vorbereiten, mit Gesetzen bedroht werden, die strenge Strafen beinhalten.
2.In Zusammenhang mit dem Verfahren möchte ich keinen Sachwalter haben. Die Gründe dafür: In der Mitte des Jahres 1994 waren Mehmet Cemil Sahin und seine Frau am Abend zu Besuch in meine Wohnung gekommen. Ich und Mehmet Cemil Şahin saßen nebeneinander.
Mein Sohn Mehmet war um die sieben Jahre alt und saß neben mir.
Ich und M.C. Şahin sprachen miteinander und sahen aus den Augenwinkeln fern. Im Fernseher erschien eine Ansagerin, deren Brustansatz leicht zu sehen war.
Der
neben mir befindliche Mehmet streckte sogleich seine Hand aus, hielt sie mir vor
die Augen und hinderte mich unwillkürlich daran, hinzusehen. M. C.
Şahin, der das sah, sagt. „Was ist schon dabei, unsere Melek (seine Frau) sieht
sich noch freizügigere erotische Filme an. Hier wird als weibliche die zweite
Stufe und wie in dem Schreiben vom 14.02.2005 an das Landesgericht für ZRS Wien
zu Gz: 42 R 512/04m angeführt mit dem männlichen die dritte Stufe abgeschlossen.
Es dauert ungefähr 20 bis 25 Minuten, bis der Teufel bestimmte Menschen, „seine
Helfer” aufsucht, die die drei Gruppen der Zerstörung repräsentieren, und
physische Kraft sammelt. Wie in dem Schreiben an das Bezirksgericht Hernals vom
15.06.2002 zu 1 P 235 / 0 1 g geschildert, hatte ich einige Zeit
Schwierigkeiten zu atmen. Dieser lebenswichtige Umstand wurde vom durumu,
Prof. Dr. Und dessen Stellvertreter im Allgemeinen Krankenhaus in den ärztlichen
Bericht aufgenommen und ich wurde von ihm zu einer eingehenderen Untersuchung
und längeren Kontrolle in ein anderes Krankenhaus überwiesen. Prof. Dr. Pakes
hat in dem Gutachten festgehalten, daß „unter Zugrundelegung der seinerzeitigen
medizinischen Befunde auch für meine Kinder ein ärztliches Gutachten zu
erstellen ist und hat entsprechend meinem Wunsch zur Einbringung einer Klage
geschrieben „ist medizinisch indiziert”. Mit diesem bindenen Urteil hat er die
Beigebung eines Sachwalters für passend erachtet. Der sachwalter hat bis zum
heutigen Tage bei der Führung des Verfahrens keine Aktivitäten gesetzt. Aus
diesem Grund möchte ich keinen Sachwalter haben. Diejenigen, die den Vorfall vom
12.März 2005 organisiert haben, haben dies getan, da sie die unten angeführten
Informationen, die die öffentliche Sicherheit betreffen und dem Gericht
übermittelt wurden, nicht haben wollen.
Das Sachwalterschaftsverfahren dauert beim Bezirksgericht Hernals
zur GZ 1 P 235/01g 83 noch an.
Ich glaube, daß diese Unterlagen, die von mir zur Vertretung
meiner Person Ihrem Gericht ausgefolgt wurden, die von Ihnen zu stellenden
Fragen beantworten werden. Sollte es zusätzliche Fragen geben, so genügt ein
Dolmetscher.
Hochachtungsvoll
Hacı Bayazıt
Insgesamt 26 Seiten.
8.Im Kreise des Islam. Die Welt des
Ideellen! Der weg des Derwischordens. Der Islamische Mystik und der Mensch.3
BESCHLUSS:
Staatsanwaltschaft Wien 12 St
74/05v–6 (BG)
Landesgerichtsstr. 11
1080 Wien
An
037 12 St 74/05v 6
Haci BAYAZIT
Alser Strasse 30/2/26
1090 Wien
STRAFSACHE:
GEGEN:
VERDÄCHTIGER:
Haci BAYAZIT Geb. 20.03.1957
Alserstrasse 30/2/30
1090 Wien
WEGEN: §§ 106 Strafgesetzbuch. 107 Strafgesetzbuch
Datum: 29. April 2005 (17. Juni 2005)
BENACHRICHTIGUNG
Der/des Angezeigten Von der Zurücklegung der Strafanzeige
oder von der Einstellung des Verfahrens
Folgende gegen Sie erstattete Anzeige wurde gemaß § 90 Abs 1
StPO zürückgeleng:
Anzeige durc: Bundespolizeidirektion Wien.
Polizei kommissariat Döbling. F.d.Bez.18.u.19
Hohe warte 32 1190 Wien Zahl:4K 77120/05
vom: 17.03.2005
Ein weiteres Strafverfahren aus diesem Antass unterbleibt
daher.
Beisatz: „Betrifft Anzeige wegen drohung von 12.03.2005.”
Staatsanwaltschaft Wien
Geschaftsabteilung 12
Dr. Bernd JUNGNIKL (STAATSANWALT)
8.Im Kreise des Islam. Die Welt des
Ideellen! Der weg des Derwischordens. Der Islamische Mystik und der Mensch.5
Hacı Bayazıt Wien, 30.04.2005
Alser Strasse 30/26
1090 WIEN Wien, 02.05.2005
An den
UNABHÄNGIGEN BUNDESASYLSENAT
DER REPUBLIK ÖSTERREICH
Laxenburger Strasse 36
1100 WIEN
Betrifft:Schriftliche
Aussage zur Verhandlung
am 02.Mai.2005 zu der Zahl 215.690/18 VIII/23/03
Der Beschluß, der von Mag. Volker Nowak am 07. April 2003 gefasst
wurde: „Gemäß Absatz 2 des Paragraphen 32 des Bundesasylgesetzes wird der von
Haci BAYAZIT gegen den Beschluß des Bundesasylsenats vom 22.02.2000 mit der Zahl
00 01. 427 BAW eingebrachten Berufung vom
25.02.2000 stattge geben, der Beschluß,
gegen den die Berufung gerichtet war, aufgehoben und dem Bundesasylsenat zur
neuerlichen Einleitung der Asylformalitäten und neuerlichen Entscheidung
übermittelt.”
Die die Richtigkeit
und Lebens wichtigkeit des Beschlusses
beweisenden Unterlagen werden der Aufmerksam keit des Gerichts dargelegt. Im Umfang
der beim Bezirksgericht Hernals am 25.07.2004 eingebrachten Beantwortung
betreffend die „Berichtigung der im Neurologisch
Psychiatrischen Gutachten vom 16.06.2004 angeführten Gründe” und der dort
erläuterten lebenswichtigen Informationen befinden sich der Weg, auf dem die
Religion zum Werkzeug der Politik und der Interessen gemacht wird, die
Vorbereitung der Personen auf einen Zustand, in dem sie Unglück und Leid
verdienen, SOMIT die Zerstörung der öffentlichen Ordnung und des sozialen
Gleichgewichts und die Gruppen und Vereinigungen, die die Katastrophe der Welt
vorbereiten. Der rechtliche und öffentliche Kampf, den wir persönlich und als
Familie gegen diese Gruppen geführt haben und führen, ist in den Asylgesetzen
enthalten.
B E G R Ü N D U N G :
1:Allah hat sämtliche Welten auf dem Gebet (die Religion,
die Moral, das Ideelle) und auf Redlichkeit (Gerechtigkeit) errichtet. Der
ideelle Zustand und das Leben dieser beiden Bereiche bereiten die Menschen auf
Gnade, Segen und Helligkeit ODER auf Unglück, Not und Dunkelheit vor. Wenn
die Kultursäulen, die Menschen des Ideellen unter dem Himmelsgewölbe das Volk
auf den Himmel, das Ideelle und auf die strenge Frömmigkeit vorbereiten, dann
gelangen die Menschen innerhalb ihres Erschaffungszweckes in einen Zustand, in
dem sie Gnade und Segen verdienen, bleiben über der Rechtsprechung, Gesetzgebung
und dem Vollzug und es beginnen die Gesetzgebung und der Vollzug damit, den
Menschen zu dienen. Wenn die Kultursäulen, die Menschen des Ideellen unter dem
Himmelsgewölbe das Volk auf Politik und Interessen vorbereiten, dann gelangen
die Menschen außerhalb ihres Erschaffungszweckes in einen Zustand, in dem sie
Unglück und Leid verdienen, bleiben unter der Rechtsprechung, Gesetzgebung und
dem Vollzug, die Ideologien verwandeln sich in Religionen und es beginnen die
Gesetzgebung und der Vollzug damit, den Menschen Probleme zu bereiten.
Dieser Zerstörungsprozeß setzt sich von oben beginnend vom Festungsturm des
Ideellen und der Gerechtigkeit „nach unten” als „weiblich und männlich” auf zwei
Füßen fort, wird in drei Stufen abgeschlossen; die vierte Stufe setzt sich
gedanklich und physisch auf den Grund und wird vervollständigt. „Der Prozeß, daß
der Teufel in die drei Gruppen der Zerstörung seine Helfer verteilt, physische
Kraft sammelt und die vierte Gruppe in Bewegung setzt, dauert annähernd 20 bis
25 Minuten.” Falls die Zerstörung der Religion dieser Menschen Nachsicht findet,
entzieht Allah jenen Gebieten, in denen sich diese Menschen befinden,
Schamgefühl, Segen und Fruchtbarkeit. Aus diesem Grund treten alle Arten von
nicht registrierten wissenschaftlichen und finanziellen Quellen aus dem Bereich
des registrierten wodurch das soziale Gleichgewicht gestört wird.
2:Die
in Österreich seit zehn Jahren durch die Gerichte zu Tage getretenen und von uns gelebten Ereignisse,
die die öffentliche Sicherheit und das gesellschaftliche Leben gefährden, für
die wir kämpfen, sind nicht zufällig. Seit Jahren haben die Menschen darauf
gewartet, daß „diese Ereignisse ans Tageslicht gelangen und Jene, die die
Menschen in einen Zustand versetzen, in dem sie Unglück und Leid verdienen,
dechiffriert” und die Menschen gewarnt werden.
Ich hatte Vorbereitungen getroffen, um im Jahre
1981 als Tourist nach Österreich zu kommen.
In das Lebensmittelgeschäft, daß wir in Ankara,
Uzayan sokak betrieben haben, sind eine Woche lang vier bis fünf Personen, die
umgangssprachlich als Süleyman
– Anhänger bezeichnet werden, als Kunden gekommen. Einige
Zeit nach diesen Besuchen dieser Menschen haben sich Ereignisse zugetragen, die
sich außerhalb unserer Kontrolle entwickelt haben und es kam schließlich zu dem
gerichtlichen Vorfall, der zur Folge hatte, daß mein älterer Bruder ins
Gefängnis kam (!).
„Ich kam ins Gefängnis ! Mit der
Blockierung des Weges nach Europa wollte man verhindern, daß die von uns
gelebten Vorfälle in Europa bekannt werden würden.”
Die Süleyman Anhänger,
die männliche Seite des Teufels, das rechte Bein, absolviert die dritte Stufe
der Zerstörung, nach den Aktivitäten dieser Gruppen schöpft der verfluchte
Teufel physische Kraft und setzt den vierten Weg der Zerstörung in Bewegung.
‘Wie am 10.05.04 in Wien dem Justizministerium schriftlich mitgeteilt
wurde’, haben diese Menschen, als sie erkannten, daß sie den Jungen (Teufel)
nicht retten würden können,
‘sich schon ein Jahr zuvor vorbereitet’
“und auf dem Kalender eine große Zerstörung verwirklicht.”
Wie in dem in Wien – an das Innenministerium gerichteten
– Schreiben vom 01.03.2000 erläutert, “hat der weibliche Teufel M.Şahin, sich völlig
nackt auf meinen Gebetsteppich gelegt und sich das Bild meiner Frau vor das
Gesicht gehalten.” Im Kalender der Tagend des Jahres 1997 dieser Gruppe
steht geschrieben, (Allah bewahre) eines Tages ist die Gültigkeit des Koran
aufgehoben. Jeder Mensch, der an diesem Tag den Kalender liest, erkennt im
Verhältnis zu dem „Unrechtmäßigen und Verdächtigen in seinem Blut und in seinem
Herzen” insgeheim den Teufel als Herrscher an. Denn Allah ordnet folgendes an:
Wir haben den Koran hinuntergebracht, wir werden ihn bis zum Jüngsten Tag
beschützen. (!) Aus diesem Grund werden die Gläubigen „am Tag der Abrechnung auf
der einen Seite mit dem Koran und auf der anderen Seite mit dem Buch der Taten
zur Rechenschaft gezogen werden. Aber diese Menschen sagen (Allah bewahre), daß
die Gültigkeit des Koran aufgehoben ist (und deutet damit an) „wir werden für
unsere Taten ohnehin nicht zur Rechenschaft gezogen werden, einigen wir uns mit
dem Teufel und täuschen wir die Menschen für unsere Interessen.” Zusammen mit
den anderen Gruppierungen bin ich seit Jahren den ideellen, gedanklichen und
physischen Belästigungen und deren Druck ausgesetzt. Diese Menschen, die die
Füße des Teufels darstellen, haben – um zu verhindern, daß ihre Aktivitäten
aufgedeckt werden Mehmet Cemil Şahin und die Familie namens
Metin (!) in der Art und Weise, wie dies am 29. 03. 2005 zur Geschäftszahl 1 P
235/01g 83 dem Bezirksgericht
Hernals mitgeteilt worden ist, der Prüfung durch den Teufel unterzogen und sich
mit ihnen geeinigt. „Nach dem Schriftstück vom 29.01.05, daß sich unter diesen
Unterlagen befindet, haben diese Menschen die meine Kinder betreffenden Vorfälle
vom 12.03.05 organisiert.” Zwei Tage, nachdem ich diese Unterlagen am 29.03.2005
dem Bezirksgericht Hernals vorgelegt habe, bei dem das
Sachwalterschaftsverfahren anhängig ist, haben sie, indem sie „mich als
Verantwortlichen für die von ihnen programmierten Vorfälle hingestellt haben”
und um Druck auszuüben und mich zur Aufgabe zu zwingen am 31.03.05 in Wien die
Einleitung eines Verfahrens gegen mich veranlasst. Die Ablichtungen des
Protokolls und der Verteidigung der Gerichtsverhandlung vom 26.04.05 umfassen
insgesamt 6 Seiten.
Anmerkung: Es ist mein Wunsch, daß Dr.
Wolfgang Blatschitz als mein Rechtsanwalt an der Verhandlung teilnimmt.
Hochachtungsvoll
Hacı BAYAZIT
8.Im Kreise des Islam. Die Welt des
Ideellen! Der weg des Derwischordens. Der Islamische Mystik und der Mensch.5
Behörde
Unabhangiger
Bundesasylsenat
Zahl: 215.690/32
VIII/23/05 Datum, 02.05.2005
Vollschrift der Verhandlungsscrift
Die Sache wird aufgerufen. VL eröffnet die Verhandlung und
begrüßt alle Anwesenden. Ansclißend prüft er die
Stellung der Anwesenden sowie etwaige Vertrtungsbefugnisse
wie oben eingetragen.
VL stellt fest, dass die Parteien des Verfahrens zur
Verhandlung rechtzeitig durch persönliche Verständigung geladen wurden.
Die Verhandlung ist öffentlich.
VL bezeichnet den Gegenstand der Verhandlung und fasst den
bisherigen Gang des Verfahrens zusammen. Der Akteninhalt ist den Beteitigten bekannt.
Verlesen wird der gesamte bisherige Akteninhalt,
insbesondere:
der erstinstanzliche Akt, der Berufungsschriftsatz und Ergänyungen
VL gibt den Beteiligten Gelegenheit sich zum Gegenstand der
Verhandlung zu äußern.
Festgehalten wird, dass der Berufungswerber ausgezeichnet
deutsch spricht, weshalb von der Beiziehung eines
Dolmetschers abgesehen werden konnte.
Die Beteiligten bringen ergänzend vor:
Kein Vorbringen
ERFFNUNG DES
BEWEISVER FAHRENS
Verlesen wird das in diesel Sache
ergangene Erkenntnis des VwGH vom 26.02.2002, Zahl
2000/20/0233 16.
Der BW legt ein Konvolut, bezogen auf den persönlichen
Sachverhalt, welches verlesen und zum Akt genommen wird.
S C H L U S S
D E S B E W E I S F A H R E N S
VL gibt den Beteiligten Gelegenheilt,
sich zu den Ergebnissen des Beweisverfahrens zu
äußern:
BW/BWV verweist auf das bisherige Vorbringen und wiederholt
den Antrag auf Stattgebung der Berufung.
Ein weiters Vorbringen erfolgt innerhalb der Verhandlung
nicht, weitere Anträge werden nicht gestellt.
VL verkündet ISd. § 67g Abs. 1 AVG
den Bescheid samt wesentlicher Begründung, Rechtsmittelbelehrung und Hinweis
gemäß § 61a AVG wie folgt:
B E S C
H E I D / S P R U C H
Gemäß § 15 AszlG wärd BAYAZIT Haci eine befristete
Aufenthaltsberechtigung bis zum 01.05.2006 erteilt.